Kardinal Woelki: Keine Interkommunion

Neben unterschiedlichen Glaubensauffassungen gibt es auch im sozial-ethischen und moralischen Bereich einen Dissenz zwischen Katholiken und Protestanten, z.B. in Bezug auf die „Ehe fĂŒr alle“.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 26. September 2017 um 14:56 Uhr
Kardinal Woelki

Fulda/Köln (kathnews). FĂŒr den Kölner Erzbischof, Rainer Kardinal Woelki, kommt eine Interkommunion (wechselseitiger Empfang der heiligen Kommunion und des Abendmahles) laut dem Internetportal katholisch.de derzeit nicht in Frage. Die Zeit dazu sei noch zu frĂŒh.

Glaubensunterschiede

Auf katholisch.de heißt es: „Der Kardinal ergĂ€nzte, dass eine Konfession die andere nicht zur Feier der Einheit in Christus einladen könne, solange sie ihr eigenes Christusbekenntnis von dem Christusbekenntnis der von ihr eingeladenen Konfession unterscheide.“ Es seien vor allem ekklesiologische Differenzen, die eine Interkommunion unmöglich mache. „Wie weit man von einer Einigung entfernt sei, bezeugten etwa protestantische Theologen, die die Zulassung zum Abendmahl nicht einmal an den vorherigen Empfang der Taufe, geschweige denn an ein bestimmtes Credo bĂ€nden. ‚Es genĂŒgt, so meinen sie, der Glaube an die bedingungslose Gnade des den SĂŒnder rechtfertigenden Erlösers“, schreibt der Kardinal. Diese Position hĂ€tte verheerende Konsequenzen fĂŒr die Ökumene, reduziere sie die Kirche doch ausschließlich auf eine „unsichtbare Wirklichkeit‘“.

Außerdem sei die Frage der apostolischen Sukzession und der Mittlerfunktion Christi zwischen Gott und Menschen im ökumenischen Dialog zu klĂ€ren.

Dissenz in sozialethischen und moralischen Frage

Auch in ethischen Frage gebe es enormen Dissenz, so etwsa bei Stichtagsverschiebung fĂŒr den Import getöteter Embryonen, der PrĂ€implantationsdiagnostik (PID), der `Ehe fĂŒr alle` oder der Beurteilung von Abtreibung, Sterbehilfe und Scheidung. „Wenn hinter diesem Befund die Überzeugung steht, dass sich aus dem Evangelium gar keine verbindliche Ethik ableiten lasse, dann muss man ehrlicherweise von einer ethischen Grunddifferenz zwischen beiden Konfessionen sprechen.“

Was sagt das Kirchenrecht

Das Kirchenrecht sieht die Zulassung von Katholiken zum Abendmahl nicht vor. Die Zulassung von Protestanten zur heiligen Kommunion ist laut can. 844 § 4 CIC/1983 nur im Hinblick auf den Gnaden- und Heilsaspekt des Sakramentes möglich, und zwar ausschließlich bei Todesgefahr (periculum mortis) eines Protestanten und einer „ander(n) schwere(n) Notlage“ (alia 
gravis necessitas). DarĂŒber hinaus muss es den Protestanten nicht möglich sein, einen „Spender der eigenen Gemeinschaft“ (suae communitatis minister) aufzusuchen. Außerdem muss der EmpfĂ€nger von sich aus um den Sakramentenempfang bitten und vor allem bezĂŒglich dieses Sakramentes „den katholischen Glauben bekunden“. Dieser umfaßt den Glauben an die wirkliche, wesentliche Gegenwahrt Christi mit Leib und Seele, mit Gottheit und Menschheit unter den sichtbaren Gestalten der Eucharistie, eine Gegenwart, die bleibend ist, solange die Ă€ußeren Gestalten erhalten sind, sowie den Opfercharakter der Messe entsprechend der Lehre des Trienter Konzils. Danach ist die Messe als reale unblutige GegenwĂ€rtigsetzung des Kreuzesopfers nicht nur Lob- und Dankopfer, sondern SĂŒhnopfer.

Ausschluss vom Empfang der heiligen Kommunion und des Abendmahles in konfessionsverschiedenen Ehen („Mischehen“)

Nach dem Kirchenrecht kann in einer konfessionverschiedenen Ehe keine Interkommunion praktiziert werden, d.h. der katholische Partner kann nicht das protestantische Abendmahl, der Protestant nicht die heilige Kommunion empfangen. Kardinal Woelki: „Auch wenn das Sakrament der Ehe zwei konfessionsverschiedene Christen unwiderruflich verbindet“, bewirke es „nicht gleichzeitig auch die Übereinstimmung im Bekenntnis zu Christus“. Er habe grĂ¶ĂŸten Respekt vor konfessionsverschiedenen Eheleuten, „die nicht vorwegnehmen, was noch nicht möglich ist“, zitiert katholisch.de den Kölner Oberhirten.

Foto: Kardinal Woelki – Bildquelle: Martin Lohmann / LohmannMedia

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