Vatikan regelt Eheauflösung neu
Vatikan (kathnews). Der Heilige Vater hat die kirchenrechtliche Zuständigkeit für die „Auflösung von geschlossenen, aber nicht vollzogenen Ehen“ mit dem Erlass des Dokuments „Quaerit semper“ neu geregelt. Die Verantwortung für die entsprechenden Verfahren lag bisher bei der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und liegt ab sofort bei der Römischen Rota, dem zweithöchsten Gerichtshof der katholischen Kirche. Die Gottesdienstkongregation solle sich darauf konzentrieren, der Förderung der Liturgie im Sinne der Erneuerung des Zweiten Vatikanischen Konzils „neue Impulse“ zu geben, heißt es in dem Motu propio des Papstes.
Die neue Regelung für die Nichtigkeitsverfahren von „geschlossenen aber nicht vollzogenen Ehen“, sowie für Weihenichtigkeitsverfahren tritt am 1. Oktober 2011, dem kommenden Samstag, in Kraft. Es heißt, dass über eine entsprechende Änderung der kirchenrechtlichen Zuständigkeiten in Rom bereits seit längerem spekuliert wurde. Das Motu Proprio „Quaerit semper“ wurde von Papst Benedikt XVI. am 30. August 2011 unterzeichnet und ist bereits auf der Internetseite des Heiligen Stuhls auf Italienisch und Lateinisch abrufbar.
Foto: Petersdom – Bildquelle: Martin Bürger, kathnews