Kritik an Würdigung von „Donum vitae“ durch den Erzbischof von München

Eine Presse-Erklärung des "Zusammenschluss papsttreuer Vereinigungen" (ZpV).
Erstellt von Felizitas Küble am 28. Januar 2018 um 09:50 Uhr
Frauenkirche in München

Kardinal Reinhard Marx, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, schreibt in einem Brief an das ZdK: „Es besteht kein Zweifel, dass das Ziel von Donum vitae ebenso wie das der bischöflich verantworteten Schwangerenberatung der Schutz des ungeborenen Menschen ist.“ Der Münchner Erzbischof zieht daraus den Schluss, dass ehemalige Mitarbeiter von Donum vitae auch in kirchlichen Beratungsstellen arbeiten könnten, was bisher untersagt war.

Um dem kurzen Gedächtnis aufzuhelfen:

Donum vitae ist eine Protestgründung gegen die eindeutige Anordnung Papst Johannes Pauls II., keine Beratungsscheine mehr auszustellen, da sie den Mord am Ungeborenen ermöglichen und staatsrechtlich straffrei machen. Donum vitae wurde eindeutig nur deshalb gegründet für eben diese Schwangeren-Beratung mit „Tötungslizenz“ (so nannte Erzbischof Dyba den Beratungsschein).

Wer aber auf diese Weise zum Mord an einem unschuldigen Menschen die Hand reicht und ihn ermöglicht, auch indirekt, verfällt der Tatstrafe der Exkommunikation. Dies gilt vor Gott für jeden, sei er Kardinal oder Obdachloser. – Wie steht es eigentlich um das Bewußtsein dieser Hirten hinsichtlich ihrer Verantwortung vor Gott?

Reinhard Dörner, ZpV-Vorsitzender – Internet: ZpV

Foto: Frauenkirche in München – Bildquelle: Kathnews

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung