Gaudium et spes. Artikel 48

Die Heiligkeit von Ehe und Familie.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 26. Oktober 2013 um 14:45 Uhr
Vaticanum II, Konzilsväter

Einleitung von Gero P. Weishaupt: Die Pastoralkonstitution Gaudium et spes richtet sich an die ganze Menschheit in der heutigen Zeit, mit der die Kirche in Dialog treten will (vgl. GS, Artikel 2). Adressat und Absicht des umfangreichsten Dokumentes des Zweiten Vatikanischen Konzils bestimmen daher auch dessen Inhalt und Sprache. Das im Augen zu behalten ist fĂĽr das Verständnis des Textes und seiner Interpretation nicht unerheblich. Nachdem die Konstitution im ersten einfĂĽhrenden Teil die Situation des Menschen in der heutigen Welt skizziert und im folgenden Teil die Kirche und die Berufung des Menschen thematisiert hat, kommt sie im dritten Teil schlieĂźlich zu wichtigen Einzelfragen, d. h. zu praktischen Problemen der Gegenwart und ihrer Lösung im Licht des Glaubens: Ehe und Familie, Kultur, Wirtschaft, Verhältnis von Kirche und Staat, internationale Gemeinschaft. Das Kapitel ĂĽber Ehe und Familie (Artikel 47-52) eröffnet diesen dritten Teil. Die Sprache ist wiederum – wie ĂĽberall im Text – in Anbetracht der Zielsetzung des Pastoralkonstitution und ihres Adressatenkreises pastoral, also weder dogmatisch noch juridisch. Lehre und Recht bezĂĽglich der Ehe werden vorausgesetzt, aber im Rahmen einer „Reform in Kontinuität“ im Hinblick auf gesellschaftliche Veränderungen, die im Licht des Evangeliums geprĂĽft und – sofern sie mit Schrift und Tradition vereinbar sind – gewĂĽrdigt werden („Zeichen der Zeit“), fortgefĂĽhrt und pastoral, d. h. in biblisch-personalistischer Sprache formuliert. Artikel 48 ĂĽber die Heiligkeit von Ehe und Familie hat zwei Absätze. Im ersten wird allen Menschen, nicht nur den Christen, der eheliche Liebesbund als etwas Heiliges vor Augen gefĂĽhrt. Im zweiten Absatz kommt das genuin Christliche zur Sprache: die Ehe als sakramentale Verwirklichung des Liebesbundes zwischen Christus und der Kirche.

Wegen der pastoralen Ausrichtung des Textes haben die Konzilsväter von einer einseitig juridischen Sicht der Ehe Abstand genommen, ohne diese aber in Abrede zu stellen. In biblisch-personalistischer Sichtweise bezeichnen sie die Ehe nicht als einen Vertrag (Lat.: contractus), sondern als einen Bund (Lat.: foedus). Gemeint ist damit das Jawort der Eheleute, also der Ehekonsens als „ein unwiderrufliches personales Einverständnis“, wodurch die „Institution“ Ehe entsteht, die „vom Schöpfer begrĂĽndet und mit eigenen Gesetzen geschĂĽtzt“ ist. Darum ist die Ehe menschlicher WillkĂĽr entzogen. Damit ist der personale Aspekt der Ehe in den Vordergrund gerĂĽckt, ohne dass der juridische geleugnet wird. Denn selbstverständlich hat die Ehe, die durch den Ehekonsens entsteht, den Charakter eines Vertrages, bei dem es um Rechte und Pflichten geht, die es zu erfĂĽllen gilt und die mit dem Wesen der Ehe, ihrer Elemente und Eigenschaften zusammenhängen. Aber die Ehe ist mehr als nur ein Vertrag zwischen Mann und Frau ĂĽber gemeinsame Rechte und Pflichten. Die Ehe ist zuallererst ein Bund. In dieser ganzheitlich personalen Sichtweise der Ehe als sowohl Geist als auch Leib umfassende Hingabe von Mann und Frau ist die Rede von einem „Recht auf den Leib“ (Lat.: ius in corpus) unangebracht. Die gegenseitige intime leibliche Begegnung ist vielmehr Ausdruck und Verwirklichung der gegenseitigen Hingabe von Mann und Frau, die sich im Ehebund (Ehekonsens) unwiderruflich einander geschenkt haben. Diese eheliche Liebe ist bei Getauften Sakrament, d. h. nicht nur Abbild, sondern auch und vor allem Verwirklichung der Liebe Christi zu seiner Kirche. Durch die Gnade des Ehesakramentes, d. h. durch die Präsenz Christi bei den Ehepartnern werden diese „gleichsam geweiht“ (Lat.: veluti consecrantur) und in ihrer Liebe, Hingabe und Treue gestärkt. „In der Kraft dieses Sakramentes erfĂĽllen sie ihre Aufgabe in Ehe und Familie.“

Gaudium et spes. Artikel 48.

„Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe, vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt, wird durch den Ehebund, d.h. durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis, gestiftet. So entsteht durch den personal freien Akt, in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen, eine nach göttlicher Ordnung feste Institution, und zwar auch gegenüber der Gesellschaft. Dieses heilige Band unterliegt im Hinblick auf das Wohl der Gatten und der Nachkommenschaft sowie auf das Wohl der Gesellschaft nicht mehr menschlicher Willkür. Gott selbst ist Urheber der Ehe, die mit verschiedenen Gütern und Zielen ausgestattet ist; sie alle sind von größter Bedeutung für den Fortbestand der Menschheit, für den persönlichen Fortschritt der einzelnen Familienmitglieder und ihr ewiges Heil; für die Würde, die Festigkeit, den Frieden und das Wohlergehen der Familie selbst und der ganzen menschlichen Gesellschaft. Durch ihre natürliche Eigenart sind die Institution der Ehe und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung. Darum gewähren sich Mann und Frau, die im Ehebund nicht mehr zwei sind, sondern ein Fleisch (Mt 19,6), in inniger Verbundenheit der Personen und ihres Tuns gegenseitige Hilfe und gegenseitigen Dienst und erfahren und vollziehen dadurch immer mehr und voller das eigentliche Wesen ihrer Einheit. Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit.

Christus der Herr hat diese Liebe, die letztlich aus der göttlichen Liebe hervorgeht und nach dem Vorbild seiner Einheit mit der Kirche gebildet ist, unter ihren vielen Hinsichten in reichem Maße gesegnet. Wie nämlich Gott einst durch den Bund der Liebe und Treue seinem Volk entgegenkam, so begegnet nun der Erlöser der Menschen und der Bräutigam der Kirche durch das Sakrament der Ehe den christlichen Gatten. Er bleibt fernerhin bei ihnen, damit die Gatten sich in gegenseitiger Hingabe und ständiger Treue lieben, so wie er selbst die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat. Echte eheliche Liebe wird in die göttliche Liebe aufgenommen und durch die erlösende Kraft Christi und die Heilsvermittlung der Kirche gelenkt und bereichert, damit die Ehegatten wirksam zu Gott hingeführt werden und in ihrer hohen Aufgabe als Vater und Mutter unterstützt und gefestigt werden. So werden die christlichen Gatten in den Pflichten und der Würde ihres Standes durch ein eigenes Sakrament gestärkt und gleichsam geweiht. In der Kraft dieses Sakramentes erfüllen sie ihre Aufgabe in Ehe und Familie. Im Geist Christi, durch den ihr ganzes Leben mit Glaube, Hoffnung und Liebe durchdrungen wird, gelangen sie mehr und mehr zu ihrer eigenen Vervollkommnung, zur gegenseitigen Heiligung und so gemeinsam zur Verherrlichung Gottes. Wenn somit die Eltern durch ihr Beispiel und ihr gemeinsames Gebet auf dem Weg vorausgehen, werden auch die Kinder und alle, die in der Familiengemeinschaft leben, leichter diesen Weg des echten Menschentums, des Heils und der Heiligkeit finden. Die Gatten aber müssen in ihrer Würde und Aufgabe als Vater und Mutter die Pflicht der Erziehung, vornehmlich der religiösen, die ihnen in ganz besonderer Weise zukommt, sorgfältig erfüllen.

Die Kinder als lebendige Glieder der Familie tragen auf ihre Weise zur Heiligung der Eltern bei. In Dankbarkeit, Ehrfurcht und Vertrauen mĂĽssen sie das erwidern, was die Eltern ihnen Gutes tun, und ihnen, wie es Kindern ziemt, im UnglĂĽck und in der Einsamkeit des Alters beistehen. Ein Leben, das nach dem Tod des einen Gatten als FortfĂĽhrung der bisherigen ehelichen Berufung tapfer bejaht wird, soll von allen geachtet werden. Von einem reichen geistlichen Leben soll die Familie auch anderen Familien in hochherziger Weise mitgeben. Daher soll die christliche Familie – entsteht sie doch aus der Ehe, die das Bild und die Teilhabe an dem Liebesbund Christi und der Kirche ist – die lebendige Gegenwart des Erlösers in der Welt und die wahre Natur der Kirche allen kundmachen, sowohl durch die Liebe der Gatten, in hochherziger Fruchtbarkeit, in Einheit und Treue als auch in der bereitwilligen Zusammenarbeit aller ihrer Glieder.“

Foto: Vaticanum II, Konzilsväter – Lothar Wolleh / Wikipedia

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