Die priesterliche Kleidung als Glaubensbekenntnis

Ein Kommentar von Martin Schneider.
Erstellt von Martin Schneider am 1. August 2013 um 22:45 Uhr
Priesterkragen

Mitten im Feierabendverkehr hat es gekracht. Schnell rufen die Unfallbeteiligten die Polizei, damit alles seinen geregelten Weg nimmt. Nach einiger Zeit kommt ein Mann in Zivilklamotten um die Ecke und stellt sich als Polizeibeamter vor. Die dort Anwesenden trauen ihren Augen nicht. Ein Polizist in blauer Jeans und Freizeithemd? Einer der Beteiligten: „Was ist das denn für ein Typ…? Sie sind Polizist? Sie tragen doch gar keine Uniform.“ Der vermeintliche Beamte erwidert: „Na klar, ich kleide mich immer so, ich will doch volksnah sein. Die Vorschriften interessieren mich nicht, ich gehe meine eigenen Wege.“ Ein Anderer daraufhin: „Ich traue Ihnen nicht. Ich glaube nicht, dass Sie von der Polizei sind. Wir sind alle in zivil und so könnte jeder von uns behaupten von der Polizei zu sein. Der Polizist: „Wir sind vor dem Gesetz doch alle gleich, warum sollte ich mich anders kleiden als Sie?“ Ein Dritter in der Runde antwortet: „Um erkannt zu werden! Auch in der Uniform  bleiben Sie ein Staatsbürger, doch zudem sind Sie ein Staatsdiener und genau dies unterscheidet Sie von uns.“

Was bei der Polizei mit Sicherheit zur Suspendierung führt, haben sich manche Priester bedauerlicher Weise zu Eigen gemacht. So nach dem Motto: Warum denn noch Priesterkleidung? „Oratorianer Kragen“, „römisches Kolar“ oder „Soutane“ sind bei vielen zu historischen Fremdwörtern geworden. Nein, hier tut es auch die bunte Krawatte, wenn überhaupt noch… Auch hier kommt immer wieder das Argument, man wolle näher beim Volk sein. Sicherlich ist ein Priester auch ein Mensch mit Stärken und Schwächen und zählt wie alle Gläubigen auch zum Gottesvolk, aber dennoch ist er eben nicht nur ein Mensch wie jeder Andere, sondern durch seine heilige Priesterweihe hat er die Gnade empfangen mit göttlicher Vollmacht zu wirken. So feiert der Priester am Altar das Heilige Messopfer „in persona christi“ und eben nicht als Pfarrer X oder Kaplan Y. Zudem besitzt er die Vollmacht reumütige Gläubige von ihren Sünden loszusprechen. Auch dies ist etwas, wozu das Allgemeinvolk nicht befähigt ist.

Kirchliche Kleidung der Geistlichen, besonders in der Öffentlichkeit, ist ein Credo, es ist das klare Bekenntnis für wen und für was man hier auf dieser Welt unterwegs ist, nämlich für Jesus Christus und sein Evangelium. ER selber spricht: „Wer mich bekennt vor den Menschen, den will auch ich bekennen vor meinem himmlischen Vater“ (Mt 10,32). Die Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC Kirchliche Kleidung der Geistlichen sieht das Folgende vor: „Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein. Von dieser Bestimmung sind die Ständigen Diakone mit Zivilberuf ausgenommen. Als kirchliche Kleidung gelten Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in begründeten Ausnahmefällen dunkler Anzug mit Kreuz.“ Hier sei der hl. Pfarrer von Ars zitiert: „Erkennet, was ihr tut; ahmt nach, was ihr vollzieht!“

Foto: Priesterkragen – Bildquelle: B. Greschner, kathnews

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