Kommunionstreit geht weiter

Paderborner Erzbischof will evangelische Partner in AusnahmefÀllen zur Kommunion zulassen. Kathnews-Chefredakteur Andreas Gehrmann stellt dem Kirchenrechtler Dr. Gero P. Weishaupt einige Fragen zum aktuellen Kommunionstreit.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 2. Juli 2018 um 14:20 Uhr
Kelch

Der Kommunionstreit ist nach der ErklĂ€rung des StĂ€ndigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz noch nicht beendet. Papst Franziskus nannte die pastorale Handreichung, die nun als „Orientierungshilfe“ von der DBK an die Bischöfe ergangen ist, „unreif zur Veröffentlichung“. Trotzdem setzt ein Bischof bereits die Orientierungshilfe in seiner Diözese um. Andreas Gehrmann, Chefredakteur von Kathnews, interviewte den Kirchenrechtler und Mitarbeiter von Kathnews, Dr. Gero P. Weishaupt.

Kathnews: Hw. Dr. Weishaupt, Sie haben sich schon mehrmals zum Kommunionstreit der deutschen Bischöfe hier bei Kathnews geĂ€ußert. Was sagen Sie dazu, dass der Paderborner Erzbischof Becker laut Medienberichten eine „Einordnung vorgetragen und Erwartung formuliert“ hat, „dass sich alle Seelsorger im Erzbistum Paderborn mit der Orientierungshilfe intensiv vertraut machen und entsprechend seelsorglich verantwortbar handeln“. Handelt ein Priester ungehorsam, wenn er trotz Weisung seines Bischofs anders handelt?

Weishaupt: ZunĂ€chst muss ich sagen, dass mich die Maßnahme des Erzbischofs von Paderbron sehr ĂŒberrascht hat, weil der StĂ€ndige Rat der Deutschen Bischofskonferenz vorab in seiner ErklĂ€rung zur „Orientierungshilfe“ fĂŒr die Bischöfe in Sachen Zulassung evangelischer Partner einer konfessionverschiedenen Ehe zur heiligen Kommunion zunĂ€chst noch gar kein grĂŒnes Licht fĂŒr deren Umsetzung gegeben hatte. Denn wir warten auf die Antwort aus Rom auf die Frage, was denn nun mit der „schweren Notlage“, von der can. 844 § 4 spricht, gemeint ist. Fest steht: Die kanonistische Wissenschaft lehrt in Bezug auf die Interpretation der „schweren Notlage“, dass damit keine konfessionverschiedene Ehe gemeint ist, bisherige diesbezĂŒgliche Aussagen des pĂ€pstlichen Lehramtes haben eine konfessionsverschiedene Ehe als „schwere Notlage“ ausgeschlossen und entsprechend haben bereits bestehende AusfĂŒhrungsbestimmungen oder Dekrete anderer Bischofskonfrenzen zu can. 844 § 4 keinerlei Hinweise auf eine „konfessionverschiedene Ehe“ erkennen lassen, die eine solche schwere Notlage begrĂŒnden wĂŒrde.

Insofern glaube ich nicht, dass die nun zu erwartende Antwort aus Rom hier eine andere Deutung geben wird. Diese Antwort gilt es abzuwarten. Darauf hat auch noch der Regensburger Bischof Voderholzer in einem Interview der „Tagespost“ letzte Woche hingewiesen. Aus diesem Grunde schon kann de Orientierunghilfe jetzt noch gar nicht umgesetzt werden. Die Anweisung des Paderborner Erzbischofs entbehrt daher einer Autorisierung durch Rom. Außerdem hat Papst Franziskus selber gesagt, dass die pastorale Handreichung bzw. die Orientierungshilfe „nicht reif“ sei. Etwas, was noch unreif ist, ja theologisch und kirchenrechtlich höchst umstritten, kann niemals Grundlage fĂŒr eine Orientierungshilfe sein. Wenn die pastorale Handreichung bzw. die Orientierungshilfe nicht reif zur Veröffentlichung ist, dann ist es mir völlig unerklĂ€rlich, wie Kardinal Marx und nun Erzbischof Becker auf deren Umsetzung geradezu hindrĂ€ngen. Was soll das? Was bezwecken sie damit? Damit ist doch Chaos in der Kirche vorprogrammiert. Einem Vorpreschen in der Ökumene hat der Papst eine Absage erteilt. Auch in Bezug auf die anderen Bischöfe, die auf die Stellungsnahme aus Rom warten, finde ich die ĂŒberstĂŒrzte Maßnahme des Paderborner Oberhirten alles andere als vernĂŒnftig. Sie ist pastoral unklug.

Es gilt daher fĂŒr alle – Bischöfe und Priester – die authentische Interpretation aus Rom erst einmal abzuwarten. Wenn diese eine konfessionsverschiedene Ehe weiterhin wie bisher nicht als „schwere Notlage“ ansieht, dann ist die Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz mit der Vorgabe, im Einzelfall doch die Kommunion su spenden, hinfĂ€llig. Sie mĂŒsste im Hinblick auf die authentische Interpretation aus Rom neu formuliert werden.

Kathnews: Wie sieht es mit den Laien aus, die als Kommunionhelfer die hl. Kommunion spenden? Sind diese dazu verpflichtet die Weisung ihres Bischofs umzusetzen?

Weishaupt: Gesetzt den Fall, dass die römische Antwort auch eine konfessionverschieden Ehe als „schwere Notlage“ deutet – was nicht zu erwarten ist -, dann wĂ€ren die Kommunionhelfer wie die Priester daran gebunden. Allerdings ginge es ja um EinzelfĂ€lle, also um Ausnahmen. Dieser muss immer ein seelsorgliches GespĂ€ch mit dem evangelischen Partner vorangehen, um festzustellen, ob tatsĂ€chlich ein „geistliches BedĂŒrfnis“ vorliegt. Dieses seelsorgliche GesprĂ€ch hat der Pfarrer vor Ort zu fĂŒhren. Wenn er der Überzeugung ist, dass der evangelische Partner in einer geistlichen Not verkehrt, kann er dem Kommunionhelfer entsprechende Weisung erteilen. Da es sich bei der „Orientierunghilfe“ aber nicht um ein Gesetz handelt, sondern um Hinweise und Hilfen fĂŒr die Seelsorger, ist niemand daran gebunden – auch nicht ein Kommunionhelfer –, wenn er im Gewissen davon ĂŒberzeugt ist, dass einem evangelischen Partner die heilige Kommunion nicht gespendet werden darf.

Kathnews: Kann man sagen, dass hiermit die Spaltung der Katholischen Kirche in Deutschland öffentlich vollzogen ist?

Weishaupt: Der MĂŒnsteraner Kirchenrechtler Thomas SchĂŒller, dem ich anonsten sehr kritisch gegenĂŒberstehe, hat im Zusammenhang mit der „Orientierungshilfe“ etwas Richtiges erkannt: Er warnte in der „Frankfurter Rundschau“ von einem „pastoralen Flickenteppich“. FĂŒr die Liberalen bleibe nun viel Spielraum, andere werden die bisherige Praxis beibehalten. Schon wegen der unterschiedlichen Praxis der Kommunion fĂŒr wiederverheiratete Geschiedene sprachen hohe Kirchenvertreter von einem „Schisma“. Es ist doch absurd, dass in Polen wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion zugelassen werden, weil die polnischen Bischöfe „Amoris laetitia“ im Licht des bisherigen Lehramtes interpretieren, wĂ€hrend das in Deutschland anders gesehen wird und daher wiederverheiratete Geschiedene in EinzelfĂ€llen zur Kommunion zugelassen werden können. Man ĂŒbersieht jedoch: Die Sakramentendisziplin kann nicht von der Glaubenslehre getrennt werden. Die unterschiedlichen Praktiken haben das Potenzial zu einer Kirchenspaltung, latent ist das Schisma schon lange RealitĂ€t.

Kathnews: Wird durch die sogenannte Orientierungshilfe der Sinn und die Notwendigkeit des Bußsakramentes ausgehebelt?

Weishaupt: Das Kirchenrecht fordert von den Christen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, dass sie, „(w)enn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs beziehungweise der Bischofskonferenz eine andere schwere Notalge dazu drĂ€ngt“, die heilige Kommunion empfangen können, „sofern sie bezĂŒglich dieser Sakramente (Buße, Krankensalbung, Eucharistie) den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind“. Disponiert sind sie diese nichtkatholischen Christen u.a., wenn sie sich keiner schweren SĂŒnde bewußt sind. Hier gelten dieselben Voraussetzungen fĂŒr den Kommunionempfang, wie sie can. 916 fĂŒr alle Katholiken verlangt: „Wer sich einer schweren SĂŒnde bewusst ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen 
“. Bei der Vorbereitung auf den Empfang der heiligen Kommunion ist es Aufgabe des Seelsorger, darauf zu achten, dass der evangelische Christ entsprechend disponiert ist. Ist er sich einer schweren SĂŒnde bewußt, muss er vorher beichten.

Man erkennt schon leicht hieran, wie absurd das Ganze im Grunde ist. Wenn ein Protestant in einer konfessionsverschiedenen Ehe ein „geistliches BedĂŒrfnis“ nach der heiligen Euchristie verspĂŒrt, dann sollte die Seelsorge auf die Konversion dieses evangelischen Christen zur Katholischen Kirche hinarbeiten. Wenn das Herz „brennt“ nach der Wahrheit und der FĂŒlle des Glaubens, dann sollten die Seelsorger den Betreffenden nicht da stehen lassen, wo er steht, sondern ihn abholen und hinfĂŒhren und begleiten zur FĂŒlle des Glaubens, zur FĂŒlle des Kircheseins, und das heißt hinfĂŒhren zur Katholischen Kirche. Das ist die einzig richtige pastorale Haltung in diesem Fall.

Kathnews: Was meint der Gesetzgeber eigentlich mit einer „Notlage“?

Weishaupt: Nach der herkömmlichen Lehre, gestĂŒtzt auf Aussagen des pĂ€pstlichen Lehramtes, meint der Gesetzgeber damit objektive UmstĂ€nde wie Naturkatastrophen, Kriege, Verfolgungen, Gefangenschaft. So deuten auch die „schwere Notlage“ die anderen Bischofskonferenzen in der Welt. Eine konfessionsverschiedene Ehe fĂ€llt nicht darunter. Das wĂ€re ja auch wieder absurd. Denn wenn die Kirche einerseits eine solche Ehe erlaubt, dann kann sie sie nicht gleichzeitig zu einer Notlage erklĂ€ren.

Kathnews: MĂŒsste die Ökumene an sich nicht komplett als Notlage betrachtet werden?

Weishaupt:Absolut nicht. Ökumene ist keine Notlage, Ökumene ist notwendig. Die Spaltung der Christen ist ein Skandal und ein schweres Hindernis fĂŒr die VerkĂŒndigung des Evangeliums. In der Ökumene geht es darum, diese unsĂ€gliche Spaltung zu ĂŒberwinden. Ziel der Ökumene ist nach den unzweideutigen Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils die völlige Eingliederung der nicht katholischen Christen in die Katholische Kirche. Ich zitiere das Ökumenisdekret „Unitatis redintegratio“ hier:

„Dennoch erfreuen sich die von uns getrennten BrĂŒder, sowohl als einzelne wie auch als Gemeinschaften und Kirchen betrachtet, nicht jener Einheit, die Jesus Christus all denen schenken wollte, die er zu einem Leibe und zur Neuheit des Lebens wiedergeboren und lebendig gemacht hat, jener Einheit, die die Heilige Schrift und die verehrungswĂŒrdige Tradition der Kirche bekennt. Denn nur durch die katholische Kirche Christi, die das allgemeine Hilfsmittel des Heiles ist, kann man Zutritt zu der ganzen FĂŒlle der Heilsmittel haben. Denn einzig dem Apostelkollegium, an dessen Spitze Petrus steht, hat der Herr, so glauben wir, alle GĂŒter des Neuen Bundes anvertraut, um den einen Leib Christi auf Erden zu konstituieren, welchem alle völlig eingegliedert werden mĂŒssen, die schon auf irgendeine Weise zum Volke Gottes gehören.“ (UR, Art. 3).  

Wenn die völlige Eingliederung der evangelischen Christen vollzogen ist, dann ist auch der Empfang der heiligen Kommunion möglich. Denn Eucharistiegemeinschaft setzt Kirchengemeinschaft voraus.

Kathnews: Ist der Schaden fĂŒr die Ökumene insgesamt nicht grĂ¶ĂŸer als der Nutzen? Wird das VerhĂ€ltnis der Katholischen Kirche zur Orthodoxie durch die Orientierungshilfe nicht sogar beschĂ€digt werden?

Weishaupt: Der Grundsatz: „Eucharistiegemeinschaft setzt Kirchengemeinschaft voraus“ ist gerade auch ein theologisches Kernanliegen der Orthodoxie, das heißt der Ostkirchen. Der griechisch-orthodoxe Metropolit Auguostinos sagte noch auf dem Katholikentag in MĂŒnster vor wenigen Wochen, zwar wollten alle Christen Ökumene, doch mĂŒsse man vor der Hut sein, neue Spaltungen zu verursachen. „Wir mĂŒssen alle aufpassen“ warnte er. „Es kann sein, dass man in der Absicht, zu einigen, Schismen bewirkt“. Darum mĂŒssten die Christen in Deutschland die Fragen zum Abendmahl, zur Kommunion und des davon nicht zu trennenden KirchenverstĂ€ndnisses „sauber klĂ€ren“. Die Eucharistiegemeinschaft setze notwendig die Kirchengemeinschaft voraus. Einer „Ökumene von unten“ erteilte der orthodoxe Metropolit eine deutliche Absage. „Wenn die GlĂ€ubigen die Einheit ohne Theologen und Bischöfe `machen‘ wollten, ‚wĂ€re das fĂŒr mich eine Katastrophe‘.

Ich möchte nicht sagen, dass das VerhÀltnis der Katholischen Kirche zur Orthodoxie durch die Orientierungshilfe beschÀdigt wird, aber es kann die Beziehung mit den orthodoxen Christen belasten.

Kathnews: Wie gestaltet man die Kommunion bei einer konfessionsverschiedenen Trauung?

Weishaupt: Bei einer konfessionsverschiedenen Trauung gilt grundsĂ€tzlich, dass die Feier nicht in einer Messe gefeiert wird, sondern in einem Wortgottesdienst ohne Kommunionspendung. Wenn der katholische Partner praktizierend ist und aus tiefer Übezeugung eine heilige Messe möchte, dann ist das möglich, allerdings muss deutlich sein, dass der evangelische Partner und dessen Familie nicht zur heiligen Kommunion gehen können. Der evangelische Partner und alle anderen evangelischen Christen können ein Kreuzzeichen auf die Stirn erhalten. So tue ich es selber, wenn ich in einer konfessionsverschiedene Ehe als Priester assistiere, und so lehre ich es meinen Studenten im Fach Kirchenrecht. Und ich habe nicht vor, in Zukunft daran etwas zu Ă€ndern.

Danke fĂŒr dieses Interview.

Andreas Gehrmann, Chefredakteur

Foto: Kelch – Bildquelle: C. Steindorf, kathnews

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