Gaudium et spes. Artikel 16

Die WĂŒrde des sittlichen Gewissens.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 2. MĂ€rz 2013 um 14:31 Uhr
Vaticanum II, Konzilseröffnung

Einleitung von Gero P. Weishaupt:

„Die WĂŒrde des sittlichen Gewissens“. So lautet die Überschrift zum 16. Artikel der Pastoralkonstitution Gaudium et spes des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die WĂŒrde besteht darin, dass der Mensch durch sein Gewissen mit Gott verbunden ist: „Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem Innersten zu hören ist.“ Die Stimme des Gewissens klingt in jedem Menschen. Allerdings ist es ausschließlich dann ein gutes und richtiges Gewissen, wenn es sich an der in der Schöpfung von Gott grundgelegten objektiven moralischen Ordnung orientiert. Nur ein solches Gewissen ist wahr. Das Konzil verteidigt eine objektive MoralitĂ€t, die dem Menschen vorgegeben ist und darum nicht vom Gewissensurteil der Person abhĂ€ngt. In Treue zur traditionellen Morallehre der Kirche verwerfen die KonzilsvĂ€ter indirekt die Auffassungen der modernen sogenannen „autonomen“ Moral mit ihren verschiedenen Varianten (Situationsethik, Teleologie etc.). Es gibt in sich schlechte Handlungen, unabhĂ€ngig von der jeweiligen Situation und den Folgen der Handlungen. Papst Paul VI. hat die Aussagen des Konzils im Lichte der Tradition im Zusammenhang mit der Problematik der kĂŒnstlichen EmpfĂ€ngnisverhĂŒtung in seiner Enzyklika Humanae Vitae (1968) authentisch und lehramtlich bindend interpretiert.

Ein Gewissen kann auch irren. Ein irrendes Gewissen verliert, so die KonzilsvĂ€ter in Anlehnung an die Tradition (Thomas von Aquin, Henry Newman), jedoch nicht seine WĂŒrde. Subjektiv handelt eine Person richtig, wenn sie nach ihrem Gewissen handelt, auch wenn das Gewissensurteil falsch ist. Die WĂŒrde des Gewissens hĂ€ngt allerdings von dem BemĂŒhen des Menschen ab, „nach dem Wahren und Guten zu suchen“. GrĂŒnde fĂŒr den Irrtum sind „unĂŒberwindliche Unkenntnis“ und die Erblindung des Gewissens durch „Gewöhnung an die SĂŒnde“.

Gaudium et spes. Artikel 16

„Im Innern seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muß und dessen Stimme ihn immer zur Liebe und zum Tun des Guten und zur Unterlassung des Bösen anruft und, wo nötig, in den Ohren des Herzens tönt: Tu dies, meide jenes. Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine WĂŒrde ist und gemĂ€ĂŸ dem er gerichtet werden wird (9). Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist.

Im Gewissen erkennt man in wunderbarer Weise jenes Gesetz, das in der Liebe zu Gott und dem NĂ€chsten seine ErfĂŒllung hat. Durch die Treue zum Gewissen sind die Christen mit den ĂŒbrigen Menschen verbunden im Suchen nach der Wahrheit und zur wahrheitsgemĂ€ĂŸen Lösung all der vielen moralischen Probleme, die im Leben der Einzelnen wie im gesellschaftlichen Zusammenleben entstehen. Je mehr also das rechte Gewissen sich durchsetzt, desto mehr lassen die Personen und Gruppen von der blinden WillkĂŒr ab und suchen sich nach den objektiven Normen der Sittlichkeit zu richten. Nicht selten jedoch geschieht es, daß das Gewissen aus unĂŒberwindlicher Unkenntnis irrt, ohne daß es dadurch seine WĂŒrde verliert. Das kann man aber nicht sagen, wenn der Mensch sich zuwenig darum mĂŒht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, und das Gewissen durch Gewöhnung an die SĂŒnde allmĂ€hlich fast blind wird.“

Foto: KonzilsvĂ€ter – Bildquelle: Peter Geymayer / Wikipedia

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