Über 900 Gläubige bei Pontifikalamt im Usus antiquior

Ein Beitrag von Monika Rheinschmitt, Vorsitzende der Laienvereinigung Pro Missa Tridentina.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 11. Juni 2013 um 12:24 Uhr
Alte Messe, Pontifikalamt

Köln (kathnews/PMT). Bereits lange vor 10 Uhr strömten Teilnehmer des Eucharistischen Kongresses am 8. Juni in die romanische Basilika am Rheinufer, um noch einen Sitzplatz zu erhalten. Als Weihbischof em. Dr. Klaus Dick um 10 Uhr am Portal von St. Kunibert mit Weihwasser empfangen wurde, waren die Bänke so gut gefüllt, daß viele Meßbesucher hinten und in den Seitenschiffen stehen mußten. Insgesamt feierten über 900 Gläubige dieses Pontifikalamt in der außerordentlichen Form des römischen Ritus mit. Meßformular war die Messe vom Allerheiligsten Altarsakrament. Zum Einzug sang die Choralschola aus Münster und Bielefeld das „Ecce Sacerdos magnus“ („Seht einen Hohepriester, wie er in seinen Erdentagen Gott gefiel“), mit dem traditionellerweise ein Bischof bei seinem Gang zum Altar begleitet wird. Nach einer Katechese zum Thema „Herr, zu wem sollen wir gehen?“ – Zu dem, der uns vorausgegangen ist (dieses Thema war von der Kongreßleitung für alle Pontifikalämter am Samstagvormittag vorgegeben worden), wurde Weihbischof Dick am Thron feierlich angekleidet. Der Organist Florian Moskopf aus Hamburg begleitete die Zeremonie gekonnt auf dem 1993 durch den Schweizer Orgelbauer Kuhn erbauten Instrument. Während des Stufengebets sang die Schola unter der Leitung von Michael Greiner den Introitus „Cibavit eos“ („Mit bestem Weizen nährt er sie“). Danach stimmten die Gläubigen kräftig in die ihnen zustehenden Teile des Ordinariums der VIII. Messe („Missa de Angelis“) ein. Ergänzt wurde der Choralgesang durch mehrstimmige Motteten eines kroatischen Sängerquartetts unter der Leitung von Kresimir Veselic.

Am Altar assistierten Vertreter der verschiedenen „Ecclesia Dei“ Gemeinschaften sowie Diözesanpriester. Die Ministranten stammten aus unterschiedlichen Orten, an denen regelmäßig heilige Messen in der außerordentlich schönen und ehrfürchtigen Form des römischen Ritus gefeiert werden. Nach der Mittagspause begann im großen Saal des Senats-Hotels pünktlich der Vortrag von Prof. Manfred Hauke zum Thema: „Die eucharistische Anbetung: ihre theologische Begründung und pastorale Bedeutung“. Die Stühle reichten nicht aus, so daß einige Zuhörer auf den Treppenstufen oder auf dem Boden saßen bzw. stehen mußten; viele andere, später eingetroffene Kongreßteilnehmer kehrten wieder um, da um 14 Uhr mit gut 250 Personen die Kapazitätsgrenze des Saals erreicht war. Mit anschaulichen Beispielen verdeutlichte der Referent aus Lugano, der an der dortigen theologischen Fakultät Dogmatik lehrt, wie wichtig die Ãœbereinstimmung von Glaubensinhalten und gelebter Praxis ist. Besonders Kinder, aber auch alle erwachsenen Gläubigen, benötigen äußere Zeichen, wie die Kniebeuge vor dem Tabernakel, sonntägliche Kleidung bei der Meßfeier, Weihrauch und hervorgehobene Musik. Der Glaube an die Gegenwart des Sohnes Gottes muß sich in den Riten der Gottesdienste, aber auch in der Architektur unserer Kirchen wiederfinden lassen, damit „der Göttlichen Majestät ein würdiger Kult dargebracht werde“, wie Papst Benedikt XVI. es in seinem Motu proprio „Summorum pontificum“ vom 7.7.2007 forderte.

„Pro Missa Tridentina“ ist eine gemeinnützige Vereinigung katholischer Laien im deutschen Sprachraum, die der Feier der heiligen Messe und der anderen Sakramente in der außerordentlichen Form des römischen Ritus verbunden sind. Ziel der Laienvereinigung ist es, die tägliche Feier der Liturgie im traditionellen Ritus gemäß dem Motu proprio “Summorum pontificum“ in allen deutschsprachigen Diözesen zu fördern, damit „der Göttlichen Majestät ein würdiger Kult dargebracht wird“. (MP Summorum Pontificum) Zumindest in größeren Städten sollte jeden Sonn- und Feiertag in einer zentralen Kirche zu einer familienfreundlichen Zeit (d.h. am Vormittag) ein Hochamt in der außerordentlichen Form des römischen Ritus gefeiert werden. Am 7.7.2007 erließ Papst Benedikt XVI. das Motu proprio „Summorum pontificum“, durch das er weltweit allen katholischen Priestern ermöglicht, die Sakramente in der außerordentlichen Form des römischen Ritus zu spenden, und Gruppen von Gläubigen, die sich darum bemühen, die Erfüllung ihrer Bitte zusagt. „Das von Paul VI. promulgierte Römische Meßbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der ‚Lex orandi’ der katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Das vom hl. Pius V. promulgierte und vom sel. Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Meßbuch hat hingegen als außerordentliche Ausdrucksform derselben ‚Lex orandi’ der Kirche zu gelten, und aufgrund seines verehrungswürdigen und alten Gebrauchs soll es sich der gebotenen Ehre erfreuen. Diese zwei Ausdrucksformen der „Lex orandi“ der Kirche werden aber keineswegs zu einer Spaltung der ‚Lex credendi’ der Kirche führen; denn sie sind zwei Anwendungsformen des einen Römischen Ritus.“ (MP „Summorum Pontificum“)

Am 13.5.2011 wurde in Rom eine Instruktion („Universae Ecclesiae“) zum Motu proprio „Summorum Pontificum“ veröffentlicht. Sie enthält weltweit gültige Ausführungsbestimmungen. In ihr werden einige strittige Fragen geklärt sowie nochmals bekräftigt, daß jeder katholische Priester ohne weitere Genehmigung das Recht hat, nach dem Meßbuch von 1962 zu zelebrieren, daß jeder Seminarist in seiner Ausbildung diesen Ritus kennenlernen soll und daß auch allen Gläubigen Gelegenheit gegeben werden soll, die heilige Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus mitzufeiern. Wörtlich heißt es in der Instruktion „Universae Ecclesiae“:  “8. Das Motu proprio „Summorum Pontificum“ stellt einen wichtigen Ausdruck des Lehramtes des Papstes und der ihm eigenen Sendung („munus“) dar, die heilige Liturgie der Kirche zu regeln und zu ordnen, und zeigt seine pastorale Sorge als Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche. Sein Schreiben hat folgende Ziele: a) allen Gläubigen die römische Liturgie im Usus antiquior zu schenken („largire“), da sie ein wertvoller Schatz ist, den es zu bewahren gilt; b) den Gebrauch der forma extraordinaria all jenen wirklich zu gewährleisten und zu ermöglichen, die darum bitten. Dabei ist vorausgesetzt, dass der Gebrauch der 1962 geltenden römischen Liturgie eine Befugnis ist, die zum Wohl der Gläubigen gewährt worden ist und daher zugunsten der Gläubigen, an die sie sich primär richtet, ausgelegt werden muss.“

Foto: Alte Messe, Pontifikalamt РBildquelle: Alte Messe M̦nchengladbach / PMT

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