Gesang und Musik in der Liturgie

Katechismus der Katholischen Kirche.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 13. April 2013 um 12:19 Uhr

»Die ĂŒberlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschĂ€tzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen ĂŒbrigen kĂŒnstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht (SC 112). Das Dichten und das oft von Musikinstrumenten begleitete Singen der inspirierten Psalmen stehen schon in enger Verbindung mit den Liturgiefeiern des Alten Bundes. Die Kirche fĂŒhrt diese Tradition weiter und entfaltet sie: „Laßt in eurer Mitte Psalmen, Hymnen und Lieder erklingen, wie der Geist sie eingibt. Singt und jubelt aus vollem Herzen zum Lob des Herrn !“ (Eph 5, 19) [Vgl. Kol 3,16-17]. „Wer singt, betet doppelt“ [Vgl. Augustinus, Psal. 72,1]. Der Gesang und die Musik erfĂŒllen ihre Zeichenfunktion auf umso bedeutsamere Weise, „je enger sie mit der liturgischen Handlung verbunden“ sind (SC 112). Dabei ist auf die folgenden drei Punkte zu achten: auf die ausdrucksvolle Schönheit des Betens, die einmĂŒtige Beteiligung der Gemeinde zu den vorgesehenen Zeiten und den festlichen Charakter der Feier. So dienen Gesang und Musik dem Ziel der liturgischen Worte und Handlungen: der Verherrlichung Gottes und der Heiligung der GlĂ€ubigen [Vgl. SC 112].

„Wie weinte ich unter deinen Hymnen und GesĂ€ngen, heftig bewegt von den wohllautenden KlĂ€ngen in deiner Kirche! Jene KlĂ€nge drangen in mein Ohr und ließen die Wahrheit in mein Herz trĂ€ufeln; fromme Empfindungen wallten darin auf, meine TrĂ€nen flossen, und mir war wohl dabei“ (Augustinus, conf. 9,6,14). Die Harmonie der Zeichen (Gesang, Musik, Worte und Handlungen) ist umso ausdrucksvoller und fruchtbarer, je besser sie sich im kulturellen Reichtum des feiernden Volkes Gottes entfaltet [Vgl. SC 119]. Darum soll „der religiöse Volksgesang … eifrig gepflegt werden, so daß die Stimmen der GlĂ€ubigen bei AndachtsĂŒbungen und gottesdienstlichen Feiern und auch bei den liturgischen Handlungen selbst gemĂ€ĂŸ den [kirchlichen] Richtlinien und Vorschriften … erklingen können“ (SC 118). Doch die „fĂŒr den Kirchengesang bestimmten Texte mĂŒssen mit der katholischen Lehre ĂŒbereinstimmen; sie sollen vornehmlich aus der Heiligen Schrift und den liturgischen Quellen geschöpft werden“ (SC 121).«

Textquelle: KKK [1156-1158]

Foto: Orgel – Bildquelle: Kathnews

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