Petition um Errichtung einer Beschwerdeinstanz

Klagen über Missbräuche in der Liturgie.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 3. März 2011 um 16:22 Uhr

Der Karneval steht vor der Tür.  Am Donnerstag, der “Altweiberfastnacht”, beginnen in den Hochburgen des Karnevals und des Faschings die  “drei tollen Tage”.  In vielen Pfarren im Rheinland, in Hessen, in Schwaben und in Bayern, aber auch in der Schweiz, in Österreich oder in den Benelux-Ländern hat sich nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil der Brauch verbreitet,  zu den Karnevals- und Faschingstagen so genannte  Narrenmessen, auch Karnevals- oder Faschingsmessen genannt,  zu feiern. Dabei kommen die Gläubigen verkleidet zur Heiligen Messe, ebenso tragen oft auch die Priester und Ministranten Masken oder sonstige Kostüme. Die Meßtexte sind oft „dem Anlaß entsprechend“ verändert, und das Narrentreiben macht sich auch in der heiligen Messe breit, was sich beispielsweise in Faschingsmusik während der Heiligen Messe niederschlägt.

Liturgische Missbräuche und Entgleisungen gibt es aber nicht nur zur sogenannten fünften Jahreszeit. Manche Priester haben es sich zur Gewohnheit gemacht, Riten und Messtexte “dem Anlass entsprechend” zu ändern. Solche Messfeiern sind ein Missbrauch, in ihren extremen Formen sogar eine Karriaktur der Messfeier nach dem Römischen Messbuch Pauls VI., der sogenannten ordentlichen Form des Römischen Ritus. Papst Benedikt XVI. hat in seinem Begleitbrief zum Motu Proprio “Summorum Pontificum” an die Bischöfe von der Einheit des Römischen  Ritus in seinen beiden Formen, der ordentlichen und der außerordentlichen Form, gesprochen. Die ausserordentliche Form des Römischen Ritus ist die Messfeier nach dem  Missale Pius V./Johannes XXIII. Wo das Missale Pauls VI. durch liturgischen Wildwuchs und liturgische Entgleisungen im Namen einer vermeintlichen ungebundenen “Kreativität” missbraucht wird, kann es nicht mehr als die ordentliche Ausdrucksform des einen Römischen Ritus wahrgenommen werden. Die Kontinuität beider Formen wird verdunkelt, die Einheit mit der Kirche zestört, der Bruch mit der Tradition sichtbar. Liturgische Missbräuche entfremden viele Gläubige von der Kirche und führen zu einer innerkirchlichen, bis in die Pfarrein sich durchziehende Spaltung.

Gläubige können ihre Rechte geltend machen

Das kirchliche Gesetzbuch schreibt über den Bischof: “Da er die Einheit der Gesamtkirche wahren muss, ist der Bischof gehalten, die gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche zu fördern und deshalb auf die Einhaltung aller kirchlichen Gesetze zu drängen. Er hat darauf zu achten, dass sich kein Missbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in Bezug auf den Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien, die Verehrung Gottes und der Heiligen sowie in Bezug auf die Vermögensverwaltung”(can. 391 §§ 1 und 2). Alle Gläubigen (Klerikern wie Laien) haben nach dem Gesetzgeber “das Recht, den Gottesdienst der Kirche, insbesondere des eigenen, von den zuständigen Hirten der Kirche genehmigten Ritus zu feiern … “ (can. 214). Liturgische Missbräuche weichen von dem kirchenamtlich “genehmigten Ritus” ab. Die Gläubigen habe ein Recht auf eine authentische Liturgie und können jederzeit ihre Anliegen, Sorgen und Wünsche “den Hirten eröffnen (can. 212 § 2). Mehr noch: “Den Gläubigen steht es zu, ihre Rechte, die sie in der Kirche besitzen, rechtmäßig geltend zu machen und sie nach Maßgabe des Rechts vor dem zuständigen Gericht zu verteidigen”*(can. 221 § 1).

Petition an den Papst

Der “Kardinal-von-Galen-Kreis e.V.” in der “Aktionsgemeinschaft katholischer Laien und Priester” hat vor einigen Tagen eine Petition an Papst Benedikt XVI. formuliert und u.a. im Internet veröffentlicht, in der um die Errichtung einer Beschwerde-Anlaufstelle gebeten wird. Die Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass Bischöfe trotz der im Kirchenrecht den Gläubigen verbrieften Rechte und trotz ihrer im Kirchenrecht normierten Pflicht, darauf zu achten, dass keine Missbräuche in die Liturgie schleichen, nicht oder ungenĂĽgend gehandelt haben. “Die verantwortlichen Träger der Leitungsgewalt in den Ortskirchen – die Bischöfe und ihre Ordinariate – nehmen aber die Mitverantwortung glaubenstreuer Laien häufig nicht wirklich ernst … . Sie unterstellen berechtigten Beschwerden unchristliche, lieblose Tendenzen, antworten entweder ĂĽberhaupt nicht oder nur herablassend, ohne auf den Inhalt der Beschwerde einzugehen, geschweige die dort benannten MiĂźstände zu beheben”, heisst es in der BegrĂĽndung fĂĽr die Petition. Diese wird dann wie folgt fomuliert: “Daher bitten wir Sie, eine Beschwerde-Anlaufstelle zu schaffen, an die sich besorgte Laien mit begrĂĽndeten Nachweisen wenden können, wenn ihr Bischof bzw. ihre Bischöfe sich nicht an Lehre und Gesetze der Kirche halten. Eine solche Beschwerdeinstanz sollte nicht nur mit Kirchenjuristen als Vertretern der Kirche, sondern auch mit weltlichen Juristen besetzt sein. Letztere brauchen keine richterlichen Befugnisse zu haben, sollten aber in der Lage sein, den Beschwerdegrund als zutreffend oder unbegrĂĽndet beurteilen zu können.”

Nicht nur Beschwerden über Liturgiemissbräuche

Dabei geht es den Bittstellern nicht nur um liturgische Missbräuche. Als Beispiel weiterer Beschwerden nennt die Petition “die beharrliche Weigerung deutscher Bischöfe, Theologen, die offen gegen die Lehre der Kirche und ihre Missio verstoĂźen, aus ihrem Lehramt zu entfernen; ferner: die Nicht-durchsetzung der verschiedenen päpstlichen Anordnungen zur Feier der Liturgie, etwa der Verweigerung der kor¬rekten Ăśbersetzung des „pro multis“, und zur Kommunionspendung. Ein andersartiges Beispiel ist die Nichtaus-fĂĽhrung der päpstlichen Bestimmung zur Frage der Kirchenmitgliedschaft von Menschen, die aus der Kirche als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ austreten. Die deutschen Bischöfe halten um der Kirchensteuer willen an der Interpretation fest, daĂź solche Menschen exkommuniziert seien. Ein entsprechender Rekurs liegt schon seit dem 19. Januar 2009 in Rom vor und wurde bis heute – möglicherweise aufgrund des Einflusses deutscher Bischöfe – nicht entschieden.”
Die Petition endet mit der Bitten an den Papst, eine Beschwerdeinstanz zu schaffen, die die Initiatoren der Petition und Unterschriebenen “als lebensnotwendig für die Kirche” ansehen.

Hier der Text der Petition und die Möglichkeit zu unterzeichnen

http://www.kvgk.de/berichte.php

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