Zelebration zum Osten

Papst Benedikt XVI. setzt Zeichen. Ein Kommentar von Gero P. Weishaupt.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 10. Januar 2011 um 18:23 Uhr

Am Sonntag nach dem Hochfest der Erscheinung des Herrn („Dreikönigs-Tag“) feiert die Kirche in der ordentlichen Form des Römischen Ritus das Fest der Taufe des Herrn. An diesem Tag spendet der Papst einigen Kindern von Vatikanangestellten das Sakrament der Taufe. Die Sakramentenspendung findet innerhalb der Feier einer heiligen Messe statt. Sie zelebriert der Papst seit einigen Jahren nicht mehr wie sein Vorgänger an einem dafĂĽr in die Kapelle hineingetragenen „Volksaltar“, sondern am Hochaltar der Sixtinischen Kapelle. Damit setzt Papst Benedikt XVI. wie bei der Mundkommunion und dem häufigeren Gebrauch der lateinischen Kultsprache ein deutliches Zeichen fĂĽr die Reform der Reform der nachkonziliaren Liturgie.

Geltendes liturgisches Recht

Bekanntlich gingen die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils nach wie vor von der Zelebration zum Osten aus. Auch das Missale Romanum Pauls VI. setzt diese Zelebrationsrichtung voraus. Im kirchlichen Gesetzbuch von 1983 findet sich weder eine Norm ĂĽber die Zelebrationsrichtung des Priesters noch ĂĽber die Ostung des Altares. Der Gesetzgeber ĂĽberlässt die rechtliche Regelung dem liturgischen Recht. Die Instruktion Inter Oecumenici vom 26. September 1964 erwähnt den Vorzug der Trennung des Altares von der RĂĽckwand, nicht den Vorzug der Zelebration zum Volk hin. Die  Trennung des Altares macht zwar die Zelebration zum Volk hin möglich, die Instruktion verpflichtet aber nicht dazu. Der Sinn der Trennung von der Wand ist ein zweifacher: zum einen soll der Altar als Symbol Christi, des lebendigen Steines, herausgehoben werden, zum anderen soll die Nähe zum Kirchenschiff die aktive Teilnahme der Gläubigen erleichtern. Die Allgemeine EinfĂĽhrung in das Römische Missale erklärt hierzu: „Der Altar soll so platziert werden, dass er tatsächlich das Zentrum ist, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Versammlung der Gläubigen von selbst zuwendet.“ Die Allgemeine EinfĂĽhrung betont dabei, dass die Trennung des Altares von der Wand förderlich ist, wo immer dies möglich ist.

NĂĽtzlich ist die Trennung des Altares von der Wand, nicht die Zelebration zum Volk hin

Nicht die Zelebration zum Volk hin wird als nĂĽtzlich und förderlich bezeichnet, sondern die Trennung des Altares von der Wand und seine Position in der Nähe des Volkes. Diese Interpretation des lateinischen Wortes expedit (es ist förderlich, es ist nĂĽtzlich) in der Instruktion Inter Oecumenici und in der Allgemeinen EinfĂĽhrung in das Messbuch Pauls VI. geht unmissverständlich aus einer Antwort der Kongregation fĂĽr den Gottesdienst und die Disziplin der Sakramente vom 25. September 2000 hervor. Dort wird gesagt: „Der Altar soll so platziert werden, dass er tatsächlich das Zentrum ist, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Versammlung der Gläubigen von selbst zuwendet. … Der Satz ‚wo immer dies möglich ist‘  bezieht sich auf verschiedene Aspekte. z.B. die räumliche Anlage, den verfĂĽgbaren Platz, den kĂĽnstlerischen Wert des besonderen Altares, das Empfindungsvermögen der Gemeinde, die an den liturgischen Feiern in der betreffenden Kirche teilnimmt etc..“

Fehlentwicklung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil

Es wird also nicht zu einer Zelebration zum Volk hin ermuntert oder gar aufgefordert. Weder die Instruktion Inter Oecumenici noch die Allgemeine EinfĂĽhrung in das Römische Missale von 1970 wollen zur Zelebration zum Volk hin verpflichten. Die kirchlichen Dokumente sprechen eine eindeutige Sprache: Rechtlich betrachtet ist die Zelebration zum Osten die normale Form der Zelebration, die Zelebration zum Volk hin wird als Möglichkeit gewertet, die eine Ausnahme bleiben sollte. So wäre zum Beispiel aus pastoralliturgischen Erwägungen ausnahmsweise bei einem Gottesdienst mit Kindern oder Jugendlichen eine Zelebration zum Volk hin denkbar. Die Entwicklung in der liturgischen Praxis nach dem Konzil ging bekanntlich andere Wege: Die Zelebration zum Volk wurde – entgegen den Normen – die Regel, die Zelebration zum Osten bzw. zum Herrn die Ausnahme. Diese Entwicklung war weder vom Zweiten Vatikanischen Konzil vorgesehen noch konnte sie mit Berufung auf nachkonziliare Dokumente gerechtfertigt werden. Rechtlich ist die Zelebration zum Osten niemals abgeschafft worden. Auch ein von der Wand getrennter Altar, der näher zum Kirchenschiff errichtet steht, ermöglicht ohne weiteres die Zelebration zum Osten.

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