Dogmatische Implikationen und 5%-Hürde „sui generis“

Ein Gastkommentar von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 1. August 2012 um 14:57 Uhr
Petersdom

Am 21. Juli 2012 erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Interview mit dem neuen Präfekten der römischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller. Darin kam er unter anderem auf die Priesterbruderschaft St. Pius X. zu sprechen und stellte heraus, dass Lehren des II. Vatikanischen Konzils wie diejenigen zur Religionsfreiheit, zur Stellung der Kirche zum Judentum und zur Ökumene „dogmatische Implikationen“ hätten und deswegen – obwohl selbst nicht dogmatisiert – nicht abgelehnt werden könnten, „ohne den katholischen Glauben zu beeinträchtigen.“

John Henry Newman

John Henry Kardinal Newman schreibt in seiner Zustimmungslehre (engl. Originalausgabe An Essay in aid of a Grammar of Assent, S. 142, zitiert nach: http://www.newmanreader.org/works/grammar/chapter5-2.html#section3):

It is a familiar charge against the Catholic Church in the mouths of her opponents, that she imposes on her children as matters of faith, not only such dogmas as have an intimate bearing on moral conduct and character, but a great number of doctrines which none but professed theologians can understand, and which in consequence do but oppress the mind, and are the perpetual fuel of controversy.”

Zu Deutsch in unserer eigenen Übersetzung:

Es ist ein gebräuchlicher Vorwurf an die katholische Kirche im Munde ihrer Gegner, dass sie ihren Kindern nicht nur solche Dogmen als Inhalte des Glaubens auferlege, die einen innigen Einfluss auf ihr moralisches Verhalten und ihren Charakter haben, sondern auch eine große Zahl von Lehren, die niemand, außer studierten Theologen überhaupt auch nur verstehen kann und die als Folge davon bloß den Geist belasten und nichts als ein ständiger Herd fortgesetzter Kontroversen sind.“

Soll der Piusbruderschaft mit der sogenannten Doktrinellen Präambel in ihrer letzten Fassung vom 13. Juni 2012, die sogar Bischof Bernard Fellay als totalen Rückschritt und unannehmbar einschätzt, tatsächlich bloß eine solche Last aufgebürdet werden, die nur das Denken beschwert und eine permanente Quelle von Auseinandersetzungen ist?

Doktrinelle Implikationen im Horizont einer Hierarchie der Wahrheiten

Im Ökumenismusdekret des II. Vatikanischen Konzils lesen wir in UR Nr. 11 jedenfalls differenziertere Aussagen: „Beim Vergleich der Lehren miteinander soll man nicht vergessen, dass es eine Rangordnung oder ‚Hierarchie’ der Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehre gibt, je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens.“ Der Vergleich, von dem hier in erster Linie die Rede ist, zielt darauf ab, in Dialog und Begegnung mit den getrennten Christen Übereinstimmung und Unterschied ihrer Bekenntnisse mit dem Glauben der Kirche festzustellen und davon ausgehend das Maß an Gemeinsamkeit oder Trennung zu bestimmen, das sie inhaltlich bereits mit der katholischen Kirche und ihrem Glauben verbindet oder noch von ihr absetzt. Die Hierarchie der Wahrheiten ist also zunächst von Bedeutung für nichtkatholische Christen und sogar für Nichtchristen, insofern diese Rangordnung der Wahrheiten zugleich die Maßeinheit ist, mit der inhaltliche Kongruenz, Differenz und Distanz anderer Konfessionen und Glaubensüberzeugungen zum katholischen Credo gleichsam gemessen werden können.

Der bekannte Philosoph Robert Spaemann hat das schon vor 16 Jahren in einem knappen, aber auch inhaltlich prägnanten Aufsatz (Über die Hierarchie der Wahrheiten, in: Rundbrief Pro Missa Tridentina 7 (1996) [Heft 12], S. 3-6, hier: S.4) folgendermaßen ausgedrückt:

Wer nicht an die Jungfräulichkeit der Gottesmutter glaubt, ist ebenso wenig katholisch wie der, der nicht an die Auferstehung Jesu oder an die Heilige Dreifaltigkeit glaubt. Katholisch kann man so wenig teilweise oder ein bißchen sein wie schwanger. Ein Nichtkatholik aber, der an die Göttlichkeit Jesu glaubt, ohne an seine jungfräuliche Empfängnis zu glauben, ist ein getrennter Bruder, der der Kirche unendlich viel näher steht als ein Moslem, der zwar an die Jungfräulichkeit Mariens glaubt, aber nicht daran, daß sie Gottesmutter ist, weil er nicht an die Gottessohnschaft Jesu glaubt. Das heißt ‚Hierarchie der Wahrheiten’. So sind auch die Siebenzahl der Sakramente, die Apostolische Sukzession und der Opfercharakter der Messe höheren Ranges als die Unfehlbarkeit des Papstes. Die orthodoxen Kirchen, die nur das letztere nicht glauben, stehen uns deshalb näher als die protestantischen Kirchen.“

Nicht Auswahlkriterium, sondern Strukturmaßstab

Für den katholischen Gläubigen stellt demnach die Hierarchie der Wahrheiten in einem grundlegenden Sinn kein Auswahlkriterium dar. Für ihn ist das Katholische in seiner Gesamtheit, ist der Glaube als Einheitsgrund und Ursprungsprinzip, verbindlich. Dennoch ist dieses Katholische innerlich strukturiert und zwar durchaus, wie wiederum das II. Vaticanum sagt, „je nach der verschiedenen Art“ seines „Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens“, man könnte vielleicht auch sagen: je nach seiner Dichte zum Glaubenskern und seiner engeren oder loseren Verbindung mit diesem Kern des Glaubens.

Kraft dieser Struktur des Glaubenszusammenhangs, so halten wir mit Spaemann fest, „leuchtet (es) ja auch spontan ein, daß z.B. die Auferstehung Jesu für uns ‚wichtiger’ ist als die Jungfräulichkeit seiner Empfängnis. Kann man also der Katholischen Kirche angehören und die Jungfräulichkeit der Gottesmutter – im normalen, nicht in irgendeinem symbolischen Sinn des Wortes – leugnen? Nein. Die Kirche hat auch mit Bezug auf bestimmte untergeordnete Glaubenswahrheiten erklärt, wer sie leugne, der sei ausgeschlossen“ (ebd., S. 4)

Inhaltliche Stufung, selbst bei Dogmen formaler Gleichrangigkeit

Formal, und das interessiert uns jetzt im Vordergrund, können zwei Glaubenswahrheiten also sogar gleichrangig sein, beides Dogmen. Gleichwohl ist die eine Glaubenswahrheit der anderen inhaltlich an Bedeutung überlegen. Die Art und Weise, wie der Katholik ihnen seine Glaubenszustimmung gibt, mag formal gleich sein, trotzdem hat etwa die Jungfrauengeburt Hinweischarakter für die Gottheit Christi und nicht umgekehrt.

Die Geburt aus der Jungfrau ist also ein Glaubensinhalt, der im Dienst am Glauben an die wahre Gottheit Christi steht und dem er insofern untergeordnet ist. Nochmals soll Spaemanns Aufsatz angeführt werden: „Die wichtigsten Glaubenswahrheiten sind zweifellos diejenigen, die die Kirche von Anfang ausdrücklich bekannt und gelehrt hat. So wußte die Kirche, daß Maria die jungfräuliche Mutter Gottes ist, lange ehe sie zur Einsicht in ihre Freiheit von der Erbsünde von Beginn ihrer Existenz an kam. Der heilige Thomas von Aquin z.B. glaubte das nicht. Natürlich hätte er es geglaubt, wenn zu seiner Zeit die Kirche dies schon gelehrt hätte. Wer ein solches Dogma bestreitet oder für ungewiß erklärt, nachdem die Kirche es als Element ihres Glaubens erkannt hat, der hört auf, katholisch zu sein. Aber nicht jeder Katholik muß dieser Wahrheit besondere Aufmerksamkeit zuwenden oder ihr in seinem Leben eine besondere Bedeutung geben. Jeder Lehrer der katholischen Theologie aber muß sie ausdrücklich lehren. Er darf nicht seine privaten Vorlieben zum Maßstab für das machen, was er im Auftrag der Kirche weitergibt. Denn es kann ja sein, daß das, was für ihn selbst ohne große Bedeutung ist, für einen anderen, der es von ihm lernt, zu einem inspirierenden Lebenselement wird“ (ebd., S. 6).

Konziliare Rezeption des vorangegangenen Lehramts als zusätzliche formale Aufwertung

Um im Hinblick auf die „Anerkennung“ des II. Vaticanums durch die Piusbruderschaft zu einem Resultat zu gelangen, muss man dem Wiener Dogmatiker Jan-Heiner Tück zustimmen, der in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Communio unter dem Titel: Ein ‚reines Pastoralkonzil’? (Heft 4/2012, S. 441-457) feststellt, dass die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils ihre Verbindlichkeit nicht nur von ihrem formalen Rang her – über einfache Erklärungen, Dekrete, Konstitutionen bis hin zu Dogmatischen Konstitutionen, erhalten:

Darüber hinaus hat ein Konzilsdokument Gewicht durch die Quellen, die es zitiert. Indem das II. Vatikanum hinter ein nachtridentinisch und gegenreformatorisch enggeführtes Traditionsverständnis auf die Quellen der heiligen Schrift und der Kirchenväter zurückgreift, indem es zugleich Aussagen der scholastischen Theologie und der Vorgängerkonzilien, aber auch päpstliche Verlautbarungen von unterschiedlichem Rang zitiert, kommt seinen Dokumenten immer auch die entsprechende Verbindlichkeit der zitierten Quellen zu. Dies gilt nicht nur für die Konstitutionen, sondern auch für die Dekrete. Die Lehre des Konzils, die sich unterschiedlicher literarischer Genera bedient, ist daher keineswegs unverbindlich oder beliebig“ (ebd., S.445).

Daraus ergibt sich zum Beispiel, dass Lehren, die bisher nur Bestandteil des Ordentlichen Lehramts der Päpste waren, dadurch, dass das Außerordentliche Lehramt des Konzils sich zustimmend auf sie bezieht, zusätzliche formale, konziliare Verbindlichkeit gewinnen, die wiederum gestuft sein kann, abhängig vom Rang des Dokumentes, in das die Bezugnahme eingebettet ist.

Stellt man all dem die „dogmatischen Implikationen“ von Erzbischof Müller gegenüber und hält sich vor Augen, dass sogar formelle Dogmen nach Vaticanum II eine echte Hierarchie der Wahrheiten kennen, ist es doch berechtigt und angezeigt, zu fragen, ob sich die Probleme, die die Piusbruderschaft mit bestimmten Lehren des jüngsten Konzils und daraus resultierenden Reformen und Praktiken in nachkonziliarer Zeit hat, erstens wirklich gegen diese dogmatischen Implikationen selbst richten und zweitens, ob sie formal und inhaltlich einen solchen Rang besitzen können, dass sich bestehende Differenzen und ein verbleibender theologischer Klärungsbedarf in bestimmten Fragen tatsächlich als glaubens- und gegebenenfalls als kirchentrennend auswirken dürfen. Dies umso mehr, als Bischof Bernard Fellay in einem Interview mit der Schweizer Zeitung La Liberté bereits am 11. Mai 2001 festgestellt hat, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X in ihrer offiziellen, somit maßgeblichen, Position „mit 95% der Aussagen des II. Vatikanischen Konzils“ kein Problem hat. Vor allem werden die verbleibenden 5% auch nicht einfach zurückgewiesen, sondern als theologische Probleme betrachtet, die der Klärung und Lösung bedürfen. Würde die Hermeneutik der Reform, die das Programm des Pontifikates Benedikts XVI. ist, wirklich verbindlich konsequent und praktisch umgesetzt, so würden diese 5% zudem sicherlich weiter schrumpfen.

Eine konkrete dogmatische Implikation als hermeneutisches Opfer des Bruchs

Zum Abschluss das praktische Beispiel der Erklärung Nostra Aetate über das Verhältnis der Kirche zu den anderen Religionen und insbesondere zu den Juden. Wenn es dort in Nr. 4 heißt, dass „die Kirche glaubt, dass Christus, unser Friede, Juden und Heiden durch das Kreuz versöhnt und beide in sich vereinigt hat“, so lässt dies gerade keinen Raum für einen separaten Heilsweg der Juden ohne Christus oder an ihm als Messias vorbei. Die Formulierung des Konzils „credit enim Ecclesia“ unterstreicht den hohen dogmatischen Verbindlichkeitsgrad gerade dieser Aussage. Sie ist ein exzellentes Beispiel einer lehrhaften Äußerung des Konzils in einem formal nur sehr niedrigrangigen Dokument, nämlich einer einfachen Erklärung. Zugleich birgt diese Aussage ohne Zweifel eine dogmatische Implikation und zwar eine solche, die die Priesterbruderschaft St. Pius X. ganz bestimmt nicht ablehnt.

Es mag sein, dass die Kirche ihre Stellung zu den anderen Religionen mit Nostra Aetate gründlicher reflektiert hat als zuvor und sich auch genauer Rechenschaft gibt über das Charakteristische ihrer Begegnung mit dem Judentum. Ja, selbst das Faktum einer Übereinstimmung in einem Monotheismus hat Auswirkungen auf den Ansatzpunkt der Mission der Kirche, die vielleicht vor Vaticanum II noch nicht so ausdrücklich bedacht worden waren. Konzentrieren wir uns aber schließlich wieder auf das christozentrische, heilsuniversalistische „credit enim Ecclesia“ von gerade vorhin, steht die Problemstellung auf, ob in Theologie und Praxis des jüdisch-christlichen Dialogs seit Nostra Aetate nicht doch eine Bruchhermeneutik gegolten hat, die jetzt zu korrigieren ist, weil sie zum mindesten eine entscheidende dogmatische Implikation übersehen hat – oder gar bewusst in entgegengesetzter Richtung daran vorbeigegangen ist.

Foto: Petersdom – Bildquelle: Radomil, CC

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