Das Zweite Vatikanische Konzil

Ein Konzil "sui generis".
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 19. Juli 2012 um 15:56 Uhr
Dr. Gero P. Weishaupt

Am 11. Oktober 1962 eröffnete Papst Johannes XXIII. mit seiner Ansprache Gaudet Mater Ecclesia das Zweite Vatikanische Konzil. Es war ein Konzil sui generis, ein Konzil besonderer, eigener Art. Es sollte ausweislich der Eröffnungsrede des Papstes kein dogmatisches Konzil, sondern ein Pastoralkonzil sein, das die überlieferte Lehre positiv ohne Verurteilungen darlegt, den ökumenischen Dialog sucht und die Kirche an die moderne Zeit heranführt. Papst Paul VI. hat dieses pastoral-ökumenische Anliegen des Konzils nochmals in seiner Eröffnungsansprache zu Beginn der zweiten Sitzungsperiode des Konzils am 29. September 1963 hervorgehoben.

Keine Unfehlbarkeit, aber Ausdruck einer neuartigen Stufe des höchsten authentischen Lehramtes

Zwar erheben die Aussagen des Konzils – sofern sie nicht ĂĽberlieferte dogmatische Lehren in Erinnerung rufen – nicht den Anspruch der Unfehlbarkeit, dennoch sind sie Ausdruck des authenischen Lehramtes der Kirche und fordern darum von allen Gläubigen einen „religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes“ (LG, Nr. 25), der in Respekt vor dem Lehramt der Kirche legitimen Raum fĂĽr eine Diskussion ĂĽber Texte , Aussagen und Formulierungen des Konzils nicht ausschlieβt.

Hermeneutisches Grundprinzip: Die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils sind im Licht der Einheit des Lehramtes zu lesen

Msgr. Fernando Ocáriz, theologischer Mitarbeiter bei der Glaubenskongregation und Generalvikar des Opus Dei, hat diesen wichtigen Aspekt in einem Beitrag in der italienischen Ausgabe des L’Osservatore Romano vom 2. Dezember 2011, wie folgt formuliert: Unter BerĂĽcksichtigung der Einheit des Lehramtes gelte es “nach einer einheitlichen Auslegung zu suchen, in der die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils und fĂĽhere lehramtliche Dokumente einander gegenseitig beleuchten. Nicht nur das Zweite Vatikanum muss im Licht der frĂĽheren lehramtlichen Dokumente ausgelegt werden, einige dieser Dokumente werden im Licht des Zweiten Vatikanum auch besser verständlich. … Die Auslegung der Neuheiten, die das Zweite Vatikanum lehrt, muss daher, wie Benedikt XVI. sagte, die Hermeneutik der Diskontinuität zur Ăśberlieferung zurĂĽckweisen und die Hermeneutik der Reform, der Erneuerung in der Kontinuität hervorheben (vgl. Ansprache, 22. Dezember 2005). Es handelt sich um Neuheiten in dem Sinn, dass sie neue Aspekte erläutern, die bis dahin vom Lehramt noch nicht formuliert worden waren, die aber lehrmäβig den frĂĽheren lehramtlichen Dokumenten nicht widersprechen, obwohl sie angesichts der veränderten geschichtlichen und gesellschaftlichen Umstände in einigen Fällen – zum Beispiel in der Frage der Religionsfreiheit – auf der Ebene der historischen Entscheidung ĂĽber ihre rechtlich-politische Umsetzung auch sehr unterschiedliche Folgen nach sich ziehen können“.

Legitimer Raum für theologische Freiheit

Oscáris fährt dann fort: „Eine authentische Auslegung der Konzilstexte kann nur durch das Lehramt der Kirche selbst erfolgen. Beim theologischen BemĂĽhen um die Auslegung jener Abschnitte in den Konzisltexten, die Fragen aufwerfen oder Schwierigkeiten zu enthalten scheinen, ist es daher vor allem geboten, den Sinn zu berĂĽcksichtigen, in dem die späteren lehramtlichen Lehraussagen diese Abschnitte verstanden haben. Es bleiben aber rechtmäβige Räume theologischer Freiheit bestehen, um auf die eine oder andere Weise zu erklären, wie einige in den Konzilstexten vorhandene Formulierungen mit der Ăśberlieferung nicht in Widerspruch stehen, und somit auch die eigentliche Bedeutung einiger in diesen Abschnitten enthaltener AusdrĂĽcke zu klären.”

Prinzipielle Zustimmung

Freilich kann das nicht heißen, man könne insgesamt das Konzil generell ablehnen und nur ausgesuchte Texte, Aussagen und Formulierungen bejahen, vielmehr muss sich die Kritik auf konkrete Texte, Einzelaussagen und Formulierungen beziehen und insgesamt auf prinzipieller Zustimmung beruhen. Hier läge meines Erachtens auch der Grund für eine vollständige kirchenrechtliche Integration der Piusbruderschaft.

Ein hermeneutisches Problem: die Juxtaposition zweier Strömungen in den Konzilstexten

Schon während des Konzils traten zwei theologische Richtungen hervor: Die eine suchte den Fortschritt, die andere betonte die Tradition (wobei die den Fortschritt suchende Position nach Otto Hermann Pesch eigentlich auch eine konservative war, denn sie wollte eine Erneuerung der Kirche von den Quellen her: aus der Heiligen Schrift und aus den Schriften der Kirchenväter). Die Versöhnung beider Positionen führte in der Formulierung der Texte häufig zu Kompromissformeln, in denen die beiden Positionen unvermittelt nebeneinander gestellt wurden (sog. Juxtaposition, von Lat.: iuxta ponere). Solche Kompromissformeln sind für das Zustandekommen von Texten häufig notwendig, bergen aber immer zugleich das hermeneutische Risiko, dass die eine Position zu Lasten der anderen überzogen wird, was auch nach dem Konzil in der Umsetzung der Konzilstexte eingetreten ist. Man denke zum Beispiel an das Verhältnis von Klerikern und Laien oder die Spannung zwischen Universal- und Partikularkirche. Der Fundamentaltheologe Max Seckler hat in den 70er Jahren in diesem Zusammenhang von einem “Kompromiss des unvermittelten kontradiktorischen Pluralismus” gesprochen: Zwei Aussagen, zwei Wahrheiten, stehen unvermittelt nebeneinander. Dadurch entsteht eine Spannung, die nicht zu lösen ist, und wächst das Risiko einer einseitigen Interpretation unter Betonung der einen Seite.

Authentische Erklärungen (Notae explicativae)

Eine kritische Reflexion der Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils auf dem Hintergrund der nachkonziliaren Kirchenkrise kann zu einer Revision/Überarbeitung von Texten Anlass geben. Vorstellbar wäre aber auch, dass das authenische Lehramt einzelne Aussagen des Konzils im Nachhinein mit erklärenden, authentischen und damit für die Interpretation bindenden Erläuterungen in der Form von sogenannten Notae explicativae versieht. Bereits Papst Paul VI. hat im Zusammenhang mit der Verhältnisbestimmung von Primat und Kollegialität zur Zeit des Konzils der Kirchenkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils Lumen gentium eine Nota explicativa hinzugefügt. Ähnliche authentische, d. h. kirchenamtlich bindende Erklärungen könnte der Apostolische Stuhl im Zuge einer vertieften Reflexion auch über andere Formulierungen, die mehrdeutig sind, oder ganze Dokumente veröffentlichen. Vor allem kann man hier denken an authentische Erklärungen über Dekrete und Deklarationen, die in der nachkonziliaren Zeit heftig diskutiert wurden wie das Dekret über die Religionsfreiheit, das Ökumenismusdekret und die Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen.

Erneuerung der Kirche aus den Quellen

Fest steht, dass die Konzilsväter von der Absicht getragen waren, die Kirche durch ein Ressourcement, durch ein „Schöpfen aus den Quellen“  der Heiligen Schrift und der Kirchenväter zu erneuern und von einer neuscholastischen Enge zu befreien. Vätertheologie und mittelalterliche Scholastik, die auch von den Vertretern der sog. Nouvelle ThĂ©ologie keineswegs negiert wurde, sollten sich ergänzen und fanden in den Kompromissformeln und -texten ihren sprachlichen Ausdruck. So finden wir in den Konzilstexten patristische Tradition und mittelalterliche Theologie (vor allem Thomas von Aquin und Bonaventura) miteinander verbunden. Die Kirchenväter und die mittelalterlichen Meister der Theologie bilden zusammen den Reichtum des theologischen Erbes der Katholischen Kirche. Das Aggiornamento, so Kardinal W. Kasper, also die “Verheutigung” der Kirche und der Glaubensvermittlung, bestand in einem Ressourcement aus der reichen Tradition der Kirche, wobei die mittelalterliche Tradition bei der Erneuerung aus den patristischen Quellen nicht ĂĽbergangen und vergessen worden ist.

Einfluss der Nouvelle Théologie auf dem Konzil

Mit dem Prinzip des Ressourcement ĂĽbernahmen die Konzilsväter die positiven Ansätze der Nouvelle ThĂ©ologie, die sich in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts in Frankreich und im frankophonen Belgien in den Schulen von Lyon-Fourvière (Jesuiten) und La Saulchoir (Dominikaner) herausgebildet hatte. Vertreter dieser einflussreichen theologischen Richtung des 20. Jahrhunderts traten während des Konzils als theologische Berater und Periti auf. Zwei ihrer bedeutendsten waren der Dominikaner Maria Dominique Chenu und der Jesuit Henri de Lubac.  Zunächst von der Kirche u. a. wegen ihrer an den Modernismus erinnernden Positionen kritisch beurteilt (vgl. die Enzyklika Humani generis Pius‘ XII. von 1950), wurde die Nouvelle ThĂ©ologie später gewĂĽrdigt und ihre positiven theologischen Ansätze, vor allem der Bezug auf die Kirchenväter, von den Vätern des Zweiten Vatikanischen Konzils anerkannt und adaptiert.

Ursache fĂĽr die Kirchenkrise nach dem Konzil

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde jedoch die eine Position gegen die andere ausgespielt. Die Kompromissformeln in den Konzilstexten wurden missbraucht und Opfer einer “Hermeneutik der Diskontinuität”. FederfĂĽhrend bei dieser Konzilsinterpretation waren die theologischen Schulen von Bologna (Ialien) und Leuven (Belgien). Extreme Vertreter einer “Bruchhermeneutik” ist der Schweizer Theologe Hans KĂĽng und war der belgisch-flämische Dominikaner Eward Schillebeecks. Die Vetreter dieser Richtung gingen davon aus, dass das Zweite Vatikanische Konzil ein nicht abgeschlossenes Ereingnis gewesen sei, sondern vielmehr  in die Zukunft hinein fortgesetzt werde. Ausgangspunkt seien darum nicht die Texte des Konzils, sondern sein „Geist“, von dem her die Texte interpretiert und umgesetzt werden mĂĽssen. Diese Bruchhermeneutik ist mitverantwortlich fĂĽr die Kirchenkrise nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil.

Korrigierendes Eingreifen

Gegen diese auf einen falsch verstandenen „Geist“ des Konzils sich berufenden Tendenzen hat das nachfolgende Lehramt (Pauls VI., Johannes Pauls II, Benedikts XVI.) mehrmals korrigierend eingreifen mĂĽssen. Beispiele hierfĂĽr aus jĂĽngster Zeit sind u. a. einerseits die Instruktion Ecclesia de mysterio von 1997 ĂĽber die Mitarbeit von Laien mit den Priestern in der Pastoral auf dem Hintergrund der Gefahr einer sich abzeichnenden Nivellierung (und damit dem protestantischen Denken nahen Sicht) von besonderem (hierarchisch-ministeriellem) Priestertum der geweihten Amtsträger und dem allgemeinen Priestertum der Getauften, andererseits das Schreiben der Glaubenskongregation Dominus Iesus vom 6. August 2000, das christologische und ekklesiologische Aussagen des Konzils, die nach dem Konzil in eine Schieflage geraten sind, in Erinnerung rief und richtigstellte.

Authentisches Lehramt

Diese und andere päpstlichen Dokumente sind Beispiele, wie der Apostolische Stuhl die zahlreichen Fehlentwicklungen der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil zu korrigieren versucht und ihnen Einhalt gebietet. Mehr noch: Die Dokumente mĂĽssen gesehen werden als hohheitliche Aussagen des authentischen Lehramtes ĂĽber die richtige Interpretation und Anwendung der betreffenden Konzilstexte, wie Msgr. Fernado Ocáriz richtig festgestellt hat (siehe oben). Dabei wurde jeweils die Position betont, die in der nachkonziliaren Zeit nicht mehr gebĂĽhrend berĂĽcksichtigt worden ist, wodurch es zu einer Störung des Gleichgewichtes der konziliaren Kompromissformel gekommen ist, wie die kirchliche Praxis schmerzlich zeigt. Dies ist nur folgerichtig. Denn wo ein Gleichgewicht gestört ist, muss der Akzent auf jenen Aspekt gelegt werden, der aus dem Gleichgewicht geraten ist. Als authentische Interpretation der Konzilsaussage durch das authentische Lehramt fordern die genannten päpstlichen Texte bzw. der römischen Kurie von allen Gläubigen einen „religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes“  (Lumen gentium Nr. 25).

Hermeneutik der Reform in Kontinuität

Papst Benedikt XVI. hat in seiner Ansprache vom 22. Dezember 2005 an die Römische Kurie daran erinnert, dass fĂĽr die Interpretation der Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils die „Hermeneutik der Reform in Kontinuität“ ausschlaggebend sei: Das Konzil stellt keinen Bruch dar, sondern steht in der Tradition aller Konzilien der gesamten Kirchengeschichte und aller bisherigen Aussagen des Lehramtes der Kirche.

Katharsis der Kirche

Seit der Rede Papst Benedikts XVI. vom 22. Dezember 2005 hat ein erneutes Nachdenken und eine kritische Auseinandersetzung mit den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils selber, deren Hermeneutik und deren Folgen für die Kirche eingesetzt. Im richtigen Verständnis dieser Texte des Konzils im Lichte der gesamten zweitausendjährigen Tradition der Kirche liegt der Grund für die Katharsis (Reinigung und Erneuerung) der Kirche nach dem Konzil, ihre Reinigung von Fehlentwicklungen, die seit dem Ende des Konzils entstanden sind und seitdem das kirchliche Leben lähmen. In der Hermeneutik der Reform in Kontinuität vermag die Kirche jene Erneuerung zu erlangen, die den Konzilsvätern vor Augen stand und die sie gewünscht hätten.

Foto: Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt – Bildquelle: privat

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