Wahl durch Kirchenvolk ist nicht vorgesehen

Kölner Kircheninitiative fordert Sonderrechte zur Bestimmung des neuen Erzbischofs.
Erstellt von Katholische Nachrichten-Agentur am 5. Dezember 2013 um 20:03 Uhr

Köln (kathnews/KNA). Eine Beteiligung des Kirchenvolkes an der Wahl eines neuen Kölner Erzbischofs sieht
das Konkordat nach den Worten des Freiburger Kirchenrechtlers Georg Bier nicht vor. Allerdings könne der Apostolische Stuhl jetzt schon zusätzlich zu Domkapitel und Bischöfen auch andere Personen um Vorschläge bitten, sagte Bier am Donnerstag dem Kölner „domradio“. Dies gewährleiste aber nicht, dass die vorgeschlagenen Personen auch auf der Dreierliste stehen, die Rom zusammenstellt und aus der das Domkapitel den Erzbischof wählt. Eine neue „Kölner Kircheninitiative“ fordert die Mitbeteiligung der Katholiken im Erzbistum Köln bei der Wahl eines Nachfolgers von Kardinal Joachim Meisner.

Das Domkapitel solle sich verpflichten, nur Kandidaten in seine Vorschlagsliste an den Heiligen Stuhl aufzunehmen, die zuvor von den Katholiken des Erzbistums gewählt worden seien, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Offenen Brief an Papst und Domkapitel. Unterstützer sind Kleriker der Erzdiözese und Theologieprofessoren. Nach den Worten Biers könnte das Domkapitel zwar den Pastoralrat oder andere Gremien und Laien befragen und unter Berücksichtigung dieser Vorschläge seinerseits Namen an den Apostolischen Stuhl weitergeben. Dies stelle aber keinen sehr weitgehenden Eingriff in die Wahl dar, so Bier. Denn Rom sei daran aber nicht gebunden und könne seine eigene Dreierliste zusammenstellen. „Letztlich hat ja der Heilige Stuhl den größten Einfluss, weil er für Köln die Dreierliste erstellt“, so der Kirchenrechtler. Er verwies darauf, dass es auch weitergehende Vorschläge für eine direkte oder indirekte Beteiligung der Katholiken gebe. Er könne sich aber nur schlecht vorstellen, dass entsprechende staatskirchenrechtliche Grundlagen geändert würden.

Quelle: © KNA. Alle Rechte vorbehalten

Foto: K̦lner Dom РBildquelle: Andreas Gehrmann

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