Lumen gentium, Artikel 14

Die Kirche ist fĂŒr das Heil notwendig.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 12. Juli 2014 um 12:30 Uhr
Vaticanum II, Konzilseröffnung

Einleitung von Gero P. Weishaupt:

In Artikel 14 von Lumen gentium sprechen die KonzilsvĂ€ter zum einen von der Heilsnotwendigkeit der Kirche, wobei deutlich ist, dass das Zweite Vatikanische Konzil den ekklesiologischen Grundsatz „Außerhalb der Kirche kein Heil“ (Extra Ecclesiam nulla salus) nicht preisgeben hat; er gilt nach wie vor, ohne Abstriche. Zum anderen thematisieren die KonzilsvĂ€ter die Bedingungen fĂŒr die volle Zugehörigkeit zur einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche, wie wir sie im Credo bekennen.

Hohe LehrautoritÀt des Konzils

Zur Erlangung des Heils ist die Zugehörigkeit zur sichtbaren (!!!) Kirche notwendig. Diese Aussage der KonzilsvĂ€ter ist zwar kein Dogma, aber dennoch von hoher lehrmĂ€ĂŸiger AutoritĂ€t, wenn sie formulieren: „GestĂŒtzt auf die Heilige Schrift und die Tradition, lehrt (docet) sie (die Heilige Synode = das Zweite Vatikanische Konzil), dass diese pilgernde Kirche zum Heil notwendig ist“. Mit dem Verb „docet“ (= sie lehrt) deuten die KonzilsvĂ€ter unmissverstĂ€ndlich an, dass sie eine Lehre verkĂŒnden, die die GlĂ€ubigen fest annehmen und bewahren mĂŒssen (vgl. firmiter amplectenda ac retinenda), da die Lehre von der Heilsnotwendigkeit der Kirche aufs engste mit der Offenbarung zusammenhĂ€ngt. Die Heilsnotwendigkeit ergibt sich aus der Gegenwart Christi in der Kirche, der der einzige „Mittler und Weg zum Heil“ ist. Die Kirche ist der mystische Leib Christi, seine Gegenwartsweise in der jeweiligen Zeit, in die die Kirche hineingestellt ist. Über die Kirche, durch die Kirche und in der Kirche begegnet der Mensch Christus selber. Durch die Taufe wird der Mensch in die Kirche und durch sie in Christus einverleibt. Darum gibt es fĂŒr den, der wirklich erkannt hat, dass ihm durch die Kirche die Gnade Gottes geschenkt ist, keinen anderen Weg zum Heil. Wer allerdings ohne Schuld außerhalb der Kirche steht, kann bei einem nötigen BemĂŒhen, ein rechtes Leben zu fĂŒhren, im Hinblick auf den allgemeinen Heilswillen Gottes das Heil erlangen. Denn wenngleich die Kirche heilsnotwendig und der ordentliche Heilsweg ist, ist Gott in seiner Allmacht nicht an sie gebunden. Darum gibt es – unter dem genannten Umstand – auch außerhalb der sichtbaren Struktur Heil.

Gestufte Zugehörigkeit zur einen wahren Kirche Christi

Die volle Zugehörigkeit zur sichtbaren Kirche formulieren die KonzilsvĂ€ter im Sinne des heiligen Rorbert Bellarmin (1542-1621) anhand der drei Bande des Glaubensbekenntnisses (vinculum professionis fidei), der Sakramente (vinculum sacramentorum) und der kirchlichen Leitung und Gemeinschaft (vinculum ecclesiastici regiminis et communionis). Wer den  katholischen Glauben bekennt, die sieben Sakramente der Kirche anerkennt, sich unter die hoheitliche Leitung der Kirche stellt und mit der Gemeinschaft der Kirche verbunden ist, gehört ganz zur sichtbaren Katholischen Kirche. Im Blick auf die anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften und im Blick auf die Möglichkeit von Rechtsverlusten in der Kirche wird damit im Umkehrschluss auch eine unvollkommene bzw. unvollstĂ€ndige Zugehörigkeit zur einen Kirche Christi, die einzig und allein in der Römisch Katholischen Kirche, in ihren sichtbaren Strukturen, in ihrer FĂŒlle, so sie wir sie im Credo der Kirche bekennen, „subsistiert“ (vgl. Lumen gentium, Art. 8) ausgesagt. Eine besondere Gruppe stellen die Katechumenen dar. Sie sind, auch wenn noch nicht sakramental durch die Taufe mit Christus und der Kirche vereint, durch ihren Willen in die Kirche aufgenommen zu werden, mit ihr verbunden. Der kirchliche Gesetzgeber hat dies gewĂŒrdigt: Katechumenen haben ein Recht auf ein katholisches BegrĂ€bnis. Weil die Katechumenen bereits durch ihr Verlangen, die Taufe zu empfangen und so Glieder der Kirche zu werden, mit der Kirche bereits verbunden sind, werden sie hinsichtlich des BegrĂ€bnisses den GlĂ€ubigen gleichgestellt (vgl. can. 1183 § 1 CIC/1983).

Lumen gentium, Artikel 14

Den katholischen GlĂ€ubigen wendet die Heilige Synode besonders ihre Aufmerksamkeit zu. GestĂŒtzt auf die Heilige Schrift und die Tradition, lehrt sie, daß diese pilgernde Kirche zum Heile notwendig sei. Christus allein ist Mittler und Weg zum Heil, der in seinem Leib, der Kirche, uns gegenwĂ€rtig wird; indem er aber selbst mit ausdrĂŒcklichen Worten die Notwendigkeit des Glaubens und der Taufe betont hat (vgl. Mk 16,16; Joh 3,5), hat er zugleich die Notwendigkeit der Kirche, in die die Menschen durch die Taufe wie durch eine TĂŒre eintreten, bekrĂ€ftigt. Darum könnten jene Menschen nicht gerettet werden, die um die katholische Kirche und ihre von Gott durch Christus gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder in ihr nicht ausharren wollten. Jene werden der Gemeinschaft der Kirche voll eingegliedert, die, im Besitze des Geistes Christi, ihre ganze Ordnung und alle in ihr eingerichteten Heilsmittel annehmen und in ihrem sichtbaren Verband mit Christus, der sie durch den Papst und die Bischöfe leitet, verbunden sind, und dies durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung und Gemeinschaft. Nicht gerettet wird aber, wer, obwohl der Kirche eingegliedert, in der Liebe nicht verharrt und im Schoße der Kirche zwar „dem Leibe“, aber nicht „dem Herzen“ nach verbleibt. Alle Söhne der Kirche sollen aber dessen eingedenk sein, daß ihre ausgezeichnete Stellung nicht den eigenen Verdiensten, sondern der besonderen Gnade Christi zuzuschreiben ist; wenn sie ihr im Denken, Reden und Handeln nicht entsprechen, wird ihnen statt Heil strengeres Gericht zuteil.“

Foto: KonzilsvĂ€ter bei der Konzilseröffnung – Bildquelle: Peter Geymayer / Wikipedia

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