Ständiger Rat der DBK gibt noch kein grünes Licht

Die Bischöfe müssen mit der Umsetzung der „pastoralen Handreichung“ (von nun an "Orientierungshilfe") zuerst noch auf die authentische Interpretation aus Rom warten.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 28. Juni 2018 um 12:25 Uhr
Kardinal Reinhard Marx

Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat gestern eine Erklärung bezüglich der Umsetzung der pastoralen Handreichung (die nun den Namen „Orientierungshilfe“ [für die Diözeanbischöfe] trägt) in der Frage der Zulassung von evangelischen Christen in einer konfessionsverschiedenen Ehe mit einem katholischen Partner veröffentlicht. Danach wird die Umsetzung der – theologisch wie kirchenrechtlich äußerst umstrittenen – Handreichung (bzw. nun „Orientierung“) den jeweiligen Diözesanbischöfen überlassen. Allerdings weist die Erklärung auf Folgendes hin, das nicht übersehen werden darf:

„Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat den Ständigen Rat über seine Gespräche in Rom informiert. In einer Begegnung mit Papst Franziskus konnte er klären, dass der Brief der Kongregation für die Glaubenslehre vom 25. Mai 2018 Hinweise und einen Interpretationsrahmen gibt.“

In dem betreffenden Brief der Glaubenskongregation heißt es:

 „Das Thema betrifft das Recht der Kirche, vor allem die Interpretation von Kanon 844. Weil es in manchen Teilen der Kirche offene Fragen über diesen Punkt gibt, sind die zuständigen Dikasterien des Heiligen Stuhls bereits beauftragt, eine baldige Klärung dieser Fragen auf universalkirchlicher Ebene herbeizuführen.“

Außerdem schreibt der Ständige Rat der DBK am Ende seiner gestrigen Erklärung:

 „Die Thematik soll – entsprechend dem Brief der Kongregation für die Glaubenslehre – weiter vertieft werden. Wir bieten dem Heiligen Vater und der Römischen Kurie dazu unsere Mitarbeit an. In der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2018 wird Gelegenheit bestehen, das Thema erneut aufzugreifen.“

Das aber bedeutet, dass mit der Erklärung – entgegen anderslautender Medienmitteilungen und bestimmter Kirchenrechtler – die Bischöfe noch kein grünes Licht haben, in ihren Diözesen die „Orientierungshilfe“ (vorher „pastorale Handreichung“) der DBK umzusetzen. Sie müssen nämlich bis zur Umsetzung der „Orientierungshilfe“ erst einmal auf eine Antwort aus Rom (wohl eine „authentische Interpretation“ des can. 844 § 4 CIC/1983) warten. Nur in dem von der römischen Interpretation vorgegebenen Rahmen können die Bischöfe can. 844 § 4 anwenden.

Das aber heißt: Wenn die authentische Interpretation aus Rom der bisher geltenden Interpretation in der kirchenrechtlichen Doktrin (Lehre) und diesbezüglichen Aussagen in päpstlichen Schreiben folgt, dann wäre eine Kommunionspendung an evangelische Christen in konfessionsverscheiden Ehe nach wie vor nicht möglich. Der Interpreation aus Rom entgegengesetze diözesane Normen der Bischöfe wären rechtswidrig und damit ungültig.

Foto: Kardinal Marx, Vorsitzender der DBK – Bildquelle: Wolfgang Roucka

Siehe auch: Gretchenfrage

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