Lumen gentium, Artikel 26
Einleitung von Gero P. Weishaupt:
Nach dem munus docendi, dem VerkĂŒndigungsdienst der Bischöfe (LG, Art. 24 und 25), thematisiert Lumen gentium Artikel 26 das munus sanctificandi, den Heiligunsdienst der Bischöfe, wobei die KonzilsvĂ€ter aus dem reichen Schatz der heiligen Schrift, der KirchenvĂ€ter und liturgischer Texte schöpfen. Die Bischöfe, die die FĂŒlle des Weihesakramentes empfangen haben, sind âVerwalter der Gnade des höchsten Priestertumsâ und zwar âvorzĂŒglich in der Eucharistieâ, die sie entweder selber darbringen oder darbringen lassen durch die Priester. Wo immer das eucharistische Opfer gefeiert wird in Einheit und Gemeinschaft mit dem Bischof, da ist die Kirche Christi gegenwĂ€rtig, lebt und wĂ€chst sie.
In Einheit mit der Universalkirche
Weil der Bischof âVerwalter der Gnade des höchsten Priestertumsâ ist, kommt ihm auch die höhere Ordnung und Leitung ĂŒber die Spendung der Sakramente (und Sakramentalien) in seinem Teil des Volkes Gottes zu, dem er durch die kanonische Sendung zugeordnet ist, allerdings immer in Einheit mit dem Papst und dem gesamten Bischofskollegium. Diözesanes Recht muss darum stets in Einheit mit dem ihm ĂŒbergeordneten universalkirchlichen Recht stehen.
Sorge um die liturgische Ordnung
Da liturgische MissbrĂ€uche Glauben und Kirche schĂ€digen, hat der Bischof sie in seiner Diözese abzustellen und, wenn es erforderlich, disziplinar- oder strafrechtlich zu ahnden. Darum bestimmt der kirchliche Gesetzgeber: âEr (der Bischof) hat darauf zu achten, dass sich kein Missbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in bezug auf den Dienst am Wort, die Freier der Sakramente und Sakramentalien, die Vereherung Gottes und der Heiligen âŠâ (can. 392 § 2).
Texte von Lumen gentium, Artikel 26
Der Bischof ist, mit der FĂŒlle des Weihesakramentes ausgezeichnet, „Verwalter der Gnade des höchsten Priestertums“ , vorzĂŒglich in der Eucharistie, die er selbst darbringt oder darbringen lĂ€Ăt und aus der die Kirche immerfort lebt und wĂ€chst. Diese Kirche Christi ist wahrhaft in allen rechtmĂ€Ăigen Ortsgemeinschaften der GlĂ€ubigen anwesend, die in der Verbundenheit mit ihren Hirten im Neuen Testament auch selbst Kirchen heiĂen. Sie sind nĂ€mlich je an ihrem Ort, im Heiligen Geist und mit groĂer Zuversicht (vgl. 1 Thess 1,5), das von Gott gerufene neue Volk. In ihnen werden durch die VerkĂŒndigung der Frohbotschaft Christi die GlĂ€ubigen versammelt, in ihnen wird das Mysterium des Herrenmahls begangen, „auf daĂ durch Speise und Blut des Herrn die ganze Bruderschaft verbunden werde“. In jedweder Altargemeinschaft erscheint unter dem heiligen Dienstamt des Bischofs das Symbol jener Liebe und jener „Einheit des mystischen Leibes, ohne die es kein Heil geben kann“. In diesen Gemeinden, auch wenn sie oft klein und arm sind oder in der Diaspora leben, ist Christus gegenwĂ€rtig, durch dessen Kraft die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche geeint wird (90). Denn „nichts anderes wirkt die Teilhabe an Leib und Blut Christi, als daĂ wir in das ĂŒbergehen, was wir empfangen.
Jede rechtmĂ€Ăige Eucharistiefeier steht unter der Leitung des Bischofs, dem die Pflicht ĂŒbertragen ist, den christlichen Gottesdienst der göttlichen MajestĂ€t darzubringen und zu betreuen gemÀà den Geboten des Herrn und den Gesetzen der Kirche, die durch seine besondere VerfĂŒgung fĂŒr die Diözese nĂ€her bestimmt werden. So spenden die Bischöfe durch Gebet und Arbeit fĂŒr das Volk vielfĂ€ltige und reiche Gaben von der FĂŒlle der Heiligkeit Christi aus. Durch den Dienst des Wortes teilen sie die Kraft Gottes den Glaubenden zum Heil mit (vgl. Röm 1,16), und durch die Sakramente, deren geregelte und fruchtbare Verwaltung sie mit ihrer AutoritĂ€t ordnen, heiligen sie die GlĂ€ubigen. Sie leiten die Taufspendung, die Anteil am königlichen Priestertum Christi gewĂ€hrt. Sie sind die erstberufenen Firmspender, sie erteilen die heiligen Weihen und regeln die BuĂdisziplin. Ferner ermahnen und unterweisen sie sorgsam ihr Volk, daĂ es in der Liturgie und vorzĂŒglich im MeĂopfer seinen Anteil glĂ€ubig und ehrfĂŒrchtig erfĂŒlle. SchlieĂlich mĂŒssen sie ihre Anbefohlenen mit dem Beispiel ihres Lebenswandels voranbringen, ihr eigenes sittliches Verhalten vor allem Bösen bewahren und nach KrĂ€ften mit der Hilfe des Herrn zum Guten hin wandeln, damit sie zusammen mit der ihnen anvertrauten Herde zum ewigen Leben gelangen.
Foto: Bischof Friedhelm Hofmann von WĂŒrzburg – Bildquelle: FAW WĂŒrzburg