„Sterbehilfe”: Portal der Bischofskonferenz lobt den problematischen Brand-Entwurf

Beihilfe zum Selbstmord nicht allgemein verboten.
Erstellt von Felizitas Küble am 20. Juni 2015 um 20:45 Uhr
Kreuzigung Christi

Lebensrechtler und überzeugte Christen fassen sich an den Kopf: „Katholisch.de”, das offizielle Internet-Portal der katholischen „Deutschen Bischofskonferenz”, stellt sich in einem Artikel vom 9. Juni 2015 allen Ernstes hinter den sog. „Brand-Entwurf” in puncto „Sterbehilfe” bzw. Euthanasie: Dieser Gesetzesentwurf will die Beihilfe zum Selbstmord (Suizid) nicht etwa allgemein verbieten, sondern lediglich die organisierte „Sterbehilfe” unter Strafe stellen. Die private „Beihilfe” (etwa durch Angehörige, „Nahestehende” sowie Ärzte/Pfleger) würde dann also nicht gesetzlich untersagt. Kürzlich hat die CDL diesen fatalen Standpunkt in einer Pressemeldung deutlich kritisiert: siehe hier.

Während nun die „Christdemokraten für das Leben” das verhängnisvolle Problem klar erkennen, würdigt „Katholisch.de” diesen inkonsequenten Entwurf, den die CDL zu Recht als „Brand-gefährlich” bezeichnet. Das Lob für einen derartigen Gesetzesvorschlag ist nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen das Lebensrecht, sondern letzten Endes ein erschreckender Verrat am 5. Gebot Gottes („Du sollst nicht morden”). „Katholisch.de” berichtet folgendes zum Brand-Entwurf: „Danach soll die Beihilfe zur Selbsttötung zwar grundsätzlich straffrei bleiben. Die gewerbsmäßige, also auf Gewinn ausgerichtete Suizidbeihilfe und die geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte Beihilfe zur Selbsttötung soll aber verboten und sanktioniert werden. Die katholische Kirche lobte den Entwurf. Er schlage eine „maßvolle Justierung der bestehenden, im Vergleich zu anderen Ländern liberalen Rechtslage in Deutschland vor”, erklärte der Leiter der Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten.“

Wenn es um das Lebensrecht und damit und ein fundamentales Rechtsgut geht, genügt ein „kleineres Übel” nicht; also reicht es nicht aus, lediglich die gewerbliche und organisierte „Sterbehilfe” zu verbieten. Zudem hätte man gerne gewußt, weshalb dieser Artikel sowie der zitierte Karl Jüsten mit seiner Stellungnahme den Eindruck erweckt, als sei „die” Katholische Kirche auf Seiten des Brand-Entwurfs. Uns ist durchaus bekannt, daß es katholische Oberhirten hierzulande gibt, die den hervorragenden Sensburg-Dörflinger-Entwurf befürworten. Nun hätte man dem Verfasser des Artikels noch zugutehalten können, daß er den konsequenten Gesetzentwurf der CDU-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger vielleicht nicht kennt; dieser sieht ein ausnahmsloses Verbot jeder Beihilfe zur Selbsttötung vor, wie es zB. auch in unserem Nachbarland Österreich gesetzlich der Fall ist. (Näheres zu diesem positiven Entwurf hier: )

Aber der Autor von „Katholisch.de” kennt diesen Gesetzesentwurf sehr wohl und bezeichnet ihn als „bislang strengsten”: „Den bislang strengsten Gesetzentwurf haben die CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger vorgelegt, der die Beihilfe zur Selbsttötung auch in Einzelfällen verbieten will.” Das Portal der Bischofskonferenz sieht offenbar keinen Grund, diesen „strengsten” Entwurf angemessen zu loben – stattdessen wird der äußerst problematisch Brand-Entwurf ausdrücklich gewürdigt. Erfreulich ist es hingegen, daß der medizinethische Wissenschaftler Prof. Dr. med. Axel W. Bauer den ausgezeichnet klaren Entwurf der CDU-Parlamentarier Sensburg & Dörflinger lobt.

Textquelle: Christliches Forum

Foto: Kreuzigung Christi – Bildquelle: Manuel Gómez

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