Firmlinge sollen Waffenrüstung anlegen

Niederländischer Weihbischof spendete Firmung in der klassischen Form des Römischen Ritus.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 2. November 2014 um 22:25 Uhr
Papst Benedikt XVI.

Amsterdam (kathnews). Der Weihbischof des niederländischen Bistums Haarlem-Amsterdam, Msgr. Dr. Jan Hendriks, hat am Sonntag, dem 2. November, in der St. Agneskirche in Amsterdam das Sakrament der Firmung verschiedenen Erwachsenen gespendet. Die Firmspendung fand in der klassischen Form des Römischen Ritus (auch „außerordentliche Form“ genannt) statt. Da in der klassischen Form des Römischen Ritus Allerseelen montags gefeiert wird, wenn der Allerseelentag auf einen Sonntag fällt, zelebrierte der Weihbischof, der auch Generalvikar des Bistums ist, die Liturgie vom 21. Sonntag nach Pfingsten.

Waffenrüstung anlegen

Weihbischof Hendriks, ein renommierter und international angesehener Kirchenrechtler und Konsultor u.a. an der Kleruskongregation in Rom, ging in seiner Predigt auf die Epistellesung des Sonntags aus dem Brief des heiligen Apostels Paulus an die Epheser ein (6, 10-17), in dem der Apostel die Christen aufruft, die Waffenrüstung Gottes anzulegen, „auf dass ihr standhalten könnt gegen die Ränke des Teufels“. (Hier die Homepage von Msgr. Dr. Jan Hendriks mit einem Gruppenfoto, das nach der Firmspendung aufgenommen worden ist.)

Personalpfarrei und Rektoratskirchen

Die St. Agneskirche ist die vom Ordinarius des Bistums Haarlem-Amsterdam errichtete Personalpfarrei für die Gläubigen, die der klassischen Liturgie anhängen. Die Bistümer ´s-Hertogenbosch und Roermond haben jeweils eine Rektoratskirche für die klassische Liturgie, in denen jeden Sonntag die heilige Messe in der überlieferten Form des Römischen Ritus feiert wird.

Motu Proprio Summorum Pontificum  Papst Benedikts XVI.

Papst Benedikt XVI. hat mit seinem Motu Proprio Summorum Pontificum vom 7. Juli 2007 die klassische Liturgie, wie sie bis zur Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil gefeiert wurde, wieder allgemein zugelassen. Damit entsprach er dem Wunsch des Zweiten Vatikanischen Konzils: „Treu der Ãœberlieferung erklärt das Heilige Konzil …, dass die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleich Ehre zuerkennt. Es ist ihr Wille, dass diese Riten in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden … . (SC, Art. 4). Vom Wortlaut schließt dieser Artikel der Liturgiekonstitution den Römischen Ritus („Tridentinischen“ Ritus) nicht aus. Darum ist die klassische Form weder vom Konzil abgeschafft noch von dem Päpsten nach dem Konzil verboten worden. Seine Zelebration wurde allerdings eingeschränkt. Papst Benedikt hat diese Einschränkung mit seinem Motu Proprio aufgehoben.  Unter den in diesem Gesetzestext genannten Bedingungen kann die klassische Liturgie überall gefeiert werden. In seinem Motu Proprio bestimmte der Papst, dass der Römische Ritus aus zwei Ausdrucksformen bestehe: der klassischen und der neuen, bzw. der außerordentlichen und der ordentlichen Form. Beide sind Ausdrucksweisen des einen katholischen Glaubens, wenngleich ihnen unterschiedliche theologische Akzente  eigen sind.

Foto: Papst Benedikt XVI. – Bildquelle: Tourvindus, CC bei Flickr

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