Liturgie ist nicht Menschenwerk
Chur (kathnews). Das Jahr des Glaubens und das 50jährige Jubiläum der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils sind für Bischof Huonder Anlass zu einem Hirtebrief über Grundfragen der Liturgie. Darin erinnert der Churer Oberhirte im Sinne von Papst Benedikt XVI. an das Heilige und Unverfügbare in der Liturgie, das es neu zu entdecken gilt. Gottesdienst sei nicht Menschenwerk, auch nicht ein historisch geformtes Ritual zu sehen, sondern die Begegnung mit dem Heiligen, mit Gott selbst.
Liturgische Missbräuche melden
In seinem Hirtenbrief unterstreicht der Bischof auch das Recht der Gläubigen auf eine Liturgie ohne Missbräuche. Er erinnert alle Gläubigen in diesem Zusammenhang an die 2004 erschienene Instruktion Redemptionis Sacramentum der „Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung“, die jedem Katholiken das Recht gibt, den Diözesanbischof oder den Apostolischen Stuhl auf liturgische Missbräuche aufmerksam zu machen.
Liturgie ist gefeiertes Dogma
Auf seiner Homepage geht unser Mitarbeiter für kirchenrechtliche Fragen, Offizial Dr. Gero P. Weishaupt, auf liturgische Missbräuche im einzelnen ein und weist auf Wege, wie ihnen rechtlich abgeholfen werden kann. Er schreibt:
„Die Liturgie ist Feier und Ausdruck des Glaubens der Kirche, und der Glaube der Kirche manifestiert sich in der Liturgie. Liturgie ist der Spiegel der Glaubenslehre der Kirche, sie ist gefeiertes Dogma. In den Orationen (Gebeten), Lesungen, Gesängen, in den Riten, Zeremonien und Rubriken der Messfeier findet der Glaube der Kirche seinen Ausdruck. In beiden Formen des Römischen Ritus, der ordentlichen wie der außerordentlichen, kommt der Glaube der Kirche, wenngleich auf unterschiedliche Weise, zum Ausdruck. Darum ist die Weise, wie wir die Liturgie feiern, zugleich Norm des Glaubens und umgekehrt ist der Glaube die Norm unseres liturgischen Betens. Aus der Liturgie, der lex orandi, lässt sich die Norm des Glauben, die lex credendi, erheben, und der Glaube ist die Norm für die Liturgie. Zwischen Liturgie und Glauben besteht darum eine enge Wechselwirkung. Sie bedingen sich gegenseitig. Die Folge ist, dass der Glaube beeinträchtigt wird, wenn Liturgie nicht dem Glauben gemäß gefeiert wird. Umgekehrt gilt: Die Liturgie wird verfälscht, wenn der Glaube nicht mehr geteilt wird, wenn Glaubenwahrheiten bezweifelt und geleugnet werden. Liturgische Missbräuche sind einerseits die Folge eines Glaubensverlustes, andererseits tragen sie selber zur „Verdunkelung des Glaubens“ (Johannes Paul II.) bei und folglich zu einer Krise der Kirche.“
Abhilfen
Über die strafrechtlichen Möglichkeiten steht auf der Homepage folgendes:
„Bei bestimmten liturgischen Missbräuchen, die besonders schwer sind, treten Strafen von Rechts wegen ein. So ist automatisch exkommuniziert, wer die eucharistischen Gestalten in sakrilegischer Absicht verwendet oder wegwirft. Ein Kleriker kann darüber hinaus auch aus dem Klerikerstand entlassen werden. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist die schwerste Strafe für einen Kleriker (Bischof, Priester, Diakon). Beim Versuch oder bei der Vortäuschung der liturgischen Handlung des eucharistischen Opfers zieht sich ein Diakon automatisch die Suspension, ein Laie das Interdikt zu. Zudem kann einem Laien, der einen pastoralen Auftrag hat, die Missio Canonica entzogen werden. Bei anderen liturgischen Missbräuchen und Delikten kann der Bischof bzw. der Richter verschiedene Strafen verhängen. Das hängt natürlich von der Schwere des Missbrauches, dem Ärgernis und dem Schadens ab, den ein liturgischer Missbrauch verursacht hat. Auch wird man immer abzuwägen haben, ob andere Mittel als eine Strafe zur Anwendung kommen können. Wenn ein Missbrauch zum ersten Mal verübt worden ist, kann eine Ermahnung ausreichen. Als Strafen kommen je nach Art des Missbrauchs und des Ärgernisses in Betracht: Verwarnung, Buße (auch Geldbußen, auch Gehaltkürzungen), Suspension (bei Klerikern), Interdikt (vor allem bei Laien), Exkommunikation, Entzug des Amtes, Entzug der Missio Canonica (bei Laien im pastoralen Dienst), Entzug einer Aufgabe oder einer Befugnis, Strafversetzung, Entlassung aus dem Kerikerstand.“
Beschwerden
Der Kirchenrechtler gibt einge Hinweise, wie Gläubige bei liturgischen Missbräuchen in ihren Gemeinden vorgehen sollen, wenn sie Beschwerden, von denen im Hirtenbrief Bischof Huonders unter Berufung auf die Instruktion Redemptionis Sakramentum die Rede ist, einlegen wollen:
„Die Gläubigen haben das Recht, sich an den Ordinarius oder direkt an den Apostolischen Stuhl zu wenden. Sie sollten allerdings – nach Möglichkeit – zuerst mit dem Täter bzw. dem, der den Missbrauch verübt hat, selber sprechen und ihn auf den Missbrauch hinweisen. Wenn der betreffende Kleriker oder Laie mit pastoralem Auftrag sich nicht einsichtig zeigt und zu erkennen gibt, den Missbrauch zu wiederholen, ist der Ordinarius (Bischof, Generalvikar und der für Liturgie zuständige Bischofsvikar) von dem liturgischen Missbrauch in Kenntnis zu setzen, der eine Voruntersuchung einleiten soll.
Greift der Ordinarius nicht ein oder handelt er nicht angemessen, sollten die Gläubigen sich an den Apostolischen Stuhl wenden. Zuständig in Rom ist die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. Bei den an anderer Stelle aufgeführten graviora delicta (den besonders schweren Delikten) muss grundsätzlich immer die Glaubenskongregation eingeschaltet werden. Der Apostolische Stuhl nimmt die Beschwerden sehr ernst. Wenn eine Beschwerde bei der zuständigen Kongregation eintrifft, nimmt diese Kontakt auf mit dem verantwortlichen Diözesanbischof. Die Ahndung besonders schwerer liturgischer Delikte behält, wie gesagt, der Apostolische Stuhl sich selber vor.“
Adressen beim Apostolischen Stuhl, bei denen Klagen über liturgische Missbräuche Beschwerde einzulegen ist
Am Ende versäumt es Dr. Weishaupt nicht, auch diejenigen Stellen des Apostolischen Stuhles zu nennen, an die man sich bei liturgischen Missbräuchen wenden kann:
Für die schwereren Delikte (delicta graviora)
Telefonnumer:
00390669883409
Für die anderen Missbräuche
Congregazione per il Culto Divino e la Disciplina dei Sacramenti
Il Prefetto
Palazzo delle Congregazioni
Piazza Pio XII
I-00193 ROMA
Telefonnummer der Kongregation:
0039-06-69884316 oder
0039-06-69884318
Faxnummer:
00390669883499
cultdiv@ccdds.va
Liturgische Tagung in Herzogenrath
Auf der diesjährigen Kölner Liturgischen Tagung, die vom 28. November bis zum 1. Dezember 2012 unter dem Thema „50 Jahre Zweites Vatikanisches Konzils und die Liturgiekonstitution“ in Herzogenrath bei Aachen stattfindet, wird u.a. Dr. Weishaupt einen Vortrag zum Problem der liturgischen Missbräuche aus kirchenrechtlicher Sicht halten. Das Thema seines Vortrages lautet: „Die Feier der Eucharistie in den Gemeinden im Widerstreit zwischen Gehorsam und Gestaltung“. Dabei wird er auch einschlägige Passagen der Liturgie-Instruktion Redemptionis Sakramentumreferieren und kommentieren.
Homepage von Dr. Gero P. Weishaupt: www.geroweishaupt.com









