Von einem „Abschied von Trient“ kann keine Rede sein

Zum 50jährigen Jubiläum des Abschlusses des Zweiten Vatikanischen Konzils hat Walter Kardinal Brandmülller einen lesenwerten Beitrag im Vatikan Magazin geschrieben.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 11. Dezember 2015 um 17:12 Uhr
Vaticanum II, Papst Paul VI.

Von Gero P. Weishaupt:

„Konzilien müssen vor dem Hintergund der Zeit verstanden werden, in der sie stattgefunden haben. Bei ihrem Verständnis ist aber auch das postkonziliare Lehramt zu berücksichtigen.“ Mit diesen Worten erfaßt das Vatican Magazin die Quintessenz eines lesenswerten Beitrags von Walter Kardinal Brandmüller in seiner Dezember-Ausgabe (2015, Jahrgang 9, Heft 12). Der Kardinal richtet sein Augenmerk auf Lumen gentium, die Kirchenkonstitution, Dignitatis humanae, die Erklärung über die Religionsfreiheit, und Nostra aetate, die Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen.

Nostra aetate und Dignitatis humanae: Die Kirche ist die einzige Heilsgemeinschaft

Es sei, so Kardinal Brandmüller, „die Erfahrung des Totalitarismus der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts und der gemeinsam erlittenen Verfolgungen gewesen, die Juden und Christen, Katholiken, Protestanten und Orthodoxe an ihre fundamentalen Gemeinsamkeiten erinnert haben. Das Bemühen um Ãœberwindung aller Gegnerschaft und ein neues Miteinander wurde allgemein als vom Herrn selbst auferlegte Pflicht emfpunden. In diesem Geist und vor dem Hintergrund gelesen, haben beide Dokumente“ – Nostra aetate und Dignitatis humanae – „mächtige Impulse gegeben“.

Schon wenige Jahrzehnte nach Konzilsende wurde namentlich im angelsächsischen Bereich eine theologische Sicht der nichtchristlichen Religionen entwickelt, die von mehreren mehr oder weniger gleichwertigen Heilswegen für den Menschen sprach und die christliche Mission darum für fragwürdig erklärte, kirchliche Verkündiung müsse, meinte man, darauf abzielen, dass etwa aus einem Muslim ein besserer Muslim werde.  … Vor diesem neu entstandenen Hintergrund konnte nun in der Tat die eine oder andere Formulierung in `Nostra aetate` missverstanden werden“.

Kardinal Brandmüller erinnert in diesem Zusammenhang an die Erklärung „Dominus Iesus“ der Glaubenskongregation, die fußend auf Vatikanum II und in der Absicht, es authentisch zu interpretieren, Jesus Christus „als den einzigen Weg zum Heil und die eine heilige, katholische und apostolische Kirche Jesu Christi als die einzige Heilsgemeinschaft für jeden Menschen unmissverständlich herausstellte“.

Lumen gentium: Die Katholische Kirche ist die wahre Kirche Christi

Dieselbe Erklärung gab auch eine authentische Interpretation zur Bedeutung des berühmten „subsistit in“ in Lumen gentium 8, so wie die Konzilsväter es verstanden haben. Es heißt dort in Nr. 8, dass die Kirche Christi in der Katholischen Kirche verwirklicht ist (subsistit). Kardinal Brandmüller erläutert hierzu: „Waren im ökumenischen Diskurs Äußerungen gefallen, die den Eindruck erwecken konten, die katholische Kirche sei nur eine von mehreren Erscheinungsformen der Kirche Jesu Christi, so hat die durch `Dominus Iesus“ bekräftigte Interpretation des `subsistit in`im Sinne `die katholische Kirche ist die Kirche Jesu Christi`, jedes Missverständnis ausgeräumt“.

 Dignitatis humanae setzt die Unantastbarkeit der Wahrheit voraus und verteidigt die Freiheit der Person

Schließlich geht Kardinal Brandmüller auf den Vowurf des Indifferentismus im Konzilsdekret Dignitatis humanae, dem Dokument über die Religionsfreiheit, ein. Ihm werde Indifferentismus, Verrat an der Wahrheit und Widerspruch zum „Syllabus errorum“ des seligen Pius IX. vorgeworfen. Doch hält dieser Vorwurf nicht stand, wenn man, so der Kardinal, berücksichtigt, dass „(b)eide Texte … in einem verschiedenen historischen Kontext entstanden (sind) und … auf verschiedene Situationen antworten“

„Der `Syllabus errorum` – wie schon vorher die Enzyklika „Mirari vos“ Gregors XVI. – zielte auf philosophische Bestreitung des Absolutheitsanspruches der Wahrehit, insbesondere der geoffenbarten Wahrheit durch den Indifferentismus und Relativismus. Pius IX. hatte betont, dass dem Irrtum kein Recht gebenüber der Wahrheit zukomme. `Dignitatis humanae` hingegen geht von einer anderen Situation aus, die durch jene Totalitarismen des zwanzigsten Jahrhunderts geschaffen worden war, die durch ideologischen Zwang die Freiheit des Individuums, der Person missachtet hat. Darüber hinaus hatten die Väter des Zweiten Vatikanums die politische Realität ihrer Zeit im Blick, die zwar unter veränderten Bedingungen, doch nicht in geringerem Maße die Freiheit der Person bedrohte. Datum ging es `Dignitatis humanae` nicht um die – unbestrittene – Unantastbarkeit der Wahrheit, sondern um die Freiheit des Menschen von jedem äußeren Zwang in Bezug auf religiöse Überzeugung.“ Der Autor schlussfolgert: „Der Syllabus verteidigte die Wahrheit, das Zweite Vatikanum die Freiheit der Person.“

Im Strom der Ãœberlieferung

Darüber hinaus widmet sich Kardinal Brandmüller in dem Beitrag des Vatican Magazin der Frage nach dem Verhältnis des Zweiten Vatikanischen Konzils zur gesamten Überlieferung der Kirche. Er erinnert den Leser an die Fußnoten der Konzilstexte. Kardinal Brandmüller nennt beispielhaft die Kirchenkonstitution Lumen gentium und stellt fest, „dass in diesem Text nicht weniger als zehn der vorausgegangenen Konzilien zitiert werden. Von ihnen wird das Erste Vatikansiche Konzil zwölf und das Tridentinum sechzehn Mal als Beleg angeführt.“ Daran sehe man schon, dass das Konzil sich keineswegs z. B. von Trient verabschiedet hat.

Auch die Anzahl der zitierten Päpste (Pius XII. 55 mal, Leo XIII. 17 mal, Pius XI. 12, um nur einige zu nennen) zeugen von der Verwurzelung des Konzils in der Tradition. Am eindrucksvollsten zeigte dies auch die reiche Präsenz der Kirchenväter in den Texten von Lumen gentium. Kardinal Brandmüller nennt namenlich Augustinus, Ignatius von Antiochien, Cyprian, Johannes Chrysostumus und Irenäus. „Ebenso sind auch die großen Theologen beziehungswiese Kirchenlehrer zitiert worden. Thomas von Aquin an zwölf Stellen, zusammen mit anderen sieben klingenden Namen.“ Alle diese Aufzählungen – so Kardinal Brandmüller – „zeigen, wie sehr die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils sich im Strom der Überlieferung stehend verstanden, eingebunden in den Prozess des Empfangens, der Weitergebens, der die raison d´etre der Kirche ist …“

Konzilstexte in Licht des postkonziliaren Lehramtes

Für die Interpretation der Konzilstexte sei das authentische Lehramt unerlässlich. Sie stelle den Kern der Konzilslehre heraus und mache mit ihrer authentischen Interpetation den Glauben und die Lehre der Kirche in der Gegenwart fruchtbar. Die Texte seien darum im „Licht des gesamten postkonziliaren Lehramts zu lesen und dessen Dokumente als Aktualisierung des Konzils zu verstehen“. Es handle sich um einen „Prozess aktiver Rezeption“, „der nun auch um der Einheit innerhalb der Kirche willen vollzogen werden muss“, so Kardinal Brandmüller.

Zur Ergänzung und Vertiefung der von Kardinal Brandmüller behandelten Konzilstexte verweise ich auf meine Beiträge in der Reihe „Vatikanum II“:

Lumen gentium, Art. 8: Extra Ecclesiam nulla salus. Außerhalb der Kirche ist kein Heil

Dignitatis humanae, Art. 1: Einführung

Nostra aetate, Art. 2: Ein Lichtstrahl der göttlichen Wahrheit

Foto: Papst Paul VI. in der Konzilsaula – Bildquelle: Lothar Wolleh / Wikipedia

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