Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene

Erzbistum Freiburg geht eigene Wege.
Erstellt von Katholische Nachrichten-Agentur am 7. Oktober 2013 um 21:23 Uhr
Erzbischof Dr. Zollitsch

Freiburg (kathnews/KNA). Das Erzbistum Freiburg baut seine Ehe- und Familienseelsorge aus. Dazu gehören Ehevorbereitung und Unterstützung von jungen Familien, aber auch die Begleitung von Menschen, deren Ehe zu scheitern droht oder geschieden wurde. Das Seelsorgeamt des Erzbistums hat dazu jetzt neue Leitlinien veröffentlicht. „Wir wollen deutlich machen, dass uns Wiederverheiratete und Geschiedene willkommen sind und sie ganz zur Kirche gehören“, sagte der für die Seelsorge im Erzbistum verantwortliche Domkapitular Andreas Möhrle am Montag auf Anfrage. Es gehe um eine umfassende Begleitung und Unterstützung der Betroffenen, um ihnen ein „intensives kirchliches Leben zu ermöglichen“, so Möhrle. Die neue „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“ beschreibt erstmals Wege, wie nach einer Scheidung erneut standesamtlich verheiratete Katholiken mit offizieller Erlaubnis zur Kommunion und zur Beichte gehen können. Am Ende eines „seelsorglich und theologisch fundierten Gesprächsprozesses“ mit einem Pfarrer könne eine „verantwortete Gewissensentscheidung“ stehen, heißt es in dem Papier. Die neue „Handreichung“ dürfe aber keineswegs auf die Frage des Sakramentenempfangs reduziert werden, betont Möhrle.

Auch sind spezielle Gebetsfeiern für zum zweiten Mal verheiratete Paare vorgesehen. Allerdings, so stellen die Leitlinien klar, könne es keineswegs eine der kirchlichen Trauung ähnliche Segnungsfeier geben. Vielmehr solle für das Paar gebetet werden. Die Handreichung enthält einen entsprechenden Vorschlag für solche Feiern. Neu ist auch, dass Wiederverheiratete in Einzelfällen und nach Einzelerlaubnis der Kirchenleitung in den Pfarrgemeinderat gewählt werden können. Pfarrer Konrad Irslinger, einer der Sprecher von katholischen Geistlichen des Bistums, die sich seit Monaten für einen neuen Umgang mit Wiederverheirateten eingesetzt hatten, begrüßte die neuen Leitlinien. „Ich sehe einen substanziellen Fortschritt, weil erstmals deutlich wird, dass Pfarrer und Gemeinde die Gewissensentscheidungen der Betroffenen zu akzeptieren haben, wenn diese zur Kommunion gehen wollen.“ Das Freiburger Papier ist nicht von Erzbischof Robert Zollitsch unterschrieben, sondern von Möhrle und von Diözesanfamilienpfarrer Michael Schweiger. Auch auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz wird derzeit an neuen Rahmenbedingungen für den seelsorglichen Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten gearbeitet.

Quelle: © KNA. Alle Rechte vorbehalten

Foto: Erzbischof Zollitsch – Bildquelle: Schwarzwaelder bei de.wikipedia.org

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