Fußwaschung von Frauen ist keine Verpflichtung

Präfekt der Gottesdienstkongregation nahm Stellung zu einer irrtümlichen Interpretation eines Römischen Dekretes.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 16. März 2016 um 18:35 Uhr
Petersplatz mit Gero P. Weishaupt

Priester sind nicht verpflichtet, bei der Zeremonie der Fußwaschung bei der Feier des Letzten Abendmahles am Gründonnerstag auch Frauen die Füße zu waschen. Das sagte der Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentendisziplin Robert Kardinal Sarah bereits im Februar vor Journalisten. Jeder Bischof und jeder Priester müsse die Entscheidung dafür selber in Übereinstimmung mit seinem Gewissen und der Absicht Jesu bei der Durchführung dieses Zeichens im Abendmahlssaal entscheiden, erläuterte der Kardinal.

Im Dekret In Missa in Cena Domini, in dem Papst Franziskus am 6. Januar 2016 den Ritus der Fußwaschung neu regelte, sei die Rede von einer Möglichkeit (potest), auch Frauen dabei die Füße zu waschen, nicht von einer Verpflichtung dazu.

Im authentischen lateinischen Text des Dekretes heißt es:

„Qui selecti sunt ex populo Dei deducuntur a ministris …, ita ut pastores seligere possint (!!) parvum fidelium coetum ad repraesentandam varietatem et unitatem uniuscuiusque portionis populi Dei. Qui coetus constare potest (!!) ex viris et mulieribus, et convenienter ex iuvenibus et senibus, sanis et aegrotis, clericis, consecratis, laicis.“ (Hervorhebungen: GPW).

In der Übersetzung der Internetseite des Vatikans heißt es auf Deutsch:

„Sie soll deshalb in folgender Weise verbessert werden: „Die Altardiener geleiten diejenigen, die aus dem Volk Gottes dazu ausgewählt wurden …., damit so die Hirten eine kleine Gruppe von Gläubigen auswählen können (!!), die die Verschiedenheit und Einheit eines jeden Teiles des Gottesvolkes repräsentieren. Diese Gruppe kann (!!) aus Männern und Frauen bestehen und angemessener Weise aus Jungen und Alten, Gesunden und Kranken, Klerikern, Ordensleuten und Laien“ (Hervorhebungen:  GPW).

Missverständnis

Mit seiner Erklärung klärte der Kardinalpräfekt ein Missverständnis bei Bischöfen und Priestern. Diese verstanden eine Aussage des Sekretärs des Gottesdienstkongregation, Erzbischof Arthur Roche, so, dass zu der „kleinen Gruppe von Gläubigen“ immer auch Frauen gehören müssen, dass also die Gruppe ohne Unterschied des Geschlechts ausgewählt werden sollte.  Sowohl der Text des Dekretes des Papstes als auch die klärenden Worten des Kardinalpräfektes widersprechen dieser Interpretation.

Bild: Gero P. Weishaupt – Bildquelle: Privatarchiv

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung