Gaudium et spes. Artikel 50

Die Fruchtbarkeit der Ehe.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 15. November 2013 um 11:26 Uhr
Vaticanum II, Konzilseröffnung

Einleitung von Gero P. Weishaupt: Nach katholischer Ehelehre ist die Ehe auf drei GĂŒter (bona) oder Ziele (fines) hingeordnet: Nachkommenschaft, Treue und Unauflöslichkeit. Die Lehre von den drei EhegĂŒtern bzw. Ehezielen geht auf den heiligen Augustinus zurĂŒck (vgl. seinen Trakatat De bono coniugali, wo er die drei bona benennt: bonum prolis [das Gut der Nachkommenschaft], bonum fidei [das Gut der Treue] und bonum sacramenti [das gut der Unauflöslichkeit] und wird vom authentischen Lehramt der Kirche (vgl. die Enzyklika Casti connubii von Papst Pius XI.) gelehrt. In dem BemĂŒhen um eine pastorale Sprechweise wiederholen die KonzilsvĂ€ter in Gaudium et spes diese traditionelle Lehre nicht explizit, sondern setzen sie voraus. Zwar kann man in den Texten des Konzils die EhegĂŒter erkennen, eine technisch-juridische Behandlung dieser Lehre findet sich jedoch darin nicht. Die KonzilsvĂ€ter verweisen dahingegend in einer Fußnote auf die Enzyklika Casti connbii und auf die Lehre des heiligen Augustinus. Damit zeigen sie, dass sie die Aussagen von Gaudium et spes ĂŒber die Ehe in KontinuitĂ€t zur traditionellen Ehelehre verstanden wissen wollten. TatsĂ€chlich dient die augustinische EhegĂŒterlehre weiterhin als Grundlage fĂŒr die Eherechtsprechung. Den KonzilsvĂ€tern geht es in Gaudium et spes um eine praktisch-pastorale Erörterung in einer biblisch-personalistischen Perspektive. Die Pastoralkonstitution ist kein dogmatisches oder kirchenrechtliches Traktat.

In Artikel 50 richtet sich das Augenmerkt der Pastoralkonstitution auf die Zeugung von Nachkommenschaft, d. h. auf die Fruchtbarkeit der Ehe. Ohne eine Rangordnung der Eheziele bzw. EhegĂŒter zu lehren, betonen die KonzilsvĂ€ter, dass Kinder die „vorzĂŒglichste Gabe“ fĂŒr die Ehe sind und „zum Wohl der Eltern selbst sehr viel“ beitragen. In der Zeugung von Kindern haben die Gatten Teil am schöpferischen Wirken Gottes. Durch ihre ganzheitliche, Leib und Seele umfassende Hingabe sind sie Mitarbeiter Gottes bei der Schöpfung. Die KonzilsvĂ€ter halten zudem ein PlĂ€doyer fĂŒr eine vor Gott und dem Gewissen verantwortete Familienplanung. Es sind einzig die Eltern, die ĂŒber Zeitpunkt und Zahl der Kinder bestimmen. Bei ihrer Entscheidung mĂŒssen egoistische Motive ausgeschlossen bleiben. Wörtlich sagt der Konzilstext: „In ihrem ganzen Verhalten seien sich die christlichen Gatten bewußt, daß sie nicht nach eigener WillkĂŒr vorgehen können; sie mĂŒssen sich vielmehr leiten lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten hat am göttlichen Gesetz; sie mĂŒssen hören auf das Lehramt der Kirche, das dieses göttliche Gesetz im Licht des Evangeliums authentisch auslegt.“ Die KonzilsvĂ€ter nennen einige ethische Kriterien, die bei dem Gewissensurteil der Eltern miteinzubeziehen sind: das eigene Wohl und das der geborenen und zu erwartenden Kinder, die materiellen und geistigen VerhĂ€ltnisse, das  Wohl der Gesamtfamilie, der Gesellschaft und der Kirche.

Gaudium et spes. Artikel 50

„Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder sind gewiß die vorzĂŒglichste Gabe fĂŒr die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr viel bei. Derselbe Gott, der gesagt hat: „Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei“ (Gen 2,28), und der „den Menschen von Anfang an als Mann und Frau schuf“ (Mt 19,14), wollte ihm eine besondere Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken verleihen, segnete darum Mann und Frau und sprach: „Wachset und mehret euch“ (Gen 1,28). Ohne Hintansetzung der ĂŒbrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet, daß die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers, der durch sie seine eigene Familie immer mehr vergrĂ¶ĂŸert und bereichert. In ihrer Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben und zu erziehen, die als die nur ihnen zukommende Sendung zu betrachten ist, wissen sich die Eheleute als mitwirkend mit der Liebe Gottes des Schöpfers und gleichsam als Interpreten dieser Liebe.

Daher mĂŒssen sie in menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit ihre Aufgabe erfĂŒllen und in einer auf Gott hinhörenden Ehrfurcht durch gemeinsame Überlegung versuchen, sich ein sachgerechtes Urteil zu bilden. Hierbei mĂŒssen sie auf ihr eigenes Wohl wie auf das ihrer Kinder – der schon geborenen oder zu erwartenden – achten; sie mĂŒssen die materiellen und geistigen VerhĂ€ltnisse der Zeit und ihres Lebens zu erkennen suchen und schließlich auch das Wohl der Gesamtfamilie, der weltlichen Gesellschaft und der Kirche berĂŒcksichtigen. Dieses Urteil mĂŒssen im Angesicht Gottes die Eheleute letztlich selbst fĂ€llen. In ihrem ganzen Verhalten seien sich die christlichen Gatten bewußt, daß sie nicht nach eigener WillkĂŒr vorgehen können; sie mĂŒssen sich vielmehr leiten lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten hat am göttlichen Gesetz; sie mĂŒssen hören auf das Lehramt der Kirche, das dieses göttliche Gesetz im Licht des Evangeliums authentisch auslegt. Dieses göttliche Gesetz zeigt die ganze Bedeutung der ehelichen Liebe, schĂŒtzt sie und drĂ€ngt zu ihrer wahrhaft menschlichen Vollendung. So verherrlichen christliche Eheleute in Vertrauen auf die göttliche Vorsehung und Opfergesinnung den Schöpfer und streben zur Vollkommenheit in Christus, indem sie in hochherziger menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit Kindern das Leben schenken. Unter den Eheleuten, die diese ihnen von Gott aufgetragene Aufgabe erfĂŒllen, sind besonders jene zu erwĂ€hnen, die in gemeinsamer kluger Beratung eine grĂ¶ĂŸere Zahl von Kindern, wenn diese entsprechend erzogen werden können, hochherzig auf sich nehmen.

Die Ehe ist aber nicht nur zur Zeugung von Kindern eingesetzt, sondern die Eigenart des unauflöslichen personalen Bundes und das Wohl der Kinder fordern, daß auch die gegenseitige Liebe der Ehegatten ihren gebĂŒhrenden Platz behalte, wachse und reife. Wenn deshalb das – oft so erwĂŒnschte – Kind fehlt, bleibt die Ehe dennoch als volle Lebensgemeinschaft bestehen und behĂ€lt ihren Wert sowie ihre Unauflöslichkeit.“

Foto: KonzilsvĂ€ter – Bildquelle: Peter Geymayer / Wikipedia

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