1. Mai 2014: In den Niederlanden dürfen die Priester ab heute den heiligen Joseph in den Eucharistischen Gebeten erwähnen

Kongregation für den Gottesdienst und Sakramentendisziplin erteilte Rekognition der niederländischen Übersetzung.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 1. Mai 2014 um 13:40 Uhr
Missale Romanum

Utrecht (kathnews). Die niederländische Bischofskonferenz hatte die niederländische Übersetzung der lateinischen Texte, in denen der heilige Joseph nach der Weisung von Papst Franziskus in Fortführung der Vorgaben von Papst Benedikt XVI. genannt werden soll, für die gesamte niederländische Kirchenprovinz bereits am 8. Oktober 2013 approbiert. Die römische Kongregation für den Gottesdienst und Sakramentendisziplin hat danach am 11. März 2014 der niederländischen Übersetzung ihre Rekognition erteilt. Bis dahin war es im Jurisdiktionsbereich der niederländischen Bischofskonferenz nicht erlaubt, den heiligen Joseph in den Eucharistischen Gebeten II-IV der niederländischen Ausgabe des Römischen Messbuches zu erwähnen. Von diesem Verbot ausgenommen waren die lateinischen Texte der Editio typica des Römischen Messbuches.

Hoheitliche Erlaubnis für die Priester

Am 8. April 2014 nun bestimmte die niederländische Bischofskonferenz, dass ab heute, dem 1. Mai 2014, dem Gedächtnis des heiligen Josephs, des Arbeiters, die Priester in den Niederlanden den heiligen Joseph in den genannten Kanones zu nennen haben. Im Ersten Eucharistischen Gebet, dem Römischen Kanon, wird der Name des heiligen Josephs auf Anordnung des heiligen Papstes Johannes XXIII. bereits erwähnt.

Bestimmungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Kirchenrechts

Nach den Bestimmungen des Zweiten Vatikanischen Konzils (vgl. Sacrosanctum Concilium Art. 22) und des Kirchenrechtes (vgl. can. 846) darf „niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern“. Änderungen jedweder Art kommen ausschließlich der kirchlichen Hierarchie zu, d.h. dem Apostolischen Stuhl, den Bischöfen und Bischofskonferenzen im Rahmen ihrer Befugnisse. Erst nach ordnungsgemäßer Approbation und Rekognition dürfen neue liturgische Texte im öffentlichen Kult der Kirche Verwendung finden. Das heißt, das da, wo eine Approbation und Rekogntion des liturgischen Textes noch nicht vorliegt, niemand eigenwillig den heiligen Joseph in der Liturgie  außer im Römischen Messkanon erwähnen darf. Ebenso ist es aber auch widerrechtlich, wenn die Erwähnung des Heiligen Joseph da unterlassen wird, wo sie von der hoheitlichen kirchlichen Autorität verfügt worden ist.

Foto: Missale Romanum – Bildquelle: C. Steindorf, kathnews

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