Einziges Kriterium für die Pastoral ist die Wahrheit

Kardinal Burke äußerte sich in einem Interview des National Catholic Register anlässlich der Veröffentlichung der "Dubia".
Erstellt von kathnews-Redaktion am 6. März 2017 um 14:47 Uhr

Kardinal Raymond Burke hat am 15. November 2016 in einem Interview des National Catholic Register erklärt, im Falle, dass der Papst auf die „Dubia“ der vier Kardinäle zu Amoris Laetitia nicht antworte, eine formelle Korrektur erforderlich sei. Am 8. Dezember gab er dem National Catholic erneut ein Interview. In ihm erklärte er die Motivationen für eine mögliche Korrektur des Papstes. Auch antwortete der Kardinal auf die Frage der Möglichkeit eine Ketzerpapstes.

Biblischer Beleg

Eine formelle Korrektur eines Papstes finde – so Kardinal Burke – ihre klassische Grundlage im Brief des Apostels Paulus an die Galater. Dort habe Paulus den Petrus wegen judaisierender Tendenzen getadelt (Gal 2, 11). Petrus habe schließlich Paulus recht gegeben. Diese Praxis der Korrektur sei in der kirchlichen Praxis aufgegriffen worden. Der letzte Fall einer formellen Korrektur gehe auf Papst Johannes XXII. zurück. Dieser sei korrigiert worden, weil er sich theologisch in Bezug auf die Gottesschau seitens der Seligen im Irrtum befand.

Einziges Kriterium: die Wahrheit

In der aktuellen Situation bestünde, so Kardinal Burke,  eine wachsende Verwirrung in Bezug auf die Frage der Kommunion der wiederverheirateten Geschiedenen. Diese Verwirrung habe ihren Grund in einer Zweideutigkeit im Kapitel 8 von Amoris laetitia. Diese Frage kann nicht beschränkt werden auf eine rein pastorale Lösung, weil sie nicht die Wahrheit respektiere. Eine Lösung, die die Wahrheit nicht berücksichtigt, wie sie Christus im Evangelium lehrt, sei keine pastorale Lösung. Wenn jemand im Ehebruch lebe, müsse die pastorale Sorge dem Betreffenden helfen, die Sünde des Ehebruches aufzugeben, und dürfe ihn nicht in seinem Irrtum bestätigen.  So etwas helfe niemanden, im Gegenteil eine solche von der Wahrheit losgelöste Pastoral sei für den Betroffenen nachteilig.  Die pastorale Praxis der Kirche müsse notwendigerweise der unveränderlichen Wahrheit über die Unauflöslichkeit der Ehe entsprechen, so Kardinal Burke.  Das frühere Eheband bestehe noch, und darum sei niemand der Ehepartner berechtigt, neu zu heiraten oder auf eheähnliche (more uxorio) mit einem anderen Partner zu leben. Wenn in einer irrigulären Verbindung ein Kind hervorgegangen sei, dann ist das Paar aufgerufen, keusch zu leben, wie Bruder und Schwester.

Die „Dubia“ der vier Kardinäle seien in absolutem Respekt gegenüber dem Amt des Papstes veröffentlicht worden. Die Entscheidung, sie zu veröffentlichen, sei eng an das Dienstamt des Kardinalats gebunden gewesen.  In dem Augenblick, da der Papst zu verstehen gegeben habe, nicht antworten zu werden, sie es die Pflicht der Kardinäle gewesen, die „Dubia“ zu veröffentlichen.

Bei Häresie hört ein Papst auf, Papst zu sein

Auf die Frage, ob eine es einen häretischen Papst geben könnte, antworte Kardinal Burke mit entwaffnender Klarheit:  „Wenn ein Papst formell eine Häresie verkünden würde, höre er mit der Verkündigung dieser Häresie auf, Papst zu sein. Das wäre automatisch. Also ja, es könnte vorkommen.“   Die Befugnis, die Häresie eines Papstes sowie die dadurch eingetretene Sedisvakanz festzustellen, obliege dem Kardinalskollegium.  Allerdings hat Kardinal Burke diese Möglichkeit nicht direkt auf den aktuellen Pontifikat bezogen.  „Ich sage nun nicht, dass Papst Franziskus sich in einer formalen Häresie befindet. Das habe ich nie gesagt. Ich habe niemals behauptet,  er sei nicht weit von einer Häresie entfernt“, betonte der Kardinal.

Zum Text bei National Catholic Register 

Foto: Raymond Leo Cardinal Burke – Bildquelle: Pufui Pc Pifpef I – Wikimedia Commons – Lizenziert unter CC BY-SA 3.0

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