Lumen gentium, Artikel 21

Die sakramentale BegrĂŒndung des Bischofsamtes.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 30. August 2014 um 13:17 Uhr
Vaticanum II, Konzilseröffnung

Einleitung von Gero P. Weishaupt:

Durch das Bischofsamt, so die KonzilsvĂ€ter im ersten Abschnitt des Artikel 21 von Lumen gentium, ist Christus seiner Kirche gegenwĂ€rtig und wirkt in ihr. Denn das Bischofsamt verleiht die FĂŒlle der seinsmĂ€ĂŸigen Teilhabe am dreifachen Amt Christi als des Priesters, Lehrers und Hirten seiner Kirche.

Authentische Lehre der Kirche von der SakramentalitÀt des Bischofsamtes

Unter Verweis auf das Konzil von Trient heben die KonzilsvĂ€ter hervor, dass die Bischöfe durch die Handauflegung den von den Aposteln empfangenen Heiligen Geist bei der Bischofsweihe selber empfangen. Mit Berufung auf Dokumente der Liturgie und der KirchenvĂ€ter, also der Tradition, wird sodann die SakramentalitĂ€t der Bischofsweihe gelehrt: „Die Heilige Synode lehrt aber, daß durch die Bischofsweihe die FĂŒlle des Weihesakramentes ĂŒbertragen wird.“ Die von Theologen des Hochmittelalters bestrittene SakramentalitĂ€t der Bischofsweihe thematisieren die KonzilsvĂ€ter bewußt nicht. Es war vor allem Petrus Lombardus der, unter Berufung auf den heiligen Hieronymus, die Meinung vertrat, die Bischofsweihe sei kein Sakrament, sondern lediglich ein Sakramentale. Das Zweite Vatikanische Konzils lehrt nun mit der AutoritĂ€t des außerordentlichen authentischen Lehramtes der Kirche (man beachte das lateinische Verb docet in diesem Zusammenhang [= sie – die Heilige Synode – lehrt], dass durch die Bischofsweihe die „FĂŒlle des Weihesakramentes ĂŒbertragen wird“ (plenitudinem … conferri sacramenti ordinis), d.h. die Ganzheit des heiligen Dienstamtes. Das „einfache“ Amtspriestertum leitet sich mithin von dieser FĂŒlle der Bischofsamtes, das das volle Priestertum umfaßt, ab. Diese Konzilslehre von der SakramentalitĂ€t der Bischofsweihe , wenngleich (noch) kein Dogma, hat einen hohen Grad und muss als definitiv (Ives Congar) angesehen werden.

Text von Lumen gentium Artikel 21

In den Bischöfen, denen die Priester zur Seite stehen, ist also inmitten der GlĂ€ubigen der Herr Jesus Christus, der Hohepriester, anwesend. Zur Rechten des Vaters sitzend, ist er nicht fern von der Versammlung seiner Bischöfe, sondern vorzĂŒglich durch ihren erhabenen Dienst verkĂŒndet er allen Völkern Gottes Wort und spendet den Glaubenden immerfort die Sakramente des Glaubens. Durch ihr vĂ€terliches Amt (vgl. 1 Kor 4,15) fĂŒgt er seinem Leib kraft der Wiedergeburt von oben neue Glieder ein. Durch ihre Weisheit und Umsicht endlich lenkt und ordnet er das Volk des Neuen Bundes auf seiner Pilgerschaft zur ewigen Seligkeit. Diese Hirten, die ausgewĂ€hlt sind, die Herde des Herrn zu weiden, sind Diener Christi und Ausspender der Geheimnisse Gottes (vgl. 1 Kor 4,1). Ihnen ist das Zeugnis fĂŒr die frohe Botschaft von der Gnade Gottes anvertraut (vgl. Röm 15,16; Apg 20,24) und der Dienst des Geistes und der Gerechtigkeit in Herrlichkeit (vgl. 2 Kor 3,8-9).

Um solche Aufgaben zu erfĂŒllen, sind die Apostel mit einer besonderen Ausgießung des herabkommenden Heiligen Geistes von Christus beschenkt worden (vgl. Apg 1,8; 2,4; Joh 20,22-23). Sie hinwiederum ĂŒbertrugen ihren Helfern durch die Auflegung der HĂ€nde die geistliche Gabe (vgl. 1 Tim 4,14; 2 Tim 1,6-7), die in der Bischofsweihe bis auf uns gekommen ist. Die Heilige Synode lehrt aber, daß durch die Bischofsweihe die FĂŒlle des Weihesakramentes ĂŒbertragen wird. Sie heißt ja auch im liturgischen Brauch der Kirche wie in den Worten der heiligen VĂ€ter das Hohepriestertum, die Ganzheit des heiligen Dienstamtes. Die Bischofsweihe ĂŒbertrĂ€gt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter der Lehre und der Leitung, die jedoch ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums ausgeĂŒbt werden können. Aufgrund der Überlieferung nĂ€mlich, die vorzĂŒglich in den liturgischen Riten und in der Übung der Kirche des Ostens wie des Westens deutlich wird, ist es klar, daß durch die Handauflegung und die Worte der Weihe die Gnade des Heiligen Geistes so ĂŒbertragen und das heilige PrĂ€gemal so verliehen wird, daß die Bischöfe in hervorragender und sichtbarer Weise die Aufgabe Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, innehaben und in seiner Person handeln. Sache der Bischöfe ist es, durch das Weihesakrament neue ErwĂ€hlte in die Körperschaft der Bischöfe aufzunehmen.

Foto: Vaticanum II, Konzilseröffnung – Bildquelle: Peter Geymayer / Wikipedia

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