Gaudium et spes. Artikel 60

Die Anerkennung und Verwirklichung des Rechts aller auf die Wohltaten der Kultur.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 6. Dezember 2013 um 19:52 Uhr
Johannes Paul II.

Einleitung von Gero P. Weishaupt: Der letzte Teil der Pastoralkonstitution behandelt drei Themenkreise: die Wichtigkeit der Kultur (Art. 53-62), das sozial-ökonomische Leben (Art. 63-72), die Politik und das öffentliche Leben (73-76), den Frieden in der Welt (Art. 77-82) und den Aufbau einer internationalen Gemeinschaft (Art. 83-90). Im nachfolgenden Artikel 60 ĂŒber die Kultur bekrĂ€ftigen die KonzilsvĂ€ter das Recht aller Menschen auf eine menschlische und soziale Bildung, das sich aus der WĂŒrde der menschlichen Person ergibt und damit naturrechtlich verankert ist. Dabei dĂŒrfen Unterschiede der Rasse, des Geschlechtes, der Nation, der Religion oder der gesellschaftlichen Stellung keine Rolle spielen. Die KonzilsvĂ€ter weisen insbesondere auf die Rolle der Frau in vielen Lebensbereichen hin. Sie rufen dazu auf, „die je eigene und notwendige Teilnahme der Frau am kulturellen Leben anzuerkennen und zu fördern.“ Das nachfolgende pĂ€pstliche Lehramt hat die WĂŒrde und Rolle der Frau in Kirche und Gesellschaft stets in Erinnerung gerufen und gefördert (vgl. das Apostolische Schreiben „Mulieris dignitatem“ von Papst Johannes Paul II. vom 15. August 1988 und jĂŒngste Aussagen von Papst Franziskus im PĂ€pstlichen Lehrschreiben „Evangelii gaudium“.).

Gaudium et spes. Artikel 60

Da jetzt die Möglichkeit gegeben ist, die meisten Menschen aus dem Elend der Unwissenheit zu befreien, ist es heute eine höchst zeitgemĂ€ĂŸe Pflicht, vor allem fĂŒr die Christen, tatkrĂ€ftig darauf hinzuarbeiten, daß in der Wirtschaft wie in der Politik, auf nationaler wie auf internationaler Ebene Grundentscheidungen getroffen werden, durch die das Recht aller auf menschliche und mitmenschliche Kultur auf der ganzen Welt anerkannt wird und zur Verwirklichung kommt, ein Recht, das entsprechend der WĂŒrde der menschlichen Person allen ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Nation, der Religion oder der sozialen Stellung zukommt. Daher ist dafĂŒr Sorge zu tragen, daß die KulturgĂŒter in ausreichendem Maße allen zugĂ€nglich sind, vor allem jene, die die sogenannte Grundkultur ausmachen, damit nicht weiterhin ein großer Teil der Menschheit durch Analphabetismus und Mangel an verantwortlicher Eigeninitiative von einer wahrhaft menschlichen Mitarbeit am Gemeinwohl ausgeschlossen wird.

Ziel muß also sein, daß alle, die entsprechend begabt sind, zu höheren Studien aufsteigen können, und zwar so, daß sie, soweit es möglich ist, in der Gesellschaft jene Aufgaben, Ämter und Dienste erreichen, die ihrer Begabung und ihren Fachkenntnissen entsprechen. So werden jeder Einzelne und alle gesellschaftlichen Gruppen eines jeden Volkes zur vollen Entfaltung ihres kulturellen Lebens gelangen können, wie sie ihren Anlagen und Überlieferungen gemĂ€ĂŸ ist. DarĂŒber hinaus sind ernste Anstrengungen zu machen, daß sich alle des Rechtes auf Kultur bewußt werden und der Pflicht, sich selbst zu bilden und andere bei ihrer Bildung zu unterstĂŒtzen; gibt es doch mitunter Lebens- und Arbeitsbedingungen, die die kulturellen BemĂŒhungen der Menschen behindern und das Streben nach Kultur in ihnen ersticken. Das gilt in besonderer Weise fĂŒr Landbevölkerung und Arbeiter; diesen mĂŒssen Arbeitsbedingungen geboten werden, die ihre menschliche Kultur nicht beeintrĂ€chtigen, sondern fördern. Die Frauen sind zwar schon in fast allen Lebensbereichen tĂ€tig, infolgedessen sollen sie aber auch in der Lage sein, die ihrer Eigenart angemessene Rolle voll zu ĂŒbernehmen. Sache aller ist es, die je eigene und notwendige Teilnahme der Frau am kulturellen Leben anzuerkennen und zu fördern.

Foto: Papst Johannes Paul II . Bildquelle: José Cruz/Abr, CC

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

DatenschutzerklÀrung