Notlage

Was meint der Gesetzgeber mit „schwerer Notlage“?

Eine kirchenrechtliche Erwiderung auf eine Erklärung von Prof. Heribert Hallermann.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 20. April 2018 um 14:54 Uhr
Monstranz

Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt: In einem Gastbeitrag des Internetportals „katholisch.de“ vom 10. April 2018 unternahm der Kirchenrechtler Prof. Heribert Hallermann den Versuch zu erklären, „welcher Punkt“ in dem „Kommunionstreit der Bischöfe“ „strittig ist und wie eine Lösung aussehen könnte“. Bei dem „Kommunionstreit“ geht es bekanntlich um die Frage, ob der evangelische Partner […]

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