Jetzt heißt es warten auf die Antwort aus Rom

Sieben deutsche Bischöfe haben in Wahrnehmung ihres Hirtendienstes Rom um Stellungnahme und Klärung bezüglich der Zulassung des evangelischen Partners in einer konfessionsverschiedenen Ehe zur heiligen Kommunion gebeten. Kathnews veröffentlicht die vier Fragen der Oberhirten.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 17. April 2018 um 18:04 Uhr
Kardinal Woelki

Köln/Rom (kathnews). Wie inzwischen bekannt ist, haben sich sieben deutsche Diözesanbischöfe (unter Führung des Kölner Kardinals Woelki) gegen einen von der Mehrheit der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Text einer „pastoralen Handreichung“ zur Frage der Seelsorge an konfessionsverschiedenen Ehen, genauer der Frage des Kommunionempfanges des nichtkatholischen Partners, an Rom gewandt. In ihrer Eingabe an die Glaubenskongregation und den Rat zur Förderung der Einheit der Christen äußerten die sieben Oberhirten Zweifel an der Vereinbarkeit des in dem DBK-Dokument vorgelegten Lösungsversuchs mit dem Glauben und der Einheit der Kirche.

Die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ hat die Fragen der Bischöfe bezüglich des Kommunionempfanges des nichtkatholischen Partners einer konfessinosverschiedenen Ehe (in der Handreichung werden laut „Die Tagespost“ die nach wie vor bestehenden Unterschiede zwischen den Konfessionen durch die  Formulierung „konfessionsverbindende Ehe“ relativiert) in ihrer jüngsten Ausgabe vom 12. April 2018 auf der Seite 12 veröffentlicht. Kathnews stellt die an Rom gerichteten Fragen der sieben Bischöfe für seine Leser hier noch einmal im Ãœberblick zusammen:

Laut „Die Tagespost“ haben die  Bischöfe folgende vier Anfragen an Rom gestellt:

  • „Handelt es sich lediglich um eine pastorale Fragestellung oder ist nicht durch die hier getroffenen Festlegungen vielmehr grundsätzlich der Glaube der Kirche und die Einheit angefragt?“
  • Relativiert das Dokument nicht „den Glauben der Kirche, wonach die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche verwirklicht ist (subsistit) und es deshalb notwendig ist, dass ein evangelischer Christ, der den katholischen Glauben teilt, perspektivisch auf jeden Fall auch katholisch werden müsste?“
  • An einer Stelle des Texte wird „nicht primär die Sehnsucht nach der eucharistischen Gnade, sondern der gemeinsame Kommunionempfang der konfessionsverschiedenen Ehepartner zum Kriterium der Notlage. Diese Notlage ist nach unserer Einschätzung keine andere als die der Ökumene insgesamt, … Darum taugt sie in unseren Augen nicht mehr zu einem Ausnahmekriterium.“
  • „Ist es einer einzelnen nationalen Bischofskonferenz überhaupt möglich, ohne Rückbindung und Einbindung in die Universalkirche in einer solchen, den Glauben und die Praxis in der ganzen Kirche betreffenden Frage eine isolierte, nur ein bestimmtes Sprachgebiet betreffende Entscheidung zu fällen?

Jetzt heißt es warten auf Antwort aus Rom.

Foto: Der K̦lner Kardinal R.M. Woelki РBildquelle: Martin Lohmann / LohmannMedia

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