Bundesverwaltungsgericht
Bundesverwaltungsgericht Leipzig „spielt Ball zurück“
Was das Urteil vom 26. September 2012 theologisch und kirchenrechtlich bedeutet. Ein Kommentar von Clemens Victor Oldendorf.
Erstellt von Clemens Victor Oldendorf am 27. September 2012 um 20:38 Uhr
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig ist ein teilweiser Kirchenaustritt aus einer Religionsgemeinschaft, die in der Bundesrepublik Deutschland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts genieĂźt, staatskirchenrechtlich nicht möglich. Das heiĂźt, dass es nicht möglich ist, eine solche Religionsgemeinschaft nur in ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu verlassen, ihr aber als Glaubensgemeinschaft weiterhin […]