Erzbistum Köln: Ein Gottesdienst in der Karnevalszeit ist keine Karnevalssitzung

Eine bereits 2007 vom Erzbistum Köln herausgegebene "Handreichung zu Brauchtums- und Mundartmessen" erinnert daran, dass der Gottesdienst den Alltag prägt, nicht der Alltag Form und Gestalt des Gottesdienstes bestimmen soll. 
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 7. Februar 2018 um 15:27 Uhr

Von Gero P. Weishaupt:

Dass Liturgie nicht machbar ist, sondern vorgegeben ist; dass Liturgie heilig ist und nicht profan ist; dass Liturgie Kult und Anbetung ist und nicht Menschendienst ist, dieses Bewußtsein ist in den letzten Jahren nicht zuletzt dank der von Papst Benedikt XVI. angestoßenen neuen liturgischen Bewegung wieder mehr ins Bewußtsein der Gläubigen – Priester wie Laien – getreten. Auch Papst Franziskus lenkt in seinen aktuellen Katechesen anlässlich seiner Mittwochsaudienzen in Rom die Aufmerksamkeit auf eine würdige Feier der Liturgie.

„Närrische Messe mit Dreigestirn“

Doch leider ist dieses Bewußtsein des Nichtverfügbaren und darum nach eigenem Gutdünken nicht Veränderbaren der Liturgie noch nicht bei allen Geistlichen und Gläubigen präsent. Ein skandalöses Beispiel eines Missbrauches der Liturgie ist eine jüngst in Heinsberg im Bistum Aachen „veranstaltete“ „Närrische Messe mit Dreigestirn“. Siehe: WDR Aachen. 

Redemptionis Sakramentum – Die römische Instruktion gegen liturgische Missbräuche von 2004

Die „Närrische Messe“ im Bistum Aachen als solche stellt einen eklatanten liturgischen Missbrauch, ein verabscheuungswürdigen Skandal dar, der religiöse Gefühle katholischer Christen aufs schlimmste verletzt. Schon der Apostolische Stuhl hat 2004 mit der Instruktion „Redemptoris Sakramentum“ auf die Ahndung liturgischer Missbräuche hingewiesen. Dort heißt es:

“Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, dass das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Missbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten” (RS, Nr. 183).

“Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Missbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen. Es ist aber angemessen, dass die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen” (RS, Nr. 184).

Die Instruktion erinnert an die Verantwortung, die die Bischöfe für die liturgische Ordnung und Disziplin in ihren Diözesen haben. Im kirchlichen Gesetzbuch werden die Bischöfe in die Pflicht genommen:

“Da er die Einheit der Gesamtkirche wahren muss, ist der Bischof gehalten, die gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche zu fördern und deshalb auf die Einhaltung aller kirchlichen Gesetze zu drängen. Er hat darauf zu achten, dass sich kein Missbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in Bezug auf den Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien, die Verehrung Gottes und der Heiligen sowie in Bezug auf die Vermögensverwaltung” (can. 391 §§ 1 und 2).

Die Kölner Handreichung

Um solche und ähnliche Entgleisung in der Liturgie in der Karnevalszeit – aber nicht nur -, zu vermeiden, hat das Erzbistum Köln bereits 2007 eine hilfreiche „Handreichung zu Brauchtum – und Mundartmessen“ mit dem Titel „Liturgie und Leben“ für seine Diözesanen herausgegeben. Zunächst wird darin das Bedürfnis, das Leben der Menschen in der Liturgie zu berücksichtigen, positiv gewürdigt. Dieses Bedürfnis äußere sich vor allem in zwei Bereichen, heißt es in der Handreichung, nämlich im Brauchtum und in der Sprache. In diesem Beitrag beschränke ich mich auf die Aussagen bezüglich des Brauchtums, wozu auch der Karneval gehört. Der vollständige Text der Handreichung ist am Ende dieses Beitrages über einen Link abrufbar.

Das Brauchtum finde, so heißt es in der Handreichung, z.B. in der Zeit des Karnevals seinen Niederschlag in der Liturgie. Die Handreichung betont diesbezüglich:

Gottesdienst soll in den Alltag wirken, nicht umgekehrt

„Liturgie soll in das Leben hinauswirken. Dazu muss sie auch die Lebenswirklichkeit der Gottesdienst Feiernden im Blick haben. Doch bedeutet dies keineswegs, dass Liturgie das Leben eins zu eins widerspiegeln soll. Vielmehr muss sich im Gottesdienst das Leben auf die transzendente Dimension hin öffnen. … Die Feier der Liturgie zielt auf Gottes an uns gewirktes Heil, von dem her der Alltag gedeutet werden soll. Demnach soll, was im Gottesdienst geschieht, in den Alltag wirken, nicht der Alltag Form und Gehalt der Liturgie bestimmen. Also konkret: Ein Gottesdienst in der Karnevalszeit ist keine Karnevalssitzung, und eine Schützenmesse ist kein Schützenfest.“

Uniformen ja, Kostüme nein

Uniformen oder Trachten sind ein fester Bestandteil des jeweiligen Brauchtums. Beispielhaft sei auf Feuerwehrleute, auf Schützen, aber auch auf Karnevalsgesellschaften verwiesen. Insofern bestimmte Gruppen Adressaten eines Gottesdienstes sind, wie z.B. bei einem Gottesdienst für Schützen oder bei einem Gottesdienst zur Eröffnung der Karnevalszeit, ist es auch sinnvoll, wenn sie in ihrer traditionellen Kleidung an diesem Gottesdienst teilnehmen. Von Uniformen und Trachten sind Kostüme im Sinne einer Verkleidung, wie sie etwa zu Karneval üblich sind, zu unterscheiden. Für sie gilt, was generell für offizielle Anlässe gilt: Die Kleidung soll dem Anlass angemessen sein, im Gottesdienst zumal. Kostümierung ist daher unangebracht.

Im Leben gläubiger Menschen und in der Volksfrömmigkeit spielen Segnungen eine wichtige Rolle. Gerade durch Segnungen wird unser Leben transparent auf die größere Wirklichkeit Gottes. Dies gilt für alle Bereiche des Lebens: bei der Segnung eines Feuerwehrautos oder einer Wache, bei einer Fahnenweihe, bei der Segnung einer Königskette bei Schützen oder bei der Segnung eines Prinzenpaares. Die Segnung selbst kann schon eine eigenständige liturgische Feier sein, doch sie kann ihren Ort auch in einem größeren Gottesdienst einschließlich der Eucharistiefeier haben, etwa zu deren Beginn, nach der Predigt oder am Ende der Feier.“

Karnevalslieder gehören nicht in die Liturgie

Von der Musik heißt es in der Allgemeinen Einführung in das Messbuch, dass sie die „tätige Teilnahme der Gläubigen … fördern“ soll (AEM 63). Damit ist freilich nicht gemeint, dass die Gläubigen ‚etwas zu tun’ haben sollen, sondern dass sie die liturgische Feier des Glaubens mittragen und an den Geheimnissen teilhaben sollen. Daher ist es nicht angemessen, Karnevalslieder zu singen oder Kirchenliedtexte mit Melodien von Karnevalsliedern zu unterlegen. Dies führt nicht zum Geheimnis des Glaubens, sondern eher von ihm weg. Analog gilt für die Instrumentalmusik, dass sie ein künstlerisches Ausdrucksmittel der gottesdienstlichen Feier ist. Die tätige Teilnahme der Gläubigen wird beispielsweise nicht gefördert, wenn Gebete und Texte als integrale Bestandteile der Liturgie, die auch der Gemeinde zukommen, wie etwa in der Eucharistiefeier Gloria, Credo, Sanctus oder Agnus Dei, durch reine Instrumentalstücke ersetzt werden. Hieran ist z.B. bei der Mitwirkung einer Bläsergruppe in Hubertusmessen zu denken. Denkbar wäre, die angesprochenen Texte zu beten oder zu singen, um während des sich anschließenden Instrumentalstücks Gelegenheit zu geben, in der eigenen Betrachtung das Gebetete nachklingen zu lassen oder zu vertiefen.“

Liturgischer Einzug (Introitus) ist kein „Auftritt“

„Bei der Gestaltung aller Teile des Gottesdienstes ist zu bedenken, was deren theologischer Gehalt ist. Dies muss auch jeweils in ihrem Feiervollzug deutlich werden. Exemplarisch sei auf den Einzug bei Beginn der Eucharistiefeier hingewiesen: Hier treten der Priester und die liturgischen Dienste zum Altar als Sinnbild für Christus, um den sich die Gemeinde versammelt hat und von dem sie zusammengerufen wurde. Spielen bestimmte Gruppen innerhalb der Feier eine Rolle, können sie natürlich stellvertretend für die versammelte Gemeinde mit einziehen. Doch darf daraus kein ‚Auftritt’ der Gruppe werden, sondern es muss sich um ein ‚Hinzutreten’ zum Altar handeln. Dies sollte im konkreten Vollzug des Einzugs deutlich werden.“

Hier der Link zum vollständigen Text:

Liturgie und Leben. Handreichung zu Brauchtums- und Mundartmessen

Bildquelle: Kathnews – Foto: Kölner Domtürme

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