Militärische Aktivitäten in Libyen begrenzen
Trier (kathnews) – Bischof Stephan Ackermann, der amtierende Vorsitzende der Kommission „Justitia et Pax“ („Gerechtigkeit und Frieden“), hat sich für eine eindeutige Begrenzung des militärischen Vorgehens in Libyen ausgesprochen. Wörtlich sagte der Trierer Bischof: „Unter den jetzigen Bedingungen muss es darum gehen, die Ziele der Gewalteindämmung und des Schutzes der Zivilbevölkerung glaubwürdig miteinander zu verbinden. Dies schließt eine klare Begrenzung des militärischen Vorgehens der agierenden Koalition ein. Eine weitere Eskalation der Gewalt ist zu verhindern.“
Auf der einen Seite spreche vieles dafür, dass „das Eingreifen der internationalen Koalition ein Massaker verhindert hat“, so Ackermann. Damit unterstrich er die Bedeutung der im Jahre 2005 von der UN-Vollversammlung bestätigten internationalen Schutzverpflichtung zur Abwendung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen. Andererseits habe er große Bedenken hinsichtlich des Vorgehens, erklärte Ackermann: „Militärische Gewaltanwendung ist, wenn überhaupt, entsprechend der kirchlichen Friedenslehre nur als letztes Mittel legitimierbar.“
Außerdem übte der Trierer Bischof Kritik an einer „doppelbödigen Politik“ gegenüber Libyen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten. Trotz grundsätzlicher Vorbehalte habe es gehäuft heikle wirtschaftliche und politische Kooperationen gegeben. Man hätte zudem frühzeitige und energische Signale gegen die Gewalt in Libyen aussenden müssen. Nun komme es darauf an, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten und zugleich eine weitere Gewalteskalation zu verhindern. Ein Regimewechsel in Libyen sei zwar wünschenswert, ihn durch militärische Mittel herbeizuführen, sei aber weder durch die UN-Resolution 1973 noch durch die kirchliche Friedenslehre gedeckt.