Der Heilige Joseph „von nun an“ in allen Eucharistischen Hochgebeten

Geschenk des Papstes an die Kirche im Jahr des Glaubens und des Konzilsjubiläums.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 20. Juni 2013 um 18:40 Uhr
Dr. Gero P. Weishaupt

Das Dekret Paternas vices. Eine kurze kirchenrechtliche Erläuterung von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt

Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes ordnet diese Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung kraft der ihr von Papst Franziskus erteilten Fakultät bereitwillig an, dass der Name des Heiligen Joseph, Bräutigam der Seligen Jungfrau Maria, von nun an in den eucharistischen Gebeten II, III und IV … nach dem Namen der Seligen Jungfrau Maria … hinzugefügt wird.

Mit diesen in kirchenrechtlicher Sprache formulierten Satz hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente in dem am 1. Mai 2013, dem Fest des Heiligen Joseph, des Arbeiters, auf Anordnung Papst Franziskus’ erlassenen Dekret Paternas vices  verfügt, dass “von nun an” (Lat.: posthac) der Name des Heiligen Joseph, des Patrons der Kirche, nicht nur im ersten Eucharistischen Hochgebet, dem klassischen Römischen Kanon, sondern auch in den drei anderen Eucharistischen Hochgebeten, die das Missale Romanum, das Römische Messbuch Papst Pauls VI. von 1970, kennt, betend und verehrend erwähnt werden soll.

Ausdehnung der offiziellen kultischen Verehrung des Patrons der Kirche

Der Selige Papst Johannes XXIII. hatte bekanntlich bereits 1962 entschieden, dass der Name des Heiligen Joseph in den Römischen Kanon eingefügt werden sollte. Einundfünfzig Jahre später, in einem Jahr, in dem die Kirche ein “Jahr des Glaubens” und das Jubiläum der Eröffnung und der Feier des Zweiten Vatikanischen Konzils begeht, lässt Papst Franziskus dem Patron der Kirche besondere kultische Verehrung zuteil werden, indem er mit dem Dekret Paternas vices seine Erwähnung auch auf das zweite, dritte und vierte Eucharistische Hochgebet des neuen Messordo ausdehnt.

Im deutschen Sprachraum darf der Name des Heiligen Joseph bereits erwähnt werden

Diese Anordnung gilt bereits seit dem 1. Mai 2013 für die Editio typica, die authentische lateinische Ausgabe des Römischen Messbuches von 1970. Was die Erwähnung des Heiligen Joseph in den landessprachlichen Messbüchern angeht, die gemäβ der Editio typica übersetzt worden sind bzw. deren Übersetzungen zur Zeit noch im Sinne der Instruktion Liturgiam Authenticam revidiert werden, gilt, dass jene Übersetzungen der “am meisten gebrauchten Sprachen”, die die Kongregation bereits vorgelegt hat, ebenfalls „von nun an“ verwendet werden dürfen. Zu diesen Sprachen gehören Englisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Französisch, Deutsch und Polnisch. In den entsprechenden Ländern, in denen diese Sprachen gesprochen werden, dürfen die Zelebranten also den Heiligen Joseph in den drei genannten Eucharistischen Hochgebeten memorieren.

Die von dem römischen Dikasterium selber erstellten deutschen Übersetzungen, die von nun an im deutschsprachigen Raum Verwendung finden dürfen, lauten wie folgt:

Für das Eucharistische Hochgebet II:
mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, dem seligen Joseph, ihrem Bräutigam, mit deinen Aposteln…„;

Für das Eucharistische Hochgebet III:
mit der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit dem seligen Joseph, ihrem Bräutigam, mit deinen heiligen Aposteln…„;

Für das Eucharistische Hochgebet IV:
mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit dem seligen Joseph, ihrem Bräutigam, mit deinen Aposteln…„.

Die Gläubigen in den Niederlanden und Flandern müssen noch warten

In allen anderen Sprachen bzw. Ländern ist die Erwähung des Heiligen Joseph in den genannten drei Hochgebeten zurzeit noch nicht erlaubt, es sein denn die Messe wird auf Lateinisch gefeiert.  Zu diesen Ländern gehören zum Beispiel die Niederlande oder der flämische Teil Belgiens. Das Dekret der Kongregation sagt hierzu, „dass diejenigen Formeln, die in anderen Sprachen abgefasst werden, … in Übereinstimmung mit dem Recht von den jeweiligen Bischofskonferenzen erstellt werden” müssen “und vom Apostolischen Stuhl durch dieses Dikasterium rekognosziert werden”. Demnach dürfen die Zelebranten in den Niederlanden und in Flandern erst dann den Namen des Heiligen Joseph in den Eucharistischen Hochgebeten II, III und IV nennen, wenn die zuständigen Bischofskonferenzen Übersetzungen erstellt haben, die vorher vom Apostolischen Stuhl (hier: der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente) rekognosziert worden sind.

Getreue Anwendung der liturgischen Bücher

Die Erwähnung des Heiligen Joseph ohne kirchenamtliche Bestätigung ist nach der Instruktion Redemptionis Sacramentumvon 2004 (Nr. 59) ein liturgischer Missbrauch, den abzustellen die  Bischöfe verpflichtet sind.  Can 846 des Kanonischen Gesetzbuches normiert in Anlehnung an Artikel 22 der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils: „Bei der Feier der Sakramente sind die von der zuständigen Autorität genehmigten liturgischen Bücher getreu zu beachten; deshalb darf niemand dabei eigenmächtig etwas hinzufügen, weglassen oder ändern“. Die Erwähnung des Heiligen Joseph in Ländern, für die bisher keine amtlichen Übersetzungen erstellt worden sind, ist darum (noch) verboten.  Für die deutschsprachigen Länder gilt, wie oben erwähnt, dieses Verbot jedoch bereits seit dem 1. Mai 2013 nicht mehr. Hier gilt aber nun im Umkehrschluss, dass die Nichterwähnung des Heiligen Joseph ebenfalls einen liturgischen Missbrauch darstellen würde, den abzustellen die Bischöfe nach der Instruktion Redemptionis Sacramentum verpflichtet sind.

Foto: Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt – Bildquelle: privat

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