Jetzt heißt es warten auf die Antwort aus Rom auf die Gretchenfrage

Der Ständige Rat der DBK veröffentliche eine Erklärung zur pastoralen Handreichung zur Frage konfessionsverbindender Ehen und gemeinsamer Teilnahme an der Eucharistie.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 27. Juni 2018 um 13:45 Uhr
Petersdom

Auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichte ihr Ständiger Rat eine Erklärung in Bezug auf die Pastorale Handreichung zur Frage konfessionsverbindender Ehen und gemeinsamer Teilnahme an der Eucharistie. Die DBK hat noch keine Enstscheidung nehmen können. In der Erklärung heißt es, dass die Bischöfe dem Heiligen Vater und der Römischen Kurie ihre Mitarbeit zur Klärung der Frage anbieten. In der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2018 wird das Thema erneut behandelt.

Gretchenfrage

Die Gretchenfrage im Kommunionstreit lautet: Was versteht der Gesetzgeber unter der „schweren Notlage“ in can. 844 § 4? Umfaßt dieser auch eine konfessionverschiedene Ehe? Die bisherige Interpretationen der Kirchenrechtler sieht eine konfessionsverschiedene Ehe nicht als schwere Notlage, die es rechtfertigen würde, dass der evangelische Partner den Leib Christi empfangen dürfte. Auch das bisherige päpstliche Lehramt kennt diesen Fall nicht als Notlage. Ebensowenig werten bisher die verschiedenen Bischofskonferenzen anderer Länder eine konfessionsverschiedene Ehe als schwere Notlage im Sinne des can. 844 § 4.

Man darf darum nun auf die authentische Interpretation des Vatikan gespannt sein. Sie ist bindend – auch und vor allem für die deutschen Bischöfe. Nur in dem vom Gesetz vorgegebenen Rahmen, wie sie der universalkirchliche Gesetzgeber in seiner authentischen Interpretation festlegen wird, ist eine Anwendung des can. 844 § 4 möglich – auch in Deutschland. Da es sich um ein unversalkirchliches Gesetz handelt, bindet die Interpretation die ganze Kirche. Partikulargesetze oder „pastorale Handreichungen“ von Bischöfen oder Bischofskonferenzen dürfen über den vorgegebenen Rahmen nicht hinausgehen. Ein deutscher Sonderweg ist damit ausgeschlossen.

Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat sich mit der Diskussion um die auf der Frühjahrs-Vollversammlung (19.–22. Februar 2018) beschlossene pastorale Handreichung „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ befasst. Die konfessionsverbindenden Ehepaare und Familien liegen uns sehr am Herzen.

Wir unterstreichen, dass Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammengehören. Wir ringen um eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare, die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, die Eucharistie zu empfangen. Durch die Taufe, den Glauben und das Sakrament der Ehe sind sie miteinander engstens verbunden und teilen ihr ganzes Leben. Für uns Bischöfe geht es hier um die Frage des Kommunionempfangs für den evangelischen Ehepartner einer konfessionsverbindenden Ehe.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat den Ständigen Rat über seine Gespräche in Rom informiert. In einer Begegnung mit Papst Franziskus konnte er klären, dass

der Brief der Kongregation für die Glaubenslehre vom 25. Mai 2018 Hinweise und einen Interpretationsrahmen gibt,
der Text nicht als Dokument der Bischofskonferenz erscheint, da es auch um eine weltkirchliche Dimension geht,
der Text als Orientierungshilfe in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe liegt.
Es ist uns wichtig, dass wir im ökumenischen Suchen zu einem vertieften Verständnis und einer noch größeren Einheit der Christen unterwegs sind, und fühlen uns verpflichtet, hier mutig voranzuschreiten.

Die Thematik soll – entsprechend dem Brief der Kongregation für die Glaubenslehre – weiter vertieft werden. Wir bieten dem Heiligen Vater und der Römischen Kurie dazu unsere Mitarbeit an. In der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2018 wird Gelegenheit bestehen, das Thema erneut aufzugreifen.“ (Quelle: DBK)

Foto: Petersdom – Bildquelle: Wolfgang Stuck

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung