Nicht Ökumene im Gefühl, sondern im Glauben

Verbotene Gottesdienstgemeinschaft konnte verhindert werden.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 2. Oktober 2012 um 19:13 Uhr
Kathedrale von 's-Hertogenbosch

′s-Hertogenbosch (NL) (kathnews). In einem offenen Brief an die Pfarrgemeinden der niederländischen Orte Someren und Lierop, die zum Bistum′s-Hertogenbosch gehören und in der Provinz Brabant liegen, hat das Bischöfliche Generalvikariat zu der Bedeutung und der Weise von ökumenischen Feiern Stellung genommen. Anfang September hatte der Pfarrer angekündigt, mit einem evangelischen Amtsträger in einer Eucharistiefeier zu zelebrieren. Der Bischof hatte darauf sofort reagiert und in einem Brief an den Pfarrer von schwerem liturgischen Missbrauch und Verstoβ gegen die Ökumene im Sinne der Katholischen Kirche gesprochen. Der betreffende Pfarrer war zugleich auf die strafrechtlichen Konsequenzen hingewiesen worden. Danach hatte der Pfarrer von dem Vorhaben Abstand genommen. Viele Pfarrangehörige zeigten jedoch Unverständnis für das Vorgehen des Bischofs.

Brief des Generalvikars

Jetzt hat der Generalvikar des Bistums, Dr. R. van de Hout,  in einem Brief die Position der Katholischen Kirche zur Ökumene kurz darglegt. Hier folgt der integrale Text des Briefs in einer deutschen Übersetzung.

„Liebe Pfarrangehörige von Someren und Lierop und alle interessierte Gläubigen anderswo im Bistum!“

Sorge für die Katholizität der Pfarreien im Bistum

An den Reaktionen von vielen von ihnen wird deutlich, dass Sie es schwer finden zu verstehen, warum der Bischof bei einer neulich geplanten ökumenischen Feier in Someren und Lierop hat eingreifen müssen. Die Verwirrung schien noch gröβer zu werden aufgrund von Aussagen des Pfarrers, des nichtkatholischen Amtsträgers und des Kirchenvorstandes von Lierop, deren zufolge dem Bischof unrechtmäβiges Handeln vorgeworfen wurde. Der Bischof muss über den katholischen Glauben wachen und Sorge tragen, dass die Pfarreien in seinem Bistum katholisch bleiben in Einheit mit der Weltkirche. Nur so können unser Glaube und die Kirche ihre Bedeutung haben für die Menschen und ihr Glück.

Gemeinsames und Grenzen

Die katholische Kirche fördert ökumenische Kontakte mit protestantischen Gemeinschaften. Wir müssen uns kennenlernen, können gemeinsame soziale Aktivtäten entfalten. Wir können gemeinsam auf das Wort Gottes hören und gemeinsam beten. Doch ist es nicht erlaubt, gemeinsam Eucharistie/Abendmahl zu feiern. Dieses Verbot ist vom Papst, aber auch von den niederländischen Bischöfen immer wiederholt worden.

Unterschiedlicher Glaube

Warum sind solche Feiern unerlaubt? Weil Abendmahl und Eucharistie, obwohl bei beiden auf die Einsetzung und den Auftrag des Herrn hingewiesen wird, nicht dasselbe sind. Die Römisch Katholische Kirche glaubt, dass in der Eucharistie das Kreuzopfer Christi sakramental gegenwärtig wird und dass Brot und Wein wirklich und bleibend in den Leib und das Blut Christi verwandelt werden. Die Eucharistie ist – mit den Worten des Zweiten Vatikanischen Konzils – Quelle und Höhepunkt des kirchlichen Lebens. Nach katholischer Auffassung kann nur ein gültig geweihter Priester die Eucharistie verwandeln. Protestanten kennen keine gültig geweihten Priester. Protestanten glauben nicht an die wirkliche Wandlung von Brot und Wein und haben eine mehr symbolische Auffassung von diesem Sakrament. Das ist der Grund, warum die Kirche eine gemeinsame Feier nicht erlaubt. Die Kirche verbietet auch, dass Nicht-Katholiken in der Eucharistie die Kommunion empfangen und dass Katholiken am protestantischen Abendmahl teilnehmen. Damit soll Verwirrung in Bezug auf dieses Sakrament, das für uns Katholiken das Herz des Glaubens ist, vermieden werden.

Schädlich für die Einheit

Oberflächliche ökumenische Handlungen wie die gemeinsame Eucharistiefeier/Abendmahlsfeier sind schädlich für die Einheit und bringen die Ökumene keinen Schritt weiter. Im Gegenteil. Die Einheit ist nämlich dann keine Einheit im Glauben, sondern eine Einheit im Gefühl. Es geht darum, dass wir als Kirche bzw. kirchliche Gemeinschaft und nicht als einzelne Pfarrei bzw. Gemeinde durch gemeinsame Überlegung, Gespräch und Studium entdecken lernen, was der Herr wirklich mit seiner Kirche und mit seinem Sakrament der Einheit gewollt hat.

Gebet um Einheit

Inzwischen beten wir in den Pfarreien und Gemeinden um den Beistand des Heiligen Geistes. Er allein kann wirkliche Einheit Schritt für Schritt bewirken. Darüber hinaus reicht die Ökumene viel weiter als die Einheit zwischen der Römisch Katholischen Kirche und den protestantischen kirchlichen Gemeinschaften. Sie betrifft auch unsere Beziehung zu den Orthodoxen Kirchen des Ostens. …“ (Übersetzung: Gero P. Weishaupt)

Was das Kirchenrecht sagt

Konzelebration (Interzelebration) mit Dienern kirchlicher Gemeinschaften, die nicht in voller Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche stehen, ist nach dem Kirchenrecht eines der sehr schweren Delikte im sakramental-liturgischen Bereich, das – wie sexueller Missbrauch Minderjähriger – von der Glaubenkongreation zu behandeln ist (vgl. Liturgie-Instruktion Redemptionis Sacramentum, Nr. 172 c). Im Gesetzbuch der Katholischen Kirche (CIC/1983) heiβt es:

„Katholischen Priestern ist es verboten, zusammen mit Priestern oder Amtsträgern von Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, die Eucharistie zu konzelebrieren“ (can. 908).

„Wer sich verbotener Gottesdienstgemeinschaft schuldig macht, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden“ (can. 1365).

Der Gesetzgeber verpflichtet den Bischof bzw. den Ordinarius zur Strafverhängung. Im Bistum ′s-Hertogenbosch konnte der Bischof von einer Strafverhängung absehen, weil der verantwortliche Pfarrer nach einer kirchenrechtlichen Ermahnung von seinem Vorhaben Abstand genommen hatte.

Bildquelle: nl.wikipedia.org, user Karrow

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