Was meint „Reform der Reform“?

Die Schriften von Joseph Kardinal Ratzinger (Benedikt XVI.) geben Aufschluss darüber.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 9. Juli 2016 um 12:00 Uhr
Alte Messe

Von Gero P. Weishaupt:

In der vergangenen Woche überraschte eine Aussage des Präfekten der Gottesdienstkongregation, Robert Kardinal Sarah, bei einer liturgischen Tagung in London. Danach habe Papst Franziskus ihn gebeten, mit einer Untersuchung der „Reform der Reform“ zu beginnen und die liturgischen Erneuerungen, die dem Zweiten Vatikanischen Konzil folgten, anzupassen. Papst Franziskus will offensichtlich das Anliegen seines Vorgängers Papst Benedikt XVI. fortsetzen und zur Vollendung führen. In ihrem Leitartikel in der Tagespost vom 9. Juli 2016 schreibt Regina Einig: „Dass Kardinal Sarah keinen Alleingang wagt, sondern Seite an Seite mit Papst Franziskus die liturgische Linie seines Vorgängers weiter ausziehen will, geht aus den Vorbereitungen der Polenreise hervor: Zum ersten Mal wird die Abschlussmesse des Weltjugendtags in lateinischer Sprache zelebriert. Damit legt der Papst nicht einfach den Hebel um. Aber er trägt einer positiven nachkonziliaren Entwicklung Rechnung. Gerade unter jungen Gläubigen wächst der Wunsch nach einem seriösen Umgang mit den Konzilsbeschlüssen. Liturgie als kreative Spielwiese der Gemeinde ist für viele out, die eucharistische Anbetung prägt ihre Spiritualität.“

Aber was heißt „Reform der Reform“? Ist es die Zelebration zum Osten, die „mutig“, aber mit pastoraler Klugheit die Priester auf Bitten des Präfekten der Gottesdienstkongregation ab dem 1. Adventssonntag dieses Jahres umsetzen sollen? „Es ist sehr wichtig, dass wir so bald wie möglich zu einer gemeinsamen Ausrichtung zurückkehren, in der die Priester und Gläubigen gemeinsam in die gleiche Richtung schauen – ostwärts oder zumindest in Richtung der Apsis – auf den kommenden Herrn”, sagte Kardinal Sarah. 

„Habt Vertrauen, dass das etwas Gutes ist für die Kirche und für die Gläubigen.“ Mit ihrem pastoralen Urteilsvermögen könnten die Priester selbst einschätzen, wie und wann die Messfeier „ad orientem“ möglich sei, aber vielleicht könnten sie damit am ersten Sonntag dieses Advents beginnen“, berichteten die Internetportale katholisches.de und kath.net. Heißt „Reform der Reform“ die lateinische Sprache verwenden, so wie Papst Franziskus es auf dem Weltjugendtag in Krakau vormachen wird und wie wir es von den liturgischen Feiern Papst Benedikts gewohnt waren? Ist es die Mundkommunion, die unter Papst Benedikt XVI. zumindest in Papstmessen wieder vermehrt zu sehen war?

Niemals abgeschafft

Im dieser neuen Reihe von Kathnews wird sich aber zeigen, dass mit der Zelebration zum Osten bzw. in der gemeinsamen Richtung von Priester und Volk, mit der Verwendung der lateinischen Sprache und mit der Mundkommunion eine „Reform der Reform“ nicht gemeint sein kann. Warum? Weil diese Formen nach wie vor im geltenden (liturgischen) Recht der Kirche vorgesehen sind. Weder hat das Zweite Vatikanische Konzil das Latein abgeschafft, noch die Mundkommunion aufgehoben, noch die Zelebration zum Volk hin gewünscht. All das sind nachkonziliare Entwicklungen – freilich zum Teil mit päpstlichem Segen gutgeheißen. Man denke nur an das Indult, mit dem Papst Paul VI. entgegen einer Mehrheit der Bischöfe die Erlaubnis der Handkommunion erteilt hat. Wenn es bei den drei genannten Beispielen um geltendes Kirchenrecht geht, dann kann man nicht von einer „Reform der Reform“ sprechen. Dann geht es schlichtweg eine Umsetzung dessen, was die Kirche ohnehin vorsieht, aber durch – gelinde gesagt – unglückliche Umstände in der nachkonziliaren Zeit vernachlässigt worden ist, höchstens würde es sich um eine Reform in allgemeinen, aber nicht strengen Sinn dessen, was damit gemeint ist, handeln.

Meilenstein und Weichenstellung

Durch das Motu Proprio „Summorum Pontificum“, mit dem die klassische Liturgie, wie sie bis 1962 für die Kirche bestimmend war, allgemein wieder zugelassen worden ist, hat Papst Benedikt XVI. 2007 einen Meilenstein gesetzt für eine „Reform der Reform“. In meinem BuchPäpstliche Weichenstellungen. Das Motu Propio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI. und der Begleitbrief an die Bischöfe” (Bonn 2010) habe ich außer einer kirchenrechtlichen Interpretation dieses Gesetzestextes im dritten Kapitel versucht, den Zusammenhang zwischen der klassischen Liturgie und der „Reform der Reform“ aufzuzeigen. Aus diesem Buch veröffentliche ich ab heute dieses nicht unwichtige Kapitel in dieser Reihe von Kathnews: „Was heißt  ‚Reform der Reform‘?“ Die Reihe über die Konzilstexte soll zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Beginn einer „Reform der Reform“ (Aus „Weichenstellungen“  146-148)

Mit dem Desiderat nach mehr Sakralität im Vollzug des Missale Romanum Pauls VI. rückt das Motu Proprio Summorum Pontificum in den größeren Zusammenhang einer Reform der nachkonziliaren Liturgiereform („Reform der Reform“). Dabei ist Bezugspunkt das Missale Romanum von 1962, die außerordentliche Form des Römischen Messritus, also das Missale Romanum Pius‘ V. in seiner von Johannes XXIII. revidierten Form. Das betonte Joseph Ratzinger auf einer Tagung, die vom 22. bis 24. Juli 2011 im französischen Kloster Fontgombaut stattgefunden hat: „Die Reform der Reform bezieht sich natürlich auf das reformierte Missale, nicht auf das vorhergehende Missale“ (J. Ratzinger, Gesammelte Schriften II, 673).

Neues liturgisches Bewußtsein

Was Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. mit der „Reform der Reform“ meint, kann aus seinen Schriften und Aussagen über die Liturgiereform eruiert werden. Eine genaue Begriffsumschreibung oder gar Definition gibt er selber nicht. Jedenfalls setzt eine „Reform der Reform“ an bei einem neuen liturgischen Bewußtsein, das dem Respekt vor der Tradition, vor dem, was in der Liturgie vorgegeben und unverfügbar ist, Rechnung trägt. „Reform der Reform“ bedeutet nicht eine inhaltlich Veränderung der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils. In einem Vortrag des 40. Jahrestages der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium zog der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Joseph Kardinal Ratzinger, folgende Bilanz:

Spannung zwischen bewahrendem und schöpferischem Element der Liturgie

„Die Konstitution über die heilige Liturgie hat die vielfältigen Bäche und Flüsse der Liturgischen Bewegung aufgesammelt und zu einem Strom vereint, die ‚die Gottesstadt erfreut‘ (PS 46, 5). Aber natürlich bleiben sozusagen auch Altwasser zurück, die nicht in den Strom eingehen konnten, und im Strom selber sind noch die unterschiedlichen Flüsse zu erkennen, die in ihm vereint sind. … So sind auch innere Spannungen geblieben, über die wir werden sprechen müssen: Spannungen zwischen dem konservativen und dem schöpferischen Element; Spannungen zwischen dem Anbetungscharakter der Liturgie und ihren katechetischen und pastoralen Aufgaben. Dies sind freilich Spannungen, die letztlich im Wesen der Liturgie selbst begründet sind und nicht nur unterschiedliche Strömungen der Liturgie widerspiegeln. Das Konzil hat auf beeindruckende Weise das rechte innere Gleichgewicht zwischen diesen verschiedenen Aspekten herzustellen versucht, aber in der Ausführung des konziliaren Auftrages konnte es leicht geschehen, dass die Balance des Konzilstextes einseitig in eine bestimmte Richtung aufgelöst wurde; deshalb ist Rückbesinnung auf die wirkliche Aussage des Konzils immer neu vonnöten. Die Leichtigkeit, mit der man fast allgemein für die jeweiligen eigenen Wünsche schlichtweg ‚das Konzil‘ in Anspruch nimmt, verfälscht den großen Auftrag, den uns die Versammlung der Väter hinterlassen hat“ (Joseph Ratzinger, Gesammelte Werke II, 696).

Texte des Konzils und „Geist des Konzils“

Die „Reform der Reform“ betrifft die Ausführung und Umsetzung der Liturgiekonstitution in der Nachkonzilszeit. Hier gibt es kritische Anfragen an das Reformwerk. Die Liturgiereform nach dem Konzil stellt „eines der Beispiele dar, die am deutlichsten den Gegensatz zwischen dem hervortreten lassen, was der echte Text des II. Vatikanums sagt, und der Weise, in der er dann verstanden und angewendet worden ist (Joseph Ratzinger,  Zur Lage des Glaubens, 126).

Ratzinger hat nie einen Hehl daraus gemacht, die Liturgiereform zu kritisieren. Die „Reform der Reform“ wird darum zwei Ziele verfolgen:

Die zwei Ziele der „Reform der Reform

Erstens wird sie auf eine Revision einzelner Reformwerke abstellen. Das nachkonziliare Reformwerk und die nachkonziliare Entwicklung im Bereich der Liturgie weichen hier und da von den Vorgaben der Liturgiekonstitution ab. Die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil durchgeführte Liturgiereform und die nachkonziliare Entwicklung der Liturgie müssen einer kritischen Prüfung unterworfen und durch eine striktere Rückkoppelung an den Text der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium korrigiert werden. Zu sehr hat man sich – auch in der nachkonziliaren Liturgiereform – auf einen „Geist des Konzils“ berufen, ohne die Texte selber gebührend zu berücksichtigen. Doch nur durch die Treue zu seinen  Texten und die Berücksichtigung ihrer Redaktionsgeschichte kommt der eigentliche Geist des Konzils zu seinem Recht. Einen vom Buchstaben der Konzilstexte losgelösten „Geist des Konzils“ gibt es nicht.

Zweitens bedeutet die „Reform der Reform“ einige Änderungen im Messordo Pauls VI. selbst, wobei das Missale Romanum von 1962. d. h. der sogenannte „außerordentliche Ausdruck“ des Römischen Ritus nach der Aussage Ratzingers/Benedikts in besonderem Maße Bezugspunkt sein wird.

Im Hinblick auf die so verstandene „Reform der Reform“ soll (in den folgenden Reihen bei Kathnews) zuerst der Revision nachkonziliarer Reformen und der Korrektur von Fehlentwicklungen nachgegangen werden. In diesem Zusammenhang nennt Ratzinger/Benedikt XVI. namentlich fünf zentrale Punkte, die zu deren Korrektur führen müssen:

  • das rechte Gleichgewicht zwischen bewahrendem und schöferischem Element in der Liturgie
  • die Erstellung von Übersetzungen liturgischer Texte, die dem sakralen Charakter der Liturgie angemessen sind
  • den Erhalt der lateinischen Kultsprache;
  • die Wiederherstellung der Gebetsrichtung „zum Herrn“;
  • die Pflege der Musica Sacra.

Danach sollen – zweitens – mögliche Änderungen im Rahmen der „Reform der Reform“ im Missale Romanum Pauls VI. zur Sprache kommen.

Fortsetzung folgt.

Foto: Alte Messe – Bildquelle: Hans Krohn

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