Laienvereinigungen appellieren an Priester und Bischöfe
Stuttgart (kathnews). Die „Laienvereinigung für den klassischen römischen Ritus in der Katholischen Kirche” (Pro Missa Tridentina), die „Una Voce Deutschland”, die Initiative „Pro Sancta Ecclesia” und die „Vereinigung der Initiativkreise katholischer Laien und Priester im deutschen Sprachraum” haben kürzlich eine gemeinsame Stellungnahme zur Instruktion „Universae Ecclesiae“ veröffentlicht. In ihrer Stellungnahme begrüßen die Organisationen das Dokument „Universae Ecclesiae“ und danken dem Heiligen Vater für alle Maßnahmen, die er in den vergangenen Jahren für die traditionelle Liturgie der katholischen Kirche ergriffen hat.
Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Nun liegt es an den Gläubigen, ihren Priestern und Bischöfen, die päpstlichen Anordnungen zu befolgen und in die Tat umzusetzen. „Sie sollen dabei stets der Gesinnung (mens) des Papstes folgen, die im Motu proprio Summorum Pontificum klar zum Ausdruck kommt.“ (UE 15)Jetzt ist alle Kraft gefordert, die Chance zu nutzen und viele Irrwege der vergangenen Jahrzehntezu vermeiden. Dazu müssen auch die Zelebranten der außerordentlichen Form ihren Beitrag leisten, indem sie den Weisungen der Instruktion Folge leisten, selbst wenn dies Verzicht auf persönliche Vorlieben und langjährige Praxis bedeutet.“
Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Diesbezüglich ist die Instruktion „Universae Ecclesiae“ eindeutig: „Die liturgischen Bücher der forma extraordinaria sind nach ihren eigenen Vorschriften zu gebrauchen. Alle, die nach der forma extraordinaria des römischen Ritus zelebrierenwollen, müssen die entsprechenden Rubriken kennen und sind dazu verpflichtet, diese bei den gottesdienstlichen Feiern genau zu beachten.“ (UE 24) (Vgl. „Sacrosanctum Concilium“ in 22 § 3:„Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken inder Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern.“ Dies gilt für die ordentliche wie für die außerordentliche Form des römischen Ritus.)“
Die Stellungnahme schließt mit einem Appell an die Bischöfe, die der alten Liturgie kritisch gegenüberstehen, ihre Meinung „zu überdenken und entsprechend der Instruktion „Universae Ecclesiae“ zu revidieren, um so „allen Gläubigen die römische Liturgie im Usus antiquior anzubieten“ (UE Nr. 8a), und um dem Klerus sowie angehenden Priesterndie Möglichkeit zu bieten, „die forma extraordinaria des Ritus zu erlernen“.