Bischof Williamson zu Geldstrafe verurteilt

Landgericht Regensburg erhebt geringeres Strafmaß.
Erstellt von am 14. Juli 2011 um 20:02 Uhr

Regensburg (kathnews). Das Landgericht Regensburg hat Bischof Richard Williamson in Abwesenheit zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.500 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt. In erster Instanz war der Weihbischof zu einer Strafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt worden. Weil seine AnwĂ€lte aber darlegen konnten, dass ihr Mandant ĂŒber keinerlei EinkĂŒnfte verfĂŒge, außer einem Taschengeld, das er von der Bruderschaft erhalte, wurde das Urteil in zweiter Instanz gemildert. Seine Verteidiger kĂŒndigten unterdessen an, dass sie Revision gegen das Urteil des Landgerichtes einlegen werden, heißt es in verschiedenen Medienberichten.

Williamson stand in Regensburg vor Gericht, weil er im deutschen Priesterseminar der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. in einem Fernsehinterview bestritten hatte, dass Juden durch die Nationalsozialisten in Gaskammern systematisch ermordet wurden. Das Priesterseminar liegt in der NĂ€he der bayerischen Stadt Regensburg, weshalb die dortige Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Bischof erhoben hat.

Der deutsche Distrikt der Piusbruderschaft distanzierte sich unmittelbar nach der Ausstrahlung des Interviews im Januar 2009 von den Aussagen des Bischofs: „Die Verharmlosung der Judenmorde des NS-Regimes und dessen GrĂ€ueltaten sind fĂŒr uns inakzeptabel. Die Verfolgung und Ermordung von zahllosen Juden im Dritten Reich berĂŒhrt uns Ă€ußerst schmerzlich, verletzt sie doch zutiefst das christliche Gebot der NĂ€chstenliebe, die keine ethnischen Unterschiede kennt.“, hieß es in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2009.

Auch jetzt distanziert man sich bei der Piusbruderschaft von den Aussagen des Weihbischofs, betont aber, dass man Zweifel an dem Verfahren habe: „Wir billigen in keiner Weise die Aussagen von Bischof Williamson. Aber noch leben wir in einem Rechtsstaat: Es bestehen rechtlich Zweifel, ob eine Äußerung, die ausdrĂŒcklich nicht fĂŒr die deutsche Öffentlichkeit bestimmt war, nach deutschem Recht bestraft werden kann. Aus diesem Grund legt Bischof Williamson gegen das Urteil Berufung ein.“, heißt es in einer Stellungnahme von Pater Franz Schmidberger, dem Oberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Deutschland, die auf der Internetseite der Bruderschaft veröffentlicht wurde.

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