Grundgesetz

„Ehe fĂĽr alle“ – Normenkontrollklage nicht ausgeschlossen

Die Bayerische Staatskanzlei verfügte eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes zur „Ehe für alle“.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 7. September 2017 um 12:18 Uhr
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Von Gero P. Weishaupt: MĂĽnchen (kathnews). Wie die Bayerische Staatskanzlei mitteilte, werden drei Juristen mit einem juristischen Gutachten bezĂĽglich des Gesetztes zur „Ehe fĂĽr alle“ beauftragt. Der Deutsche Bundestag hatte im Sommer durch Mehrheitsbeschluss dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Inzwischen wurde es vom Bundespräsidenten unterschrieben. Es tritt am 1. Oktober in Kraft. „Ehe fĂĽr […]

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