Ad multos annos – Ein 100. und ein 60. Geburtstag!

Ein Beitrag von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 26. Juli 2020 um 12:48 Uhr

Durch die im März bekanntgegebenen beiden Dekrete der Glaubenskongregation, die die Liturgie von 1962 betreffen, wurde bereits einige Monate zurückliegend von mir auf das Hundertjahrjubiläum des von Pius X. reformierten tridentinischen Messbuchs hingewiesen, das dann sein Nachfolger Benedikt XV. am 25. Juli 1920 promulgieren und als neue Editio typica herausgeben konnte.

Geistlicher Rat Franz X. Brehm (1872-1937), Konsultor der Heiligen Ritenkongregation und seit Jahreswende 1907/8 liturgischer Redakteur beim Verlag Friedrich Pustet in Regensburg, brachte damals ein Buch heraus mit dem Titel Die Neuerungen im Missale. Bis 1923 war er bei Pustet tätig und für die Gestaltung der Missalien verantwortlich, die in diesem Verlag erschienen, zum Beispiel für die Anordnung des Textes. Pustet war ja einer der seit dem Ersten Weltkrieg insgesamt sieben Typographen der Heiligen Ritenkongregation und damit der Verlag, der im deutschsprachigen Raum autorisiert war, liturgische Bücher in Übereinstimmung mit der jeweiligen vatikanischen Editio typica zu verlegen. Als Vergleichspunkt, die Änderungen, die das neue Missale Romanum von 1920 brachte, darzustellen, wählte Brehm die vorangegangene Editio typica des Jahres 1900. Auf 400 Seiten stellt er insgesamt 617 (!) Neuregelungen vor.

Vorläufiger Charakter

Immer wieder bringt Brehm dabei nicht nur als seine persönliche Ansicht, sondern als allgemeine Überzeugung den interimistischen Charakter der Missale-Reform Pius‘ X. zum Ausdruck, so dass das Missale Romanum eine definitive Reform erst noch erwarte. Dass Johannes XXIII. diese mit dem Codex Rubricarum von 1960 gegeben sah, kann man unter anderem daran ablesen, dass sein Motuproprio Rubricarum instructum ebenfalls das Datum des Apostelfestes Jakobus des Älteren trägt, das Benedikt XV., mit bürgerlichem Namen Giacomo della Chiesa, vierzig Jahre zuvor übrigens lediglich gewählt hatte, weil er an diesem Tag Namenstag hatte.

Textabweichungen von Graduale und Missale Romanum bleiben bestehen

Die Vorläufigkeit des Messbuchs von 1920 begründete Brehm unter anderem auch damit, dass bei der Wiederherstellung des authentischen Gregorianischen Chorals und seiner Melodien im Graduale Romanum von 1908 sich Abweichungen vom liturgischen Wortlaut des Missaletextes ergeben hatten. Minutiös und akribisch listet er in seinem Buch 203 (!) solche Textvarianten auf und meint, diese müssten bei einer endgültigen Reform dadurch überwunden werden, dass der Text des Missale demjenigen des Graduale angepasst werde, nicht umgekehrt, da sonst Eingriffe in die mühsam wiedergewonnenen, originalen Melodien des Gregorianischen Chorals erforderlich würden.

Schon ein stichprobenartiger Blick in die entsprechenden Ausgaben von Graduale und Missale der liturgischen Bücher von 1962 zeigt, dass diese textliche Übereinstimmung damals nicht hergestellt worden ist. Die unmittelbare Kurzlebigkeit der liturgischen Bücher von 1962 tat das Ihrige, dieses Desiderat in Vergessenheit geraten zu lassen.

Formale Rechtskraft und die liturgische Tradition von Jahrhunderten

Wenn daher diese Editio typica vom Vorabend beziehungsweise vom Beginn des Konzils dann ab 1984 auch der rechtliche Bezugspunkt für die Verwendung der tridentinischen Liturgie geworden ist, zeigt das doch, dass sie nicht den definitiven Charakter besitzt, um tatsächlich inhaltlich in allen Aspekten autoritativ die liturgische Überlieferung des Römischen Ritus zu verkörpern.

Deswegen muss die Offenheit bestehen, wie jüngst neue Präfationen aufzunehmen und die Feier zusätzlicher Heiliger zu ermöglichen, aber auch die Freiheit, insbesondere in puncto der Karwochenriten tatsächlich jahrhundertelang geübtem liturgischem Usus zu folgen, statt sich heute durch die Kraft angeblicher Tradition an Riten gebunden zu fühlen, die erstmals 1962 überhaupt in eine Editio typica  des Missale Romanum aufgenommen wurden, vorher maximal vielleicht sieben Jahre in allgemeinem Gebrauch gestanden hatten und nachher bald schon durch Reform Pauls VI. generell obsolet geworden waren.

Zeitzeuge und Zeitzeugnis

Nach 1923 schied Franz Brehm aus dem unmittelbaren Dienst bei Pustet aus, blieb aber Korrespondent und Gutachter des Verlages. Er verzog nach Chur in der Schweiz.  Eine 1930 beabsichtigte Rückkehr nach Regensburg und zu Pustet kam nicht zustande. Beigesetzt wurde er am 23. Januar 1937 in Percha/Starnberg, wobei Friedrich (III.) Pustet eine Grabrede hielt.

Brehms Buch Die Neuerungen im Missale bleibt ein wichtiges Zeitzeugnis, um die liturgischen Reformen im Pontifikat Pius‘ X. richtig einzuordnen und um zu erkennen, dass die liturgischen Bücher von 1962 nicht zu der inhaltlichen Autorität fanden, die man vierzig Jahre zuvor von einer grundlegenden Generalreform der tridentinischen Liturgiebücher erwartet hatte. Das gilt folglich auch für den Codex Rubricarum, der gestern seinen sechzigsten Geburtstag gefeiert hat.

Foto: Te igitur – Missale FSSP – Bildquelle: Kathnews

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