Des Kardinals Verwirrspiel um die “Pille danach”

Ein Kommentar von Felizitas Küble, Leiterin des KOMM-MIT-Jugendverlags und des Christoferuswerks in Münster.
Erstellt von Felizitas Küble am 1. Februar 2013 um 10:42 Uhr

Köln (kathnews/CF). Die heißen Schlagzeilen über die Stellungnahme von Kardinal Meisner überschlagen sich derzeit. Von “später Einsicht” oder gar einem “sensationellen Kurswechsel” ist die Rede; dem Kölner Erzbischof wird hierbei gnädig bescheinigt, daß er endlich die Zeichen der Zeit erkannt habe, etc. Dabei hat der Kardinal in seiner “Erklärung  zur Pille danach” durchaus nach wie vor jede Frühabtreibung (Nidationshemmung) grundsätzlich verworfen; er stellt aber infrage, ob die “Pille danach” pauschal frühabtreibend wirkt, erwähnt “unterschiedliche Wirkprinzipien” der “unterschiedlichen Präparate” und fügt an, hieraus ergäben sich “ethische Konsequenzen”. Damit ist – bei genauer Betrachtung des Textes – zwar  festzuhalten, daß der Kölner Erzbischof die “Pille danach” keineswegs  ohne weiteres pauschal akzeptiert, zumal von “unterschiedlichen” Präparaten  und “Wirkprinzipien” die Rede ist. Gleichwohl ist seine Stellungnahme zum Teil hochgradig mißverständlich bis irreführend, erst recht in einer Mediengesellschaft wie der unsrigen, die solche verbalen Eiertänze in ihrem Sinne bzw. Unsinne ausschlachtet und noch weiter vergröbert – und eben dies hat der Kardinal zumindest in Kauf genommen, denn über die absehbaren Folgen seiner Äußerungen mußte er sich im klaren sein.

Dabei stellt Meisner grundsätzlich zu frühabtreibenden Mitteln zutreffend fest: “Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird.” Daß die “Pille danach” nicht automatisch und in jedem Falle frühabtreibend wirkt, ist schon deshalb von vornherein klar, weil die fruchtbaren Tage der Frau innerhalb des Monatszyklus begrenzt sind; daher kann nach  einer Vergewaltigung zB. dann keine Befruchtung stattfinden, wenn die Tat bzw. Untat nach der fruchtbaren Phase erfolgt. Diese biologische Selbstverständlichkeit wird aber auch von Gegnern der “Pille danach” nicht bestritten. Logischerweise bewirkt die Einnahme einer “Pille danach” in dieser Situation keine Frühabtreibung, weil zuvor keine Zeugung stattfand. Es ist ohnehin logisch, daß nur etwas “abgetrieben” bzw. vernichtet werden kann, was überhaupt vorhanden ist.

Wenn  jedoch eine Befruchtung stattgefunden h a t  und zur gleichen Zeit bzw. nachfolgend die “Pille danach” eingenommen wird, wirkt sie sehr wohl frühabtreibend, nämlich nidationshemmend: sie verhindert die Einnistung des Embryos in die mütterliche Gebärmutterschleimhaut; die kleinste Erscheinungsform des Menschen stirbt also in den ersten sechs bis zehn Tagen seines Lebens. Äußerst problematisch ist in der Erklärung des Kardinals aber auch folgende Aussage zum angeblich wünschenswerten Verhalten katholischer Krankenhäuser gegenüber vergewaltigungsbetroffenen Frauen: “Darüber hinaus ist nichts dagegen einzuwenden, dass sie in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären, wenn sie dabei, ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern.” Warum sollte eine katholische Klinik “Aufklärung” über frühabtreibende Mittel und deren “Zugänglichkeit“ (!) betreiben? – Ist es etwa Aufgabe kirchlicher Einrichtungen, den “Zugang” zu Abtreibungsmitteln zu erschließen?

KRITIK an den “Erläuterungen” der Pressestelle des Erzbistums:

Ergänzend zum Meisner-Text wurde heute eine Stellungnahme  mit “Erläuterungen” durch die “Pressestelle des Erzbistums” veröffentlicht. Was dort zum “Besten” gegeben wird, übertrifft das Verwirrspiel des Erzbischofs um weitere Steigerungen; zudem fällt auf, daß mehrere direkte oder indirekte Seitenhiebe gegen den Vatikan in diese zweite Erklärung hineingepackt wurden. Gab es deshalb sonderbarerweise z w e i Stellungnahmen zum gleichen Thema “Pille danach”? – Läuft es nach der Devise: Die Sticheleien gegen Rom macht sich besser nicht der Herr Kardinal selber zu eigen, sondern seine Pressestelle?!

So heißt es dort gleich eingangs: “Die Erklärung des Erzbischofs von Köln berücksichtigt neuere Erkenntnisse bezüglich der so genannten „Pille danach”. Sie betrifft nicht die nach katholischer Auffassung nach wie vor abzulehnende Abtreibungspille Mifepriston (RU 486, „Mifegyne”).” Hier wird nun – in diesem Zusammenhang völlig sachfremd – das Abtreibungs-Präparat RU 486 (Mifegyne) ins Spiel gebracht, das aber ohnehin kein Frühabtreibungsmittel ist, sondern vielmehr die Vernichtung des ungeborenen Kindes in den ersten neun Wochen bewirkt – insofern also schlicht eine chemische Methode der Abtreibung darstellt. Anscheinend möchte man mit dieser merkwürdigen Argumentationsschiene den Eindruck erwecken, als verträte man wohl doch eine eindeutige Haltung gegen Frühabtreibung; dabei geht es bei RU 486 überhaupt nicht um diese Ebene. – Soll mit dem Hinweis auf RU 486 evtl. davon abgelenkt werden, daß man in puncto “Pille danach” von einem klaren und konsequenten Lebensrechts-Standpunkt bereits abgekommen ist? Geht es hier wohl eher um die Aufrechterhaltung eines gewissen “frommen Scheins”?

Aufschlußreich ist überdies Folgendes: Die vatikanische Instruktion „Dignitatis Personae” vom 8.9.2008 nennt unter den frühabtreibenden Mitteln bzw. “Interzeptiva” ausdrücklich die Pille danach in der betreffenden Fußnote. Dieser Sachverhalt wird in der Erklärung von Meisners Pressestelle freilich durchaus eingeräumt und sogar zitiert.  Zugleich wird aber unterstellt, die päpstliche Glaubenskongregation sei nicht so recht auf dem Laufenden und bedürfe daher wohl dringlich einer Kölner Nachhilfe: “Die Grundsätze dieser Erklärung bleiben also weiterhin gültig, es muss allerdings offenbar eine Differenzierung bei der „Pille danach” vorgenommen werden.” Abschließend erwähnt die erzbischöfliche Pressestelle, es gehe beim Thema Vergewaltigung  “um die Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung“. Wie kann bittschön eine Befruchtung “verbrecherisch” sein? – Die Entstehung neuen menschlichen Lebens ist als solche nie verbrecherisch – und im Falle einer Vergewaltigung ist sicherlich der Täter verbrecherisch, nicht jedoch eine nachfolgende Empfängnis bzw. Befruchtung.

Wer nicht einmal das ABC der begrifflichen Logik einhält, sollte besser schweigen!

Foto: Kölner Dom – Bildquelle: Andreas Gehrmann

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