Sacramentum caritatis

Papst Franziskus hat die Beweiskriterien nicht geändert

Ehenichtigkeitsverfahren sind durch das Motu Proprio „Mitis Iudex Dominus Iesus“ von Papst Franziskus zwar vereinfacht worden, an den Beweisvorgaben hat sich aber nichts geändert. Eine kirchenrechtliche Klarstellung von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 20. Februar 2017 um 14:26 Uhr

„Amoris laetitia“ – Hermeneutik der Reform in Kontinuität: Am vergangenen Samstag berichtete die „Die Tagespost“, dass der Erzbischof von Baltimore, William E. Lori,  in seinen diözesanen Richtlinien zur Anwendung von „Amoris laetitia“ die Seelsorger aufrief, das nachsynodale Schreiben von Papst Franziskus im Einklang mit dem bisherigen Lehramt, d.h. vor allem mit „Familiaris Consortio“, „Veritatis Splendor“ […]

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