„Prävention von sexualisierter Gewalt in der Jugendpastoral“
Bonn (kathnews) – Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat am heutigen Dienstag eine Handreichung zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt im Bereich Jugendpastoral“ veröffentlicht. Sie dient laut DBK zur Ergänzung der „Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, die bereits im vergangenen Jahr von den deutschen Bischöfen verabschiedet worden war. Der Missbrauchsbeauftragte der DBK erklärte entsprechend: „Die neue Handreichung stellt ein Pendant zur bereits veröffentlichten Handreichung katholischer Schulen, Internate und Kindergärten dar. Sie verkörpert damit eine weitere Konkretisierung der Rahmenordnung Prävention der Deutschen Bischofskonferenz.“
Weihbischof Bernhard Haßlberger betonte in seiner Funktion als kommissarischer Vorsitzender der Jugendkommission, die Handreichung solle dazu beitragen, „jeder Form sexualisierter Gewalt besonnen, entschieden und mutig entgegenzutreten und dadurch Mädchen und Jungen sowie jungen Frauen und Männern einen geschützten Raum innerhalb der Kirche für ihre Entfaltung zu geben“. Sowohl kirchliche als auch nicht-kirchliche Verbände haben an der Erstellung der Handreichung mitgewirkt.
In der Handreichung werden fünf zentrale Eckpunkte präventiven Handelns in der Jugendpastoral angesprochen. Dazu gehören ein „angemessenes Nähe- und Distanz-Verhältnis“, „klare Regeln und transparente Strukturen“ ebenso wie „sexualpädagogische Begleitung“, „Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten“ und „Aus- und Fortbildungsmaßnahmen“. Im Anhang der Broschüre finden sich auch die Rahmenordnung Prävention, die Leitlinien und zwei Beispiele für Selbstverpflichtungserklärungen. Die Handreichung ist sowohl online auf der Internetseite der DBK verfügbar als auch in gedruckter Form zu bestellen.