Ein Entwicklungsgang zum Mantra der Kontinuität?

Ein Gastkommentar von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 23. Juli 2012 um 10:03 Uhr
Alte Messe

Der Begriff der Tradition meint sowohl einen Inhalt, als auch einen Vorgang. In unseren Ãœberlegungen „Zum Begriff der Tradition“ haben wir diesen Umstand mittels der Stichworte Abgeschlossenheit, Beharrungskraft und Lebendigkeit zu veranschaulichen gesucht. Abgeschlossenheit und Beharrungskraft deuteten dabei darauf hin, dass die Apostolische Tradition ihrem Gehalt und Bestand nach durch die noch näher zu bestimmende Kirchliche Tradition, als dem aktiven Vorgang der Vermittlung – dem entspricht das  Stichwort der Lebendigkeit -, keinen Zuwachs mehr erfahren kann. Um dies jedem Zweifel und jeder möglichen Täuschung zu entziehen, wurde aus der römischen Rechtssprache für den in der Offenbarung Jesu Christi mitgeteilten Inhalt der Terminus „depositum“ übernommen. Dieses Depositum Fidei erhielt bis zum Tode des letzten Apostels Kontur, Profil und Prägung, weswegen dieser Tod zugleich für den Offenbarungsinhalt den Schlusspunkt markiert.

I. Die Tradition als Entwicklungsgang

Seither kann die Gabe vermöge der Weitergabe nicht mehr angereichert werden. Nicht, weil sie an eine Grenze gestoßen wäre, sondern weil die Offenbarungsgabe damit ihre finale, vollkommene Offenbarungsgestalt und -fülle bereits gewonnen hat. In der beginnenden Väterepoche mit den Apostelschülern befand sich die Weitergabe der apostolisch ausgeformten Gabe selbst noch in einem apostolischen Naheverhältnis. Doch, weil die Bischöfe, was wir später im Anschluss an Erik Peterson noch näher erklären werden, nicht Nachfolge-Apostel sind, sondern Nachfolger der Apostel, trat schließlich eine Diskontinuität ein, die für die weitere Kontinuität des Traditionsprozesses sogar konstitutiv war: der Wechsel von apostolischer zu bischöflicher Weitergabe des Offenbarungsgutes Jesu Christi in seiner apostolischen Gestalt. Gleichwohl geschieht im kontinuierlichen Prozess bischöflich-kirchlich vermittelter Weitergabe ein Fortschritt. Nicht nur im Gang durch die Geschichte, die neben dem sakramentalen Leben der Kirche auch gerade dadurch Heilsgeschichte bleibt, sondern vor allem deshalb, weil im Glaubensleben der Kirche diese Offenbarungsgabe in ihrer Gestalt mit und bei der Weitergabe durchaus immer noch besser und klarer erkannt wird und sich diese Gestalt in der gleichsam intersubjektiven Betrachtungsweise der Kirche dabei in dem Sinne sogar noch weiter entfaltet, dass nicht ausschließlich schon bisher Bekanntes schärfer gesehen, sondern auch bislang keimhaft Verborgenes überhaupt erst entdeckt und „wahr“-genommen wird.

Die Offenbarungsfülle wird immer weiter ausgeschöpft, ohne sich dabei zu verringern, verbraucht zu werden oder zu erschöpfen. So vollzieht sich in der Gemeinschaft der Kirche der nämliche Vorgang, der auch für das Glaubensleben des einzelnen Christen wünschenswert ist und durchaus der Regelfall sein sollte: wachsende Einsicht in den Glauben und seinen Zusammenhang, gereifter Glaubensakt, reife Glaubensgewissheit. Dieses Eindringen in die Offenbarungswirklichkeit zielt aber gerade nicht auf ihre Mikroskopierung, sondern auf Ganzheitsschau des Glaubens. Ganz so, wie man ein Gemälde auch nicht immer besser sehen kann, desto näher man ihm tritt und bis man schließlich mit der Nasenspitze auf die Leinwand stößt, sondern nur dadurch, dass man die optimale Distanz und Beleuchtung wählt, um das Bild betrachten zu können, wobei immer wieder vermeintlich neue Details der Bildkomposition ins Auge fallen und sogar helfen können, den besonderen Reiz,  das Geheimnis der Schönheit und Gesamtwirkung des Werkes zu entschlüsseln Dazu müssen sich solche Details nicht einmal unbedingt in den Vordergrund drängen, sondern häufig nur in ihrer gezielten Zurückhaltung für das Ganze der Bildkomposition und in ihrer Akzentsetzung erkannt werden. Die Analyse von Leinwandsegment, Oberflächenstruktur und .Farbpigment ist demgegenüber freilich bisweilen die Aufgabe eines Restaurators, Zugang zum Kunstwerk und dem, was es darstellt, verschafft sie indes nicht.

Wenn wir das Offenbarungsgut und seine apostolische Traditionsgestalt mit einem Gemälde verglichen haben, dann ist es schließlich naheliegend, die Vielgestaltigkeit an geistlichen und auch kulturellen Traditionen, die in der Kirche, beispielsweise in verschiedenen Ritenfamilien oder Spiritualitäten, harmonisch ko-existieren, jeweils mit einem Rahmen zu vergleichen. Es kann verschiedene, passende Rahmen für das Gemälde geben, ein jeder gibt dem Gemälde einen eigenen Ausdruck und Charakter, stets aber ist es ein- und dasselbe Gemälde, das zur Wirkung kommt. Für das, was wir bis hierher dargelegt haben, bilden insbesondere John Henry Kardinal Newmans Zustimmungslehre und sein ausführliches Essay über die Entwicklung der Glaubenslehre den gedanklichen Horizont und bleibend aktuellen Bezugspunkt. Beide Werke wurden von Matthias Laros 1961 beziehungsweise 1969 als die Bände 7 und 8 in der deutschen Newmanausgabe herausgegeben und sind im Mainzer Matthias-Grünewald-Verlag erschienen.

II. Vom Konziliar-Obligaten

Wenn Erzbischof Gerhard Ludwig Müller gegenüber der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf der „Verbindlichkeit“ des II. Vatikanischen Konzils besteht, was er erst jüngst am 21. Juli 2012 in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (S. 2) nochmals getan hat, ist ihm darin nicht zu widersprechen. Allerdings ist die eigene Verbindlichkeit des 21. Ökumenischen Konzils herauszustellen, für welche sich dieses Konzil selbst entschieden hat, indem es freiwillig darauf verzichten wollte, die Unfehlbarkeit feierlicher Lehrverkündigung für sich in Anspruch zu nehmen und entgegengesetzte Lehrirrtümer autoritativ zu verurteilen. Das Obligatorische des II. Vaticanums und seiner Aussagen kann aber nicht etwa schon umfassend richtig charakterisiert werden, wenn man seine Verbindlichkeit exklusiv formal auffasst. Diese formale Seite ist – gerade in ihrer Neuartigkeit – ein wichtiger Aspekt und sogar innerhalb der Konzilstexte nochmals gestuft. Trotzdem ist auch dem Wiener Dogmatiker Jan-Heiner Tück beizupflichten, wenn er in seinem gerade im Druck befindlichen   Communio-Artikel unter dem Titel „Ein ‚reines Pastoralkonzil’?“, Heft 4/2012, S. 441-457, feststellt, dass die einzelnen Konzilsaussagen ihre Bedeutung nicht allein vom isoliert formalen Rang der Dokumente, in denen sie enthalten sind, ableiten, sondern mehr noch und eigentlich entscheidend von der inhaltlich begründeten Autorität der Quellen, aus denen sie geschöpft werden: die Heilige Schrift, die Kirchenväter, die Scholastik, die Lehrentscheidungen der vorangegangenen Konzilien, schließlich die Verlautbarungen der Päpste mit dem wiederum gestuften Verbindlichkeitsanspruch der darin vorgetragenen Lehren.

Neben der formalen Hierarchie der Konzilstexte kommt folglich den Aussagen des II. Vaticanums inhaltlich jeweils zusätzlich zu ihrer formalen Verbindlichkeit und diese komplettierend, diejenige Autorität zu, die der Quelle entspricht, der die jeweilige Konzilsaussage entnommen oder aus der eine Formulierung des Konzils entwickelt worden ist (vgl. hier: S. 445; ich danke Prof. Tück, dass er mir seinen Aufsatz freundlicherweise bereits vorab zur Verfügung gestellt hat). Freilich, konstruktive Kritik an den Konzilstexten sowie ihrer Entstehungs- und Rezeptionsgeschichte und Umsetzung kann nur auf der Grundlage der grundsätzlichen Bejahung des II. Vaticanums als einem legitim einberufenen und durchgeführten Konzil der Gesamtkirche geübt werden. Sie kann wohl auch nur auf der Basis einer generellen Zustimmung zu den Aussagen des II. Vatikanischen Konzils gemäß seiner formalen und inhaltlichen Verbindlichkeit und deren Nuancierungen beruhen. Die Kritik muss konkret und gezielt sein; die Zustimmung darf nicht nur ausgesuchte Details umfassen.

III. Ãœber Dogmatisch-Implikatives

In diesem Sinne ist es ferner zutreffend, wenn der neue Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre in dem schon erwähnten Interview mit der Süddeutschen Zeitung ausführt, die Lehren und Reformen des II. Vatikanischen Konzils, die die Priesterbruderschaft St. Pius X. problematisch sieht und kritisiert, hätten „dogmatische Implikationen“, die nicht abgelehnt werden könnten, „ohne den katholischen Glauben zu beeinträchtigen.“ Solche dogmatischen Implikationen ergeben sich eben aus den Quellen, auf die für diese Lehren zurückgegriffen wird, die Heilige Schrift, die Väter, die scholastische Theologie, das vorangegangene Lehramt früherer Konzilien und Päpste. Solche dogmatischen Implikationen können indes nicht einfach behauptet werden, sondern sind im einzelnen festzustellen und zu gewichten. Gerade für die konziliare Lehre über die Religionsfreiheit scheint es, dass Müller eine solche dogmatische Implikation als Argument gegen die Kritik der Priesterbruderschaft St. Pius X. nicht nachweisen kann, da es dem Konzil dabei nicht darum ging, eine Glaubenslehre vorzutragen, sondern es einen positiven Wert der neueren Geistesgeschichte in das Verhältnis der Kirche zur Welt aufnehmen wollte. Insofern die Kirchenväter mit den echten Werten der paganen Philosophie und Kultur nicht anders verfahren sind, was etwa Christian Gnilka in seiner Chrêsis schon 1991 überzeugend gezeigt hat, und die Aussagen des vorkonziliaren Lehramts die Verbindlichkeit der Konzilsaussagen zu diesem Thema nicht überragen, kann man mit diesem Hinweis auf die Kirchenväter die Vorgehensweise des Konzils sicher methodisch legitimieren, nicht aber den so integrierten Wert inhaltlich als dogmatisch oder gar als Bestandteil des Depositum Fidei ausweisen.

Was die aus der Erklärung zur Religionsfreiheit hervorgegangenen Reformen des Konzils und deren konkrete Anwendung betrifft, so kann die Kritik der Priesterbruderschaft St. Pius X.  angesichts einer lange Zeit monopolistisch dominanten Hermeneutik der Diskontinuität, die der Heilige Vater Benedikt XVI. selbst als unzulässig zurückgewiesen hat, erst recht berechtigt sein. In anderen Fällen, wo von der Piusbruderschaft kritisierte Texte des Konzils tatsächlich dogmatische Implikationen enthalten, müssten diese Implikationen anhand der Quellen dennoch nachgewiesen, konkret benannt und bewertet und müsste vor allen Dingen bewiesen werden, dass die theologische Kritik eine Zurückweisung dieser dogmatischen Implikationen ist oder beinhaltet und nicht vielmehr eine Kritik der, aus einer Bruchhermeneutik resultierenden, Schlussfolgerungen oder praktischen Umsetzungen darstellt. Eine solche Kritik wäre ja eigentlich nur der Ruf nach einer Korrektur im Sinne der von Papst Benedikt selbst geforderten Hermeneutik der Reform, die vereinfacht auch als Hermeneutik der Kontinuität angeführt wird. Eine Vereinfachung, die zwar in der päpstlichen Ansprache vom 22. Dezember 2005 nicht ursprünglich vorkommt, in Anmerkung 6 des Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Sacramentum Caritatis jedoch sogar vom Papst höchstpersönlich übernommen worden ist.

IV. Dogmatisch-Marginales

Wenn Erzbischof Müller dogmatische Implikationen gegenüber der Priesterbruderschaft St. Pius X. (und hoffentlich genauso konsequent gegenüber Abweichungstendenzen nach links) derart streng auffasst, dass er meint, auf Texte des II. Vaticanums, die dogmatische Implikationen enthalten, könne sich einerseits keine Kritik richten, ohne dass diese die Unversehrtheit des katholischen Glaubens beeinträchtige, muss die Frage erlaubt sein, ob es andererseits möglich und statthaft ist,  beispielsweise die biologisch-körperliche Komponente und Dimension der Jungfräulichkeit Mariens, wenn nicht zu leugnen, so doch so stark zu marginalisieren, wie Müller es als Theologieprofessor in seinem Lehrbuch der katholischen Dogmatik (vgl. S. 498)  getan hat, ohne nicht minder den katholischen Glauben zu beeinträchtigen.

V. Apostolisch-episkopal Differentes

In der Dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung des II. Vaticanums Dei Verbum lesen wir in Nr. 8: „Diese apostolische Überlieferung kennt in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes einen Fortschritt: es wächst das Verständnis der überlieferten Dinge und Worte durch das Nachsinnen und Studium der Gläubigen, die sie in ihrem Herzen erwägen (vgl. Lk 2,19.51), durch innere Einsicht, die aus geistlicher Erfahrung stammt, durch die Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben; denn die Kirche strebt im Gang der Jahrhunderte ständig der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegen, bis an ihr sich Gottes Worte erfüllen.“ Der Beistand des Heiligen Geistes, also der pneumatische Beistand in Lehramt und Glaubenssinn der Kirche, wurde bereits in unserem ersten Beitrag zum Traditionsbegriff ausgewertet und auch in der Lehre des Konzils von Trient nachgewiesen. Dazu haben wir uns auf eine frühe Arbeit Joseph Ratzingers zum selben Gegenstand gestützt und müssen die Argumentation hier nicht abermals wiederholen.

Im vorliegenden Aufsatz, der der Vertiefung des ersten Beitrags zum Themenfeld der Tradition und der weiteren Absicherung der darin vorgetragenen Thesen dienen möchte, wurde eingangs bereits ein Vorgriff getan auf die Differenz, die zwischen Apostel- und Bischofsamt besteht. In seinem theologischen Traktat „Die Kirche“ hat Erik Peterson diese Differenz exegetisch in ihrer vollen Bedeutung herausgestrichen. Dieser wichtige Text ist in den Ausgewählten Schriften greifbar, die Barbara Nichtweiß seit den 1990iger Jahren im Würzburger Echter-Verlag herausgegeben hat. Der Text mit der bedeutsamen Passage, auf die wir uns hier beziehen, ist in Band 1, S. 93-104, vgl. hier besonders: S. 98-102, veröffentlicht, der 1994 erschienen ist. Die Apostel waren die ersten Bischöfe. Jeder einzelne Apostel war Träger persönlicher Unfehlbarkeit. Die Offenbarung Jesu Christi wurde in der Kirche bis zum Tod des letzten Apostels inhaltlich vollständig ausgeprägt und gewann so eine verbindliche, apostolische Gestalt, die bis zum Tod des letzten Apostels endgültig ausgeformt war. Bis zu diesem Zeitpunkt war auch der Prozess der Weitergabe dieser apostolischen Offenbarungsgestalt selbst apostolisch. Die Apostolischen Väter besaßen als Apostelschüler daran noch eine gewisse persönliche Anbindung, doch mit dem vollständigen Übergang vom „Apostolat“ zum „Episkopat“, dessen Diskontinuität allerdings schon in der Anwendung des Aposteltitels auf Paulus spürbar wurde (vgl. ebd., S. 98),  wurde das apostolische Glaubensgut der Offenbarung Jesu Christi nunmehr kirchlich-bischöflich weitertradiert.

Die Bischöfe sind  nur unfehlbare Glaubenslehrer, wenn sie, untereinander und mit dem Papst verbunden, eine Lehre des Glaubens oder der Sitten konstant und einmütig vortragen. Der Unterschied zwischen Apostelamt und Bischofsamt ist der Grund, warum seit dem Tod des letzten Apostels das Offenbarungsgut Jesu Christi keinen inhaltlichen Zuwachs mehr erfahren kann. Diese Differenz ist deshalb, als vielleicht erste eigentliche, legitime Diskontinuität in der Dogmengeschichte, konstitutiv für die weitere Kontinuität der kirchlich-bischöflichen Weitergabe des apostolischen Glaubensgutes. Das Lehramt der Kirche (und entsprechend ihr Glaubenssinn), ist aber in seiner Tätigkeit nicht mehr apostolisch, sondern pneumatisch-authentisch. Die oben zitierte Stelle aus Dei Verbum 8 nennt drei verschiedene Formen, in denen die „apostolische Überlieferung“ unter dem pneumatischen Beistand des Heiligen Geistes „in der Kirche einen Fortschritt“ kenne. Die ersten beiden Formen sind völlig unbestritten und unproblematisch, sie entsprechen völlig dem, was wir weiter oben als den subjektiven und intersubjektiv-kirchlichen Fortschritt in der Glaubenserkenntnis gekennzeichnet haben.

Der dritte Modus des Fortschritts, den die apostolische Überlieferung laut DV 8 kennen soll, wirft ein Problem auf. In ihm wird der Fortschritt der „Verkündigung derer“ zugeschrieben, „die mit der Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben; denn die Kirche strebt im Gang der Jahrhunderte ständig der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegen, bis an ihr sich Gottes Worte erfüllen.“ Besonders in Verbindung mit der anschließenden Begründung ist die Aussage bedenklich, denn diese erweckt den Eindruck, die Fülle der göttlichen Wahrheit werde „im Gang der Jahrhunderte“ von der Kirche nicht im Sinne ihrer wachsenden Erkenntnis angestrebt, sondern diese Fülle sei inhaltlich (!) noch gar nicht gegeben! Der Abschluss der Offenbarung Jesu Christi mit dem Tod des letzten Apostels entfällt gewissermaßen, weil offenbar die entscheidende Differenz und Diskontinuität zwischen Apostel- und Bischofsamt übersehen wird. Das „sichere Charisma der Wahrheit“, das mit der apostolischen Sukzession verbunden wird, wird offenbar bei Aposteln und Bischöfen identifiziert. Wenn dem so wäre, müsste man strenggenommen jedem Bischof die persönliche Unfehlbarkeit zuschreiben, wie sie die Apostel besaßen. Die Bischöfe wären nicht Nachfolger der Apostel, sondern Nachfolge-Apostel oder noch deutlicher: neue Apostel.

In unserem ersten Text zum Traditionsbegriff haben wir nachgewiesen, dass es bereits biblisch eindeutig klar ist, dass selbst der Heilige Geist keine neuen oder zusätzlichen Wahrheiten verkündet, die die Offenbarung Jesu Christi ergänzen müssten oder vervollständigen könnten, er bezeugt nur die Offenbarung Jesu Christi und hält sie in der Kirche gegenwärtig und insofern lebendig. Gerade, weil das II. Vaticanum in DV 8 von der „Verkündigung (!, nicht etwa vom authentischen Zeugnis, Anm. Verf.) derer“ spricht, „die mit der Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit“ empfangen haben und vom Fortschritt der „apostolischen“, nicht bloß der kirchlichen Überlieferung handelt, entsteht der Eindruck, dass diese apostolische Überlieferung zwar richtig mit der Offenbarung Jesu Christi identifiziert wird, diese Überlieferung aber nicht nur als Prozess der Weitergabe lebendig sein soll. Vielmehr erscheint die Offenbarung Jesu Christi bis zu einem eschatologischen Zielpunkt, nämlich „bis an ihr (der Kirche, Anm. Verf.) sich Gottes Worte erfüllen“, nicht abgeschlossen, sondern apostolisch-lebendig zu sein. Es soll nicht bestritten werden, dass die Bischöfe in ihrem Lehramt „ein sicheres Charisma der Wahrheit“ besitzen, aber auch hier muss zwischen apostolisch und bischöflich unterschieden werden. Die Apostel besaßen ein „apostolisches“ Charisma der sicheren Wahrheit, das mit der persönlichen Unfehlbarkeit verbunden war, die Bischöfe besitzen ein „episkopales“ oder „authentisches“ Charisma der sicheren Wahrheit, das gegebenenfalls bloß mit sozusagen körperschaftlicher, petrinisch geeinter, Unfehlbarkeit verbunden ist, welche zudem wiederum gegebenenfalls in der Person des Petrus und seiner Nachfolger personal gebündelt sein kann.

Wir müssen bedauerlicherweise zu dem Schluss kommen, dass die heute in der Kirche relativ allgemein verbreitete Vorstellung einer inhaltlich unabgeschlossenen Offenbarung, zu der auch heute noch und immerfort durch die Zeiten neue Inhalte hinzutreten können – die irrige Vorstellung einer inhaltlich (!) lebendigen, noch substantiell unvollständigen Offenbarung und Tradition – einen wesentlichen Ursprung im Vaticanum II selbst hat, nämlich in der sorglos-leichtferigen, unbedachten und auch nicht konsequent logisch zu Ende geführten Formulierung der Aussage in DV 8, die wir zitiert und analysiert haben. Da die nachträgliche Korrektur eines Konzilstextes kaum zu erwarten ist, müsste das päpstliche Lehramt dringend wenigstens eine verbindliche Interpretation der Stelle geben, die dem biblischen Zeugnis vom apostolischen Abschluss und der inhaltlichen Vollständigkeit der Offenbarung Jesu Christi, die selbst der Heilige Geist nur noch bezeugt, Nachdruck verleiht und den Unterschied zwischen apostolisch und  bischöflich beziehungsweise apostolisch und authentisch klar herausarbeitet.

VI. Zum Mantra der Kontinuität

Der Glaube, dass die Offenbarung Jesu Christi und somit die Tradition inhaltlich abgeschlossen ist, ist nicht, wie es das Motu proprio Ecclesia Dei afflicta vom 2. Juli 1988 in Nr. 4 nahelegt, wo es sich ausgerechnet auf die von uns zitierte Stelle in DV 8 beruft, Ausdruck eines defizitären Traditionsbegriffs, der „den lebendigen Charakter der Tradition nicht genug berücksichtigt“, sondern Ausdruck eines präzisen Traditionsbegriffs, der die Lebendigkeit der Tradition mit ihren verschiedenen Ebenen korrekt und exakt erfasst. Die Tradition ist lebendig im Akt der Weitergabe und der pneumatisch vermittelten Repräsentation und Bezeugung der apostolisch ausgeformten Offenbarung Jesu Christi in der Kirche. Sie ist lebendig, indem die Kirche als Gemeinschaft und der einzelne Christgläubige in ihrer Erkenntnis Fortschritte macht und dabei auch keimhaft im Depositum verborgene Aspekte zunehmend erkennt und entfaltet. Sogar das Offenbarungsgut ist tatsächlich lebendig in dem Sinn, dass das Depositum Fidei keine Ansammlung toter Dinge, sondern sein Inhalt und innerer Zusammenhang eine lebensspendende Wirklichkeit ist, die die Gläubigen durch das Lehramt unterrichtet und im Glaubenssinn der Kirche pneumatisch begeistert und nährt. Doch dieser Inhalt ist ausdrücklich nicht lebendig in dem Sinne, dass er noch und unentwegt neue Bestandteile erst in sich aufnehmen müsste oder auch nur könnte. Nicht, weil dieser Inhalt statisch wäre, sondern weil die Offenbarung Jesu Christi in ihrer apostolisch ausgeformten Offenbarungsgestalt inhaltlich bereits ihre volle Reife und Vitalität erreicht hat. Mit dieser vollen Reife und Vitalität ist sie in der pneumatischen Bezeugung durch den Heiligen Geist in der Kirche, alle Zeiten hindurch und inhaltlich konstant, lebendig gegenwärtig.

Die Hermeneutik der Kontinuität könnte ohne eine apostolische Vollständigkeit des Offenbarungsgutes gar nicht funktionieren. Das gültige Kriterium, legitime und illegitime Diskontinuität zu unterscheiden,  würde fehlen. Gottlob besitzt die Kirche dieses Kriterium. Die Legitimität jeder Diskontinuität kann, gerade dann, wenn sie nicht offensichtlich ist, nicht einfach gebetsmühlenartig behauptet werden, sondern ist argumentativ zu beweisen. Selbst eine legitime Diskontinuität ist niemals ein Deutungsschlüssel  zum Ganzen von Glauben und Kirche, sondern erhält von Kontext und Kohärenz, in die sie organisch und insofern wieder lebendig eingebunden ist, erst ihre Deutung und ihren eigenen Sinn. Das vorangehende Magisterium kann von dieser Diskontinuität aus nur beleuchtet und verständlicher gemacht werden, falls das frühere Lehramt den thematischen Bereich der fraglichen Diskontinuität nicht oder nicht mit höherer Autorität behandelt hat, als das II. Vatikanische Konzil oder das daran anschließende Lehramt. Ohne jede Abfälligkeit oder ironischen Sarkasmus sollen diese Überlegungen von der Feststellung abgeschlossen werden, dass es das tragischste Schicksal der Hermeneutik der Reform wäre, wenn „Kontinuität“ zum autoritär-positivistischen Mantra degenerieren würde, um damit jede Diskontinuität zu rechtfertigen und die Wahrheit von apostolischer Vollständigkeit und apostolischem Abschluss der Offenbarung Jesu Christi zu einem „lehrmäßigen Irrtum“ zu verzerren; einen tatsächlich verzerrten Begriff des lebendigen Charakters der Tradition hingegen als „verbindlich“ zu erklären.

Foto: Alte Messe – Bildquelle: PMT

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