Gaudium et spes. Artikel 52

Die Sorge aller um die Förderung von Ehe und Familie.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 28. November 2013 um 21:06 Uhr
Vaticanum II, KonzilsvÀter

Einleitung von Gero P. Weishaupt: Artikel 52 von Gaudium et spes beschließt die Aussagen (Artikel 47-52) der KonzilsvĂ€ter ĂŒber die „Förderung der WĂŒrde der Ehe und Familie“. Der Blick richtet sich auf alle, die Sorgen tragen mĂŒssen fĂŒr Ehe und Familie. Das sind zunĂ€chst die Eltern selber. Dabei wird die Aufgabe des Vaters bei der Kindererziehung ebenso betont wie die der Mutter. Zugleich unterstreichen die KonzilsvĂ€ter auch die berechtigte Teilnahme der Mutter am sozialen Leben. Es ist ein wichtiger Beitrag des Laienapostolates, dass sich die christlichen Laien fĂŒr die Werte der Ehe und Familie einsetzen und sie „durch das Zeugnis ihres eigenen Lebens wie durch Zusammenarbeit mit den anderen Menschen guten Willens“ eifrig fördern. Aufgabe der Wissenschaften ist es, „durch ihre gemeinsame wissenschaftliche Arbeit die Voraussetzungen fĂŒr eine sittlich einwandfreie Geburtenregelung genauer zu klĂ€ren suchen“. Die Seelsorger werden auf die Bedeutung der Familiepastoral hingewiesen. Am Ende fassen die KonzilsvĂ€ter alles in der Perspektive der ehelichen Liebe zusammen: Durch ihre treue Liebe sollen die Eheleute Zeugen jenes Liebesgeheimnisses sein, „das der Herr durch seinen Tod und seine Auferstehung der Welt geoffenbart hat“. Dadurch verkĂŒnden sie der Welt den lebendigen, liebenden Gott.

Gaudium et spes. Artikel 52

„Die Familie ist eine Art Schule reich entfalteter HumanitĂ€t. Damit sie aber ihr Leben und ihre Sendung vollkommen verwirklichen kann, sind herzliche Seelengemeinschaft, gemeinsame Beratung der Gatten und sorgfĂ€ltige Zusammenarbeit der Eltern bei der Erziehung der Kinder erforderlich. Zu ihrer Erziehung trĂ€gt die anteilnehmende Gegenwart des Vaters viel bei. Aber auch die hĂ€usliche Sorge der Mutter, deren besonders die jĂŒngeren Kinder bedĂŒrfen, ist zu sichern, ohne daß eine berechtigte gesellschaftliche Hebung der Frau dadurch irgendwie beeintrĂ€chtigt wird. Die Kinder sollen so erzogen werden, daß sie erwachsen in vollem VerstĂ€ndnis fĂŒr ihre Verantwortung ihrer Berufung, auch einer geistlichen, folgen und einen Lebensstand wĂ€hlen können, in dem sie, wenn sie heiraten, eine eigene Familie grĂŒnden können, und dies unter gĂŒnstigen sittlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorraussetzungen. Es ist Aufgabe der Eltern oder Erzieher, die jungen Menschen bei der GrĂŒndung einer Familie mit klugem Rat, den sie gern hören sollen, anzuleiten. Doch sollen sie sich dabei hĂŒten, sie mit direktem oder indirektem Zwang zum Eingehen einer Ehe oder zur Wahl des Partners zu bestimmen.

So ist die Familie, in der verschiedene Generationen zusammenleben und sich gegenseitig helfen, um zu grĂ¶ĂŸerer Weisheit zu gelangen und die Rechte der einzelnen Personen mit den anderen Notwendigkeiten des gesellschaftlichen Lebens zu vereinbaren, das Fundament der Gesellschaft. Deshalb mĂŒssen alle, die einen Einfluß auf Gemeinden und gesellschaftliche Gruppen haben, zur Förderung von Ehe und Familie wirksam beitragen. Die staatliche Gewalt möge es als ihre heilige Aufgabe betrachten, die wahre Eigenart von Ehe und Familie anzuerkennen, zu hĂŒten und zu fördern, die öffentliche Sittlichkeit zu schĂŒtzen und den hĂ€uslichen Wohlstand zu begĂŒnstigen. Das Recht der Eltern auf Zeugung der Nachkommenschaft und auf Erziehung in der Familie ist zu sichern. Durch umsichtige Gesetzgebung und andere Maßnahmen soll auch fĂŒr diejenigen Sorge getragen und entsprechende Hilfe gegeben werden, die das Gut der Familie leider entbehren mĂŒssen.

Die christlichen Laien, die die Gegenwart auszukaufen und das Ewige von den wandelbaren Formen zu unterscheiden haben, mögen die Werte der Ehe und Familie durch das Zeugnis ihres eigenen Lebens wie durch Zusammenarbeit mit den anderen Menschen guten Willens eifrig fördern, und so werden sie trotz aller Schwierigkeiten fĂŒr die Familie das erreichen, was sie braucht, und auch das, was die moderne Zeit an Vorteilen bietet. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die christliche Gesinnung der GlĂ€ubigen, das richtige sittliche Gewissen der Menschen und eine weise Erfahrung theologischer Fachleute von großem Nutzen. Die Fachleute in den Wissenschaften, besonders in Biologie, Medizin, Sozialwissenschaften und Psychologie, können dem Wohl von Ehe und Familie und dem Frieden des Gewissens sehr dienen, wenn sie durch ihre gemeinsame wissenschaftliche Arbeit die Voraussetzungen fĂŒr eine sittlich einwandfreie Geburtenregelung genauer zu klĂ€ren suchen. Die Seelsorger haben die Aufgabe, unter Voraussetzung einer genĂŒgenden Kenntnis des Familienproblems, mittels der verschiedenen pastoralen Hilfen, durch die VerkĂŒndigung des Wortes Gottes, durch die Feier der Liturgie und durch anderen geistlichen Beistand, die Berufung der Gatten in ihrem Ehe- und Familienleben zu fördern, sie menschlich und geduldig in Schwierigkeiten zu stĂŒtzen und sie in der Liebe zu stĂ€rken, damit Familien von großer Ausstrahlungskraft entstehen.

Mancherlei Einrichtungen, besonders Familienvereinigungen, mögen den Jugendlichen und den Eheleuten selbst, besonders den Jungverheirateten, durch Rat und Tat beistehen und helfen, sie zu einem Familienleben hinzufĂŒhren, das seiner gesellschaftlichen und apostolischen Aufgabe gerecht wird. Die Ehegatten selber aber sollen, nach dem Bild des lebendigen Gottes geschaffen, in eine wahre personale Ordnung gestellt, eines Strebens, gleichen Sinnes und in gegenseitiger Heiligung vereint sein, damit sie, Christus, dem Ursprung des Lebens, folgend, in den Freuden und Opfern ihrer Berufung durch ihre treue Liebe Zeugen jenes Liebesgeheimnisses werden, das der Herr durch seinen Tod und seine Auferstehung der Welt geoffenbart hat.“

Foto: Vaticanum II, KonzilsvĂ€ter – Bildquelle: Lothar Wolleh / Wikipedia

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