Wahrung der Einheit mit der Gesamtkirche
BrĂŒssel (kathnews). Dienstagmittag in der Weihnachtsoktav in einer Kirche in BrĂŒssel: Um 12.30 Uhr beginnt die heilige Messe. Ein Priester, ausschliesslich bekleidet mit Albe und Stola, tritt zum Altar und begrĂŒsst wortreich die Anwesenden. Bei der Wandlung angekommen, bricht er bereits bei den Worten : â⊠brach das Brotâ, die Hostie, und wĂ€hrend er die Wandlungsworte spricht, fĂŒgt er beide Hostienteile mit in der Höhe ausgestreckten Armen wieder zusammen. Ein Kniebeuge nach der Wandlung von Brot und Wein unterlĂ€sst er. Stattdessen verbeugt er sich, obwohl er weder körperlich behindert noch im Greisenalter ist. Nach dem Vaterunser tritt ein Laie in Zivilkleidung an den Altar und stellt sich wie ein Konzelebrant neben den Priester. Er empfĂ€ngt, noch bevor der Zelebrant kommuniziert, die heilige Kommunion. Beide kommunizieren gemeinsam. Die GlĂ€ubigen empfangen die Kommunion unter beiden Gestalten. Der Laie hĂ€lt den Kelch mit dem konsekrierten Wein. Alle GlĂ€ubigen tauchen die vom Priester empfangene Hostie selber in den Kelch.
Bischöfe sind WÀchter
In manchen LĂ€ndern herrschen vielerorts liturgische MissbrĂ€uche. Die Bischöfe sind hier gefordert. Das kirchliche Gesetzbuch erinnert den Diözesanbischof daran, im Hinblick auf die Wahrung der Einheit der Gesamtkirche âdie gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche zu fördern und deshalb auf die Einhaltung aller kirchlichen Gesetze zu drĂ€ngenâ. âEr hat darauf zu achten, dass sich kein Missbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in bezug auf den Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien, die Verehrung Gottes und der Heiligen âŠâ (can. 392).
Liturgie-Instruktion âRedemptionis Sacramentumâ in Erinnerung gerufen
In Belgien wie auch in andern LĂ€ndern klagen GlĂ€ubige ĂŒber liturgische MissbrĂ€uche in ihren Kirchen. 2004 hat die Gottesdienstkongregation die Instruktion âRedemptionis Sacramentumâ erlassen. Darin wird den GlĂ€ubigen u.a. ein Klage- und Beschwerderecht eingerĂ€umt, das sie nach dem Kirchenrecht ein Grundrecht auf eine authentische und ordnungsgmĂ€sse Liturgie haben. Liturgische MissbrĂ€uche und Entgleisungen sollen die GlĂ€ubigen darum zuerst bei ihrem Bischof melden. Bleibt ihre Beschwerde erfolglos, ist Klage beim Apostolischen Stuhl möglich. Schon seit einigen Monaten erinnert der Erzbischof von Mechelen-BrĂŒssel, Msgr. LĂ©onard, alle GlĂ€ubigen, Kleriker wie Laien, an die Einhaltung der liturgischen Vorschriften. In Pastoralblatt âPastoraliaâ des Erzbistums ruft der Primas von Belgien die einschlĂ€gigen Normen der Liturgie-Instruktion âRedemptionis Sacramentumâ (2004) der Gottesdienstkongregation in Erinnerung. In seiner letzten Ausgabe geht er auf den Kommunionritus ein.
Das Vaterunser
Erzbischof LĂ©onard kritisiert die verkehrte Gewohnheit, nach dem Vaterunser direkt zu beten âDenn Dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Amenâ. âNach dem Gebet des Herrn und vor dem genannten Gebet, soll der sogenannte Embolismus vom Priester gebetet werden. Darin fĂŒhrt der Priester die letzte Bitte des Vaterunsers fort: âErlöse uns, Herr, von allem Bösen und gib Frieden in unsern Tagen. Komm uns zu Hilfe âŠâ, erklĂ€rt der Erzbischof.
Der FriendesgruĂ
Beim FriedensgruĂ, so LĂ©onard, gehe es nicht um einen ausgedehnten Kuss- und Umarmungsritus. Der Ritus soll vom Zelebranten ausgehen, d.h. vom Altar aus. Vor dort soll er den GlĂ€ubigen weitergegeben werden. Dabei sei es nicht notwendig, dass der Priester seinen Platz am Altar verlĂ€sst und durch die Gemeinde lĂ€uft. Diese Praxis sei zu unterlassen. Auch brauche er nicht jedem Altarassistenten den FriedensgruĂ zu geben. Er solle nur der Person den FriedensgruĂ geben, die neben ihm steht. Erzbischof LĂ©onard weist bei der Gelegenheit auch auf den auf der Bischofsynode von 2005 ĂŒber die Eucharistie formulierten Vorschlag hin, den Friedensritus zwischen die FĂŒrbitten und der Opferung (âGabenbereitungâ) zu platzieren, âum damit die Unruhe und den LĂ€rm, den der Friedensgruss hervorruft, zu vermeidenâ. âDieser vernĂŒnftige Vorschlag ist noch nicht angenommenâ, so der Erzbischof. âVielleicht wird es einmal geschehen. Geduld!â, schreibt er.
Die heilige Messe ist keine Wiederholung des Letzten Abendmahles
Msgr. LĂ©onard erinnert daran, dass die Brotbrechung nicht wĂ€hrend der Wandlung erfolgen darf. âDie Eucharistiefeier ist keine Wiederholung des Letzten Abendmahlesâ, begrĂŒndet er diese Norm. Ebenso sei es normwidrig, wenn GlĂ€ubige am GrĂŒndonnerstag an grossen Tischen platznehmen. âDie Feier ist kein Darstellung des Letzten Abendmahles Jesu. Dieses war keine gesellige Picknickveranstaltung.â
In der Person Christi
âDer Priesterâ, schreibt Erzbischof LĂ©onard, âder vorsteht und die ĂŒbrigen Konzelebranten empfangen als erste den Leib und das heilige Blut Christi. Manche meinen zuweilen, dass dies ein Mangel an Höflichkeit sei gegenĂŒber den GlĂ€ubigen. Der Kommunionritus hat aber nichts mit Tischmanieren zu tun! Wenn die Zelebranten zuerst kommunizieren, dann geschieht das darum, weil sie in der Person Christi der Zelebration vorstehen. Es besteht also kein Grund, es anders zu tun.â
Kommunionhelfer keine Regel, sondern Ausnahmen
Ein Beispiel eines Missbrauch einer liturgischen Norm ist die Indienstnahme von Laien als Spender der Kommunion, auch wenn kein Notfall vorliegt. Laien haben kein Recht, die heilige Kommunion zu spenden. Das kommt ausschliesslich den geweihten AmtstrĂ€gern zu. Nur sie sind ordentliche Spender der Kommunion. Die Kommunionspendung durch Laien ist keine Weise der aktiven Teilnahme der GlĂ€ubigen an der heiligen Messe, es ist keine Form der AusĂŒbung ihres allgemeinen Priestertums, betonen römische Dokumente. Erzbischof LĂ©onard erinnert daran, wenn er im Himblick auf die je eigene und unterschiedliche IdentitĂ€t von Klerikern und Laien, schreibt: âWas die Kommunion der GlĂ€ubigen angeht, so sind es die geweihten AmtstrĂ€ger â Bischöfe, Priester und Diakone -, die die ordentlichen Spender sind. Man darf nur dann den ausserordentlichen Spender (Ordensleute oder Laien) beauftragen, wenn wirklich eine Notwendigkeit vorliegt wegen einer groĂen Anzahl von GlĂ€ubigen und einer kleinen Anzahl von geweihten AmtstrĂ€gern. ⊠Vielerorts bleiben die geweihten AmtstrĂ€ger auf ihren StĂŒhlen sitzen, wĂ€hrend Laien die heilige Kommunion austeilen. Es ist wichtig, diese absolut falsche Handlungsweise dort, wo sie gebrĂ€uchlich ist, zu unterlassen.â Ferner klagt der Primas von Belgien: âEin noch schwerwiegenderer Tatbestand besteht darin, die Kommunion ĂŒberhaupt nicht auszuteilen, sondern stattdessen unter den GlĂ€ubigen eine Hostienschale oder gar ein Körbchen herumzureichen, aus dem jeder sich selber âbedientâ.â
Kommunionempfang
Erzbischof LĂ©onard erinnert auch an die Freiheit eines jeden Katholiken, zwischen Mund- und Handkommunion zu wĂ€hlen. Sie könne stehend oder knieend empfangen werden. Es sei nicht erlaubt, die heilige Kommunion mit zur Kirchenbank zu nehmen. Das fĂŒhre zuweilen zu ernsten MissbrĂ€uchen. Wenn die Kommuion unter beiden Gestalten zugelassen sei, empfange der GlĂ€ubige den Leib und das Blut Christi auschlieĂlich vom Priester als Mundkommunion. Das Eintauchen der Hostie in den mit dem Blut Christi gefĂŒllten Kelch durch den Kommunikanten sei verboten.