Verschiedene Formen der Keuschheit

Katechismus der Katholischen Kirche.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 25. Januar 2013 um 16:15 Uhr
Kreuzigung Christi

»Jeder Getaufte ist zur Keuschheit berufen. Der Christ hat „Christus [als Gewand] angelegt“ (Gal 3,27), ihn, das Vorbild jeglicher Keuschheit. Alle, die an Christus glauben, sind berufen, ihrem jeweiligen Lebensstand entsprechend ein keusches Leben zu fĂĽhren. Bei der Taufe verpflichtet sich der Christ, in seinem GefĂĽhlsleben keusch zu sein. Die Keuschheit „soll die Menschen in den verschiedenen Lebensständen auszeichnen: die einen im Stand der Jungfräulichkeit oder in der gottgeweihten Ehelosigkeit, einer hervorragenden Weise, sich leichter mit ungeteiltem Herzen allein Gott hinzugeben; die anderen, in der fĂĽr alle vom Sittengesetz bestimmten Weise, je nachdem ob sie verheiratet oder unverheiratet sind“ (CDF, Erkl. „Persona humana“ 11). Verheiratete sind berufen, in ehelicher Keuschheit zu leben; die anderen leben keusch, wenn sie enthaltsam sind.

„Es gibt drei Formen der Tugend der Keuschheit: die eine ist die der Verheirateten, die andere die der Verwitweten, die dritte die der Jungfräulichkeit. Wir loben nicht die eine unter AusschluĂź der anderen. Dies macht den Reichtum der Disziplin der Kirche aus“ (Ambrosius, vid. 23). Die Brautleute sind aufgefordert, die Keuschheit in Enthaltsamkeit zu leben. Sie sollen diese Bewährungszeit als eine Zeit ansehen, in der sie lernen, einander zu achten und treu zu sein in der Hoffnung, daĂź sie von Gott einander geschenkt werden. Sie sollen Liebesbezeugungen, die der ehelichen Liebe vorbehalten sind, der Zeit nach der Heirat vorbehalten. Sie sollen einander helfen, in der Keuschheit zu wachsen.«

Textquelle: KKK [2348-2350]

Foto: Kreuzigung Christi – Bildquelle: Manuel GĂłmez

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung