Heilige Messe ist nicht Wiederholung des Abendmahles Jesu

Deutsche Bischöfe wegen "pastoraler Handreichung" in Rom, unter ihnen auch der Bischof von Regensburg, Rudolf Voderholzer.
Erstellt von kathnews-Redaktion am 2. Mai 2018 um 13:50 Uhr
Regensburger Dom

Am Donnerstag, dem 3. Mai 2018, kommen – laut VaticanNews – einige Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz zu klĂ€renden GesprĂ€chen in Rom zusammen. Dabei geht es um eine von der DBK nicht einstimmig verabschiedeten „pastoralen Handreichung“, die die Spendung der heiligen Kommunion fĂŒr den evangelischen Partner einer konfessionsverschiedenen Ehe im Einzelfall ermöglichen soll. Sieben Diözesanbischöfe und sechs Weihbischöfe haben laut dem Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer gegen den Entwurftext gestimmt und sich in der Frage an den  Apostolischen Stuhl gewandt.

Zu den deutschen Bischöfen, die an den GesprĂ€chen in Rom teilnehmen, gehört auch der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, der weltweit als anerkannter Theologe gilt. In einem Interview der Regensburger Kirchenzeitung legte der Bischof die theologischen wie kirchenrechtlichen GrĂŒnde kurz dar, warum aus seiner Sicht die pastorale Handreichung bei den sieben Diözesan- und sechs Weihbischöfen keine UnterstĂŒtzung findet. Der Kirchenrechtler Dr. Gero P. Weishaupt hat die wichtigsten GrĂŒnde, die Bischof Voderholzer benannt hat, fĂŒr die Leser von Kathnews zusammengetragen:

GrĂŒnde von Bischof Voderholzer gegen die „pastorale Handreichung“

  • Die „Handreichung“ berĂŒchsichtige „nicht ausreichend das unterschiedliche GlaubensverstĂ€ndnis der einzelnen Konfessionen hinsichtlich der Eucharistie auf der einen und des Abendmahls auf der anderen Seite“.
  • In der Frage der Ökumene mĂŒsse „nicht zuletzt auch die Sicht der Ostkirchen berĂŒcksichtigen werden. Dort wird der Zusammenhang zwischen Kirchengemeinschaft und Eucharistiegemeinschaft noch tiefer gesehen als in der Westkirche“.
  • Bei den protestantischen Christen komme dem „Abendmahl nirgendwo eine so bedeutende Rolle zu wie der Eucharistiefeier auf katholischer Seite. Wer den Wortgottesdienst feiert, hat schon die höchste Form der Gottesbegegnung, ĂŒber die hinaus das Abendmahl keinen Mehrwert darstellt“.
  • „Was die katholische Sicht betrifft, so ist besonders wichtig, dass die Heilige Messe nicht die Wiederholung des Abendmahles Jesu mit seinen JĂŒngern ist, sondern die Feier seines Todes und seiner Auferstehung, die VergegenwĂ€rtigung seines Kreuzesopfers.“
  • „Wer in der katholischen Kirche die Eucharistie empfĂ€ngt, bejaht den Glauben bezĂŒglich der Eucharistie. 
 Da ist zunĂ€chst die GlaubensĂŒberzeugung von der realen und bleibenden Gegenwart Jesu Christi in den eucharistischen Gestalten. Doch darauf beschrĂ€nkt sich der Eucharistieglauben nicht. 
 In der Eucharistiefeier wird der gesamte katholische Glauben in verdichteter Form ausgesagt und bekannt. Die Eucharistie ist Ursprung und Quelle der Kirche und ihrer Raum und Zeit ĂŒbergreifenden Einheit.“
  • „Die Heilige Messe mitfeiern und mitbeten ist ein Bekenntnis! Wer nun von seinem Bekenntnis her das Papstamt ablehnt, die Heiligenverehrung nicht kennt und das Gebet fĂŒr die Verstorbenen fĂŒr unnötig oder unmöglich hĂ€lt“, der „muss sagen, wenn er sich selber ernst nimmt: Dieser Kirche will und kann ich nicht angehören, zumindest nicht ganz und in höchster Form. Wenn es anders ist, steht der Weg der Aufnahme in die katholische Kirche offen. Von jemandem aber einerseits den vollen Eucharistieglauben zu verlangen und gleichzeitig zu sagen: Du kannst bei Deinem Bekenntnis bleiben, ist nicht ehrlich.
  • In can. 844 § 4 „ist ausdrĂŒcklich von ‚Todesgefahr‘ oder einer ‚anderen schweren Notlage‘ die Rede, und von dem Fall, dass ein geistlicher der eigenen Gemeinschaf nicht erreichbar ist. Die Kriterien mĂŒssen sich also auf der Ebene solch gravierender UmstĂ€nde bewegen. Uns scheint, dass allein das Leben in konfessionsverschiedener Ehe diese Kriterien nicht erfĂŒllen und auch nicht allein zu einer ‚gravis spiritualis necessitas‘ (‚schwere geistliche Notlage‘) fĂŒhren kann.“
  • Zu einer guten Freundschaft gehört es auch gerade, das GegenĂŒber zu respektieren und in seinem Bekenntnis und in seinem SelbstverstĂ€ndnis ernst zu nehmen. Die geplante ‚Handreichung‘ hingegen könnte als unfreundlicher Akt der Abwerbung verstanden werden, zumal die Ermöglichung der Eucharistieteilnahme im Einzelfall durchaus nicht umgekehrt gilt.

Hier das Interview mit Bischof Voderholzer: „Die gemeinsame Sehnsucht nach Einheit wachhalten.“

Auf die kirchenrechtlichen Bedenken hat Dr. Gero P. Weishaupt in seinem frĂŒheren Beitrag „Was meint der Gesetzgeber mit ‚schwerer Notlage‘ bei Kathnews aufmerksam gemacht.

Foto: Regensburger Dom – Bildquelle: Omnidoom 999 / Wikipedia

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

DatenschutzerklÀrung