Papstaussage fehlinterpretiert und manipuliert

Im November 2015 besuchte Papst Franziskus eine evangelisch-lutherische Kirche in Rom. Bei der Gelegenheit hat er u.a. über das Verhältnis mit der katholischen Kirche gesprochen. Medien berichteten daraufhin aufgrund einer Aussage des Papstes, er habe angedeutet, dass gemischt konfessionelle Eheleute – nach einer Gewissensprüfung – eventuell gemeinsam zur Kommunion gehen könnten.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 4. April 2016 um 11:10 Uhr
Papst Franziskus

Der römische Kirchenrechtler Stefan Mückl hat in einem Interview für CNA darglegt, dass die Aussage des Papstes von den Medien fehlinterpretiert, ja sogar manipuliert worden ist. Mückl zeigt auf, welche Möglichkeiten ein gemischt konfessionelles Paar hat, das sich nach einer gemeinsamen Kommunion sehnt.

Das Interview führte Anian Christoph Wimmer

Herr Professor Mückl, in der evangelisch-lutherischen Kirche Roms hat Papst Franziskus angedeutet, es gebe eventuell einen Weg, wie gemischt konfessionelle Ehepaare gemeinsam zur Kommunion gelangen könnten; unter anderem durch Gebet und Prüfung des eigenen Gewissens. Wie bewerten Sie die Aussagen, bzw. die Reaktionen darauf?

MĂśCKL: In der Tat lehrt die Kirche, daĂź die Gläubigen ihr Gewissen prĂĽfen sollen, bevor sie zur Kommunion gehen. Damit folgt sie dem dringenden Aufruf des Apostels Paulus im 1. Korintherbrief: „Jeder soll sich selbst prĂĽfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon iĂźt und trinkt, ohne zu bedenken, daĂź es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er iĂźt und trinkt.“ (1 Kor 11,28-29). Denn „Kommunion“ bedeutet das Eintreten in die innigste Gemeinschaft mit dem gestorbenen und auferstandenen Herrn, und daher muĂź jeder Gläubige sorgsam sein Gewissen erforschen, ob dieser Gemeinschaft etwas im Wege steht.

„Kommunion“ bedeutet neben der Gemeinschaft mit dem Herrn noch etwas weiteres: Das Eintreten in die Gemeinschaft der Kirche, der die Verwaltung dieses Geheimnisses aufgetragen ist: „Tut dies zu meinem Gedächtnis.“ – Wer die Kommunion empfängt, drĂĽckt damit seinen Glauben an die Lehre zum Geheimnis der Eucharistie aus: Er bekennt das „Geheimnis des Glaubens“ und sagt „Amen“ zu den Worten „Der Leib Christi“. Dieser Glaube ist untrennbar von der eigenen Zugehörigkeit zu dieser Kirche als der Gemeinschaft der Gläubigen.

Die Aussagen des Papstes lassen wenig Spielraum fĂĽr Interpretationen. Zunächst: Das Wort „Gewissen“ hat der Papst ĂĽberhaupt nicht verwendet – was nur folgerichtig ist, denn ob jemand zur Kirche gehört, steht nach objektiven Kriterien fest und ist keine Frage des Gewissens. Liest man die Antwort des Papstes genau, gibt er gerade keine Antwort auf die ihm gestellte Frage nach dem „Ob“ und „Wann“ eines gemeinsamen Kommuniongangs, vielmehr sagt er deutlich, er wĂĽrde nie wagen, dazu die Erlaubnis zu geben, da dies nicht in seiner Kompetenz liege. Alles weitere sind – von den Aussagen des Papstes – nicht gedeckte Interpretationen.

Was sagt denn das Kirchenrecht zu dieser Frage? Gibt es da nicht eine klare Regelung?

So ist es: Im Grundsatz können nur katholische Gläubige bei katholischen Spendern die Sakramente empfangen (c. 844 § 1 CIC). Davon gibt es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen für die Angehörigen der getrennten orientalischen Kirchen (c. 844 § 3 CIC). Und schließlich besteht unter engen Voraussetzungen auch für andere, nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen die Möglichkeit, von katholischen Spendern die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung zu erlangen (c. 844 § 4 CIC): ein Spender der eigenen Gemeinschaft steht nicht zur Verfügung, hinsichtlich dieser Sakramente wird der katholische Glaube bekundet und die allgemeine Voraussetzung der rechten Disposition ist gewahrt. Alle diese Kautelen greifen nur ein, wenn sich der nichtkatholische Christ in Todesgefahr befindet oder eine andere schwere Notlage vorliegt. Damit ist eindeutig, daß es sich um Extremsituationen handelt, nicht aber um Konstellationen des gewöhnlichen Lebens wie eine konfessionsverschiedene Ehe.

Das Kirchenrecht bildet freilich nur den rechtlichen Rahmen dessen, was in der Substanz die Theologie vorgibt. So hat sich der heilige Papst Johannes Paul II. in seiner letzten Enzyklika Ecclesia de Eucharistia im Jahr 2003 auch eingehend zu dieser Frage geäuĂźert, in Nummer 45 und 46. Demnach ist “die getreue Einhaltung aller in dieser Materie festgelegten Normen … Ausdruck und zugleich Garantie der Liebe zu Jesus Christus im heiligsten Sakrament, zu den BrĂĽdern und Schwestern anderer christlicher Konfessionen, denen wir das Zeugnis der Wahrheit schulden, wie auch zum Auftrag, die Einheit zu fördern.”

Was wĂĽrden Sie gemischt konfessionellen Ehepaaren raten, die sich danach sehnen, gemeinsam zur Kommunion zu gehen?

MÜCKL: Der Papst selbst hat auf zwei wesentliche Aspekte aufmerksam gemacht: Zum einen die immer tiefere Besinnung auf die Taufe als gemeinsame Basis, zum zweiten auf die Teilnahme der Ehepaare an der heiligen Messe. Diese besitzt – für Katholiken wie für Nicht-Katholiken – auch dann ihren Wert und bringt reiche geistliche Früchte, wenn man nicht kommuniziert.

Vor allem wird es diesen Ehepaaren helfen, ihre Sehnsucht recht zu verstehen, sich gemeinsam immer tiefer auf den Glauben der Kirche an die Eucharistie zu besinnen – was die Eucharistie in vollem Sinn ist, was sie ausmacht. Es geht um weit mehr als, wie in einigen Stellungnahmen zu lesen war, um eine bloĂźe „Mahlgemeinschaft“. So sollte das Verlangen nach der Kommunion zuallererst Sehnsucht nach der Begegnung mit dem eucharistischen Herrn sein, nicht aber ein BedĂĽrfnis nach menschlicher Gemeinsamkeit. Die Einheit aller Gläubigen, welche Auftrag des Herrn (Joh 17) wie Ziel der Kirche ist, kann allein Geschenk des Herrn sein, nicht aber Produkt menschlichen Handelns.

Foto: Papst Franziskus – Bildquelle: Kathnews

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